Читать книгу Motorik und Wahrnehmung im Kindesalter - Henning Rosenkötter - Страница 32
4.1.2 Die ärztliche Untersuchung von Vorschulkindern
ОглавлениеDie neurologische Untersuchung von Vorschul- und Schulkindern ähnelt schon mehr der Untersuchung eines Erwachsenen. Neben der Beurteilung des Verhaltens, der Aufmerksamkeit und der Wachheit sind folgende Bereiche besonders wichtig:
• Hören, Sehen, Augenbewegungen
• Mimik und Zungenbewegung
• Spontane Haltung und spontane Bewegung, Wirbelsäule, Fußform, Zehenstellung
• Gelenkbeweglichkeit
• Muskelspannung (Tonus), Muskelkraft, Muskelmasse und -form
• Muskeleigenreflexe und Fremdreflexe, Babinski-Reflex
• Körpermotorik, koordinative Fähigkeiten, z. B. ein- und beidbeiniges Hüpfen, von einem kleinen Hocker springen, vor- und rückwärts balancieren mit offenen und geschlossenen Augen usw.
• Handmotorik (Hände und Finger)
• Körperlänge, Körpergewicht, Kopfumfang.
Die Diagnostik der Bewegungsmuster wird Motoskopie genannt. Ein ausführliches Untersuchungsschema hat Touwen bereits 1982 vorgelegt. Ein wichtiges Merkmal dieses Untersuchungsschemas ist die Beobachtung assoziierter Bewegungsmuster: Das sind unwillkürliche Mitbewegungen, z. B. der Zunge, des Mundes oder der anderen Körperseite, die bei Kindern bis zu sechs Jahren in gewissem Maße normal sind. Auch Erwachsene kennen das: Bei einer sehr diffizilen handmotorischen Aufgabe oder beim Zehengang verzieht sich manchmal der Mund, die Zunge wird ein bisschen vorgestreckt oder die gegenseitige Hand spiegelt die Bewegung der ausführenden Hand. Solche assoziierten Bewegungen lassen sich bei einer leicht durchzuführenden Aufgabe sehen: Das Kind steht mit ausgestreckten Armen und gespreizten Fingern. Es soll dann den Mund öffnen und die Augen schließen. Kinder bis zu acht Jahren haben unter dieser Bedingung häufig assoziierte Bewegungen und Haltungsasymmetrien. Stark ausgeprägte assoziierte Bewegungen können ein Hinweis für eine neurologische Erkrankung sein.
Wenn die neurologische Untersuchung keine ausreichende Klarheit der Befunde schafft, sollte der Kinder- und Jugendarzt weitergehende Untersuchungen durchführen oder veranlassen.