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2 Die gesetzliche Krankenversicherung 2.1 Grundprinzipien

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Die GKV sichert gegen zwei Risiken ab:

• Das Risiko, aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend kein Erwerbseinkommen zu erzielen, wird durch die Einkommensersatzleistung des Krankengeldes ab der 6. Krankheitswoche abgesichert.

• Zum anderen – und das macht den weitaus größten Teil der Leistungen der GKV aus – übernimmt sie den Hauptanteil der Kosten für Diagnose, Heilung und Linderung von Krankheiten.

Die Finanzierung der GKV erfolgt im Umlageverfahren nach dem Solidarprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (bzw. aus gesetzlichen Renten von Rentnern und Rentenversicherung) getragen. Von ihren Mitgliedern können die Kassen einen zusätzlichen einkommensabhängigen Beitrag erheben. Für bestimmte Personen gilt Versicherungspflicht in der GKV. Jeder kann seine gesetzliche Kasse selbst wählen; die vom Berechtigten ausgewählte Kasse ist verpflichtet, mit ihm den Versicherungsvertrag abzuschließen (Kontrahierungszwang). Die Krankenkassen sind im Auftrag des Staates tätig und werden rechtlich von ihm beaufsichtigt. Die aufgezählten Merkmale sind typisch für eine Sozialversicherung; sie werden im Folgenden näher erläutert.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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