Читать книгу Markenrecht - Jennifer Fraser - Страница 19
III. Markenrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Оглавление8
Seit dem MSchG von 1874 enthält das Markenrecht Straftatbestände. Im MarkenG regeln §§ 143–145 Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände (dazu die Kommentierung zu §§ 143 ff); die einschlägigen Vorschriften von StGB, StPO und OWiG sind anwendbar. Strafrechtliche Grundsatzfragen rechtspolitischer Art stellen sich insb im Zusammenhang mit der Produktpiraterie im nationalen und internationalen Strafrechtsschutz.