Читать книгу Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach - Страница 52
Оглавление2. Kapitel Einstellung von Laufbahnbewerbern in den Vorbereitungsdienst › C. Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte › I. Ausschreibung
I. Ausschreibung
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§ 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BBG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 BLV[1] wie auch die gleichsinnigen landesrechtlichen Vorschriften[2], die eine öffentliche Ausschreibung gebieten, betreffen auch die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, der (zugleich) Ausbildungsstätte ist. Das Gleiche gilt auch für die Einschränkungen in Art. 20 Abs. 1 BayBG und in § 11 SächsBG[3], sodass, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Darlegungen unter Rn. 4 verwiesen werden kann.