Читать книгу BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann - Страница 257
b) Keine Abwendung durch Sicherheitsleistung
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§ 320 Abs. 1 S. 3 bestimmt ausdrücklich, dass § 273 Abs. 3 nicht zur Anwendung kommt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags kann deshalb im Gegensatz zum Zurückbehaltungsrecht nach § 273 nicht durch Sicherheitsleistung abgewendet werden. Auch darin kommt die enge Verbindung der synallagmatischen Pflichten zum Ausdruck.