Читать книгу Öffentliches Finanzrecht - Henning Tappe - Страница 94
2. Abgaben sui generis
Оглавление314
Da es keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabetypen gibt (Rn 275), gibt es schließlich auch noch Abgaben, die weder Steuern noch Gebühren noch Beiträge noch Sonderabgaben sind.