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1.2.2 Auswirkungen auf die Sozialversicherung
ОглавлениеUnter den fünf Sozialversicherungszweigen sind drei demografiegefährdet, wie es in der Fachsprache heißt: die Renten-, die Kranken- und die Pflegeversicherung. Die gegenwärtig ausgezahlten Renten werden aus gegenwärtigen Beiträgen von Erwerbstätigen und ihren Arbeitgebern und dem Bundeszuschuss finanziert. Man nennt das Umlageverfahren der Rentenversicherung auch Generationenvertrag. Jüngere Generationen zahlen für den Lebensunterhalt Älterer; als Gegenleistung dafür erhalten sie die Gewähr, dass spätere Generationen für sie aufkommen. Ob der Generationenvertrag funktioniert oder nicht, hängt vom Zahlenverhältnis von Erwerbstätigen, also Beitragszahlern, zu Rentnern ab. Wie die Bevölkerungspyramiden zeigen, hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen Jahrzehnten zu einem höheren Rentneranteil verschoben.
Auch zum Zahlenverhältnis der Generationen hat das Statistische Bundesamt eine Schätzung vorgelegt. Nimmt man an, das Alter erwerbsfähiger Menschen liege zwischen 20 Jahren (Berufseintritt) und 65 Jahren (Renteneintritt), dann entwickelt sich das Generationenverhältnis, ausgehend vom Jahr 2009, wie in Tabelle 9 dargestellt ( Tab. 9).
Tab. 9: Verhältnis Erwerbsfähiger und Nichterwerbsfähiger
JahrZahlenverhältnis der Generationen
1)Die Schätzungen beziehen sich auf die mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes für die demographischen Variablen Geburtenziffer, Lebenserwartung und Wanderungssaldo
Quelle: Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060 – 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2019
Die Zahlen sind wie folgt zu interpretieren: 100 Erwerbstätige haben nach der Prognose im Jahr 2060 für 35 noch nicht und für 58 nicht mehr Erwerbstätige, zusammen 93 Nicht-Erwerbstätige, aufzukommen; im Jahr 2018 waren es noch 67 Nicht-Erwerbstätige. Noch nicht berufstätige junge Menschen leben vom Einkommen ihrer Eltern, aus diesem Einkommen zahlen die Eltern Beiträge zur Finanzierung der Renten für die ältere Generation.
Auch die Kranken- und die Pflegeversicherung basieren auf dem Umlageverfahren, auch hier werden die gegenwärtigen Leistungen aus gegenwärtigen Beiträgen bezahlt. Die Generationenumverteilung ist aber dadurch abgemildert, dass Rentner Beiträge zu beiden Sozialversicherungen zahlen. Dennoch wird sich die veränderte Demografie auch in der Kranken- und Pflegeversicherung bemerkbar machen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ganz überwiegend von alten Menschen und vergleichsweise sehr wenigen jungen Menschen in Anspruch genommen. Der Kapitalstock, der seit 2015 für die Pflegeversicherung aufgebaut wird, wird die wachsende Beitragsbelastung ab Mitte der 2030er Jahre zwar etwas abschwächen, dennoch dürften die Beiträge weiter steigen. Nicht ganz so ausgeprägt, aber im Trend ähnlich, verhält es sich mit der Krankenversicherung. Je älter ein Versicherter ist, desto höher sind die Ausgaben der Krankenkasse für ihn. Dies schlägt sich in der Finanzierungslücke der Krankenversicherung der Rentner nieder. Sie gibt die Differenz zwischen den Beitragseinnahmen der Rentner und deren Ausgaben wieder. Je höher der Anteil Hochbetagter an den Rentnern ist, desto mehr wird sich die Schere zwischen Beitragseinnahmen der Rentner und ihren Leistungsausgaben öffnen. Die Finanzierungslücke wird ausgefüllt durch Beiträge von erwerbstätigen Versicherten. Man kann also auch von einem Generationenvertrag in der GKV sprechen.