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4.3.1 Brain Storming
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Die Regierungskommission Corporate Governance beschränkte sich thematisch nicht auf den Kern der bisherigen Corporate Governance-Diskussion, wie etwa Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Kommission wählte vielmehr einen sehr breiten Ansatz und machte in einer Art Brain Storming eine Umfrage bei allen maßgeblichen Verbänden und vielen in- und ausländischen Experten.[66]