Читать книгу Verteidigung von Ausländern - Jens Schmidt - Страница 24

2. Nicht-EU-Ausländer (Erwachsene)

Оглавление

19

Auf Nicht-EU-Ausländer findet die Ausweisungssystematik der §§ 53 ff. AufenthG Anwendung.

§ 53 AufenthG enthält insoweit die für jede Ausweisung anzuwendende Grundnorm.[1] Anders als unter Geltung des alten Ausweisungsrechts ist stets eine Abwägung der beteiligten Interessen im Einzelfall erforderlich, wobei die zum alten Recht entwickelten Grundsätze, insbesondere die Geltung und Reichweite von Art. 8 EMRK,[2] zu berücksichtigen sind; ein abgestuftes System von „Ist-“, „Regel-„ und „Kann-Ausweisung“ ist nicht mehr vorgesehen, es existiert nur noch ein Ausweisungstatbestand.[3] Der Grundtatbestand wird durch §§§ 54, 55 AufenthG ergänzt[4]; während § 54 AufenthG das „Ausweisungsinteresse“ konkretisiert, wird in § 55 AufenthG das „Bleibeinteresse“ des betroffenen Ausländers normiert. Die Vorschriften orientieren sich an den Regelungen zum alten Recht, wobei einzelne Ausweisungstatbestände (ersatzlos) gestrichen[5] und bei anderen durch Absenkung der Voraussetzungen eine erhebliche Verschärfung erfolgt ist. Daneben ist in Abweichung zum alten Recht über die Ausweisung nicht (mehr) nach Ermessen zu entscheiden, d.h. es liegt eine gebundene Entscheidung vor, die bei Fehlen der Voraussetzungen im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht ersetzt werden kann.[6] Wird der Ausländer ausgewiesen, gilt es schließlich zu beachten, dass das neue Ausweisungsrecht eine Befristung zwingend vorschreibt (vgl. § 11 Abs. 2 AufenthG); die Ausländerbehörde kann die Entscheidung nicht mehr – wie nach altem Recht oftmals üblich – zurückstellen.

Hinweis

Über die Ausgestaltung der Befristung – insbesondere die Länge der Frist – ist dagegen nach Ermessen zu entscheiden, so dass die Entscheidung der Ausländerbehörde teils als gebundene teils als Ermessensentscheidung ergeht; der systematische Bruch wird zurecht als „unglücklich“ kritisiert,[7] es bleibt abzuwarten wie die Praxis mit dem Problem umgehen wird.

Verteidigung von Ausländern

Подняться наверх