Читать книгу Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach - Страница 51
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Anmerkungen
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Zu den Anforderungen an die verfassungsmäßige Gestaltung von berufsbezogenen Prüfungen siehe (im Anschluss an BVerfGE 84,34) BVerwG NVwZ 1993, 681,686 und 689. Nach EuGH NJW 2010, 137 ist Art. 39 EG (= Art. 45 AEUV) dahin auszulegen, dass bei der Gleichwertigkeitsfeststellung i.S.d. § 112a Abs. 1, 2 und 6 DRiG „die Kenntnisse als Maßstab heranzuziehen sind, die durch die Qualifikation bescheinigt werden, die in dem Mitgliedsstaat verlangt wird, in dem der Bewerber die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beantragt“.