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Majestätsbeleidigungsparagraf

Gegenbeispiel: §103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Das war der sogenannte „Majestätsbeleidigungsparagraf“. Da es heute diese Majestäten außer in wirren religiösen Vereinen, nicht mehr gibt, war es schon lange an der Zeit, das Gesetz abzuschaffen. Bundeskanzlerin Merkel hat sich persönlich dafür eingesetzt.

Anlass war ein „Schmähgedicht“ des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelte seinerzeit gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung des türkischen Staatsoberhaupts Erdogan. Die Rechtsgrundlage dafür bildete §103 StGB. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die Ermittlungen gegen Böhmermann jedoch Anfang Oktober 2016 ein. Zum 1.1.2018 lautet der 103 StGB nun : „(aufgehoben)“. Gut so. Weg damit.29

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