Читать книгу Insolvenzrecht - Irmgard Gleußner - Страница 179
9. Der vorläufige Gläubigerausschuss
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Machen Sie sich mit diesem „neuen“ Gremium mit Hilfe der nachfolgenden Ausführungen vertraut.
Das Insolvenzgericht und der vorläufiger Verwalter sind die Hauptfiguren im Eröffnungsverfahren. Mit ihnen wird bereits der „Machtwechsel“ im Unternehmen eingeleitet und die Weichen für dessen Zukunft gestellt. Wie sieht es mit der Gläubigerbeteiligung in diesem Verfahrensabschnitt aus? Bis 2012 war im Eröffnungsverfahren eine Beteiligung nicht vorgesehen. Das ESUG 2012 hat diesen Rechtszustand geändert. Speziell für die Eröffnungsphase kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden (§§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a, 22a InsO).