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Forderung 2 –

Gewinn muss investiert werden

In der zukünftigen Gesellschaft, die Respekt vor Menschen und Tierwohl und der Umwelt hat, sollte jeder Vermögende, jeder Erbe und jedes Unternehmen einen Teil des jeweiligen Gewinns in grüne und nachhaltige Unternehmen investieren müssen. Dieser sogenannte Innovationsimpuls wird mehr Arbeitsplätze und neue grüne und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen generieren. Der ineffiziente und zum Teil unfähige Staat wird entlastet, weil Unternehmer entscheiden, in welche Ideen und Teams investiert wird.

Steuern sind so eine leidige Sache. Für Unternehmer. Nicht für dich, denn du bist sowieso entmächtigt. Wenn du Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Rentner bist, dann behält dein Arbeitgeber oder der Staat die Steuern gleich ein. Du bekommst nur den Nettobetrag.

Wenn du schlau und engagiert bist, dann stellst du am Anfang des jeweils nächsten Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich und bekommst ein paar hundert Euro zurück. Das ein schöner Bonus.

Das machen aber nur wenige. Die meisten sind zu faul oder wissen gar nicht, dass es so etwas gibt. Viele denken auch, dass das sehr aufwendig ist und man sich sehr gut auskennen muss. Nun, einfach ist es nicht, aber es gibt Unterstützung für alle.

Die Lohnsteuerhilfe30 ist ein Verein, der dir dabei hilft, Geld vom Staat zurückzubekommen. Dazu musst du nur Vereinsmitglied werden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Bruttoeinnahmen des Vorjahres und beginnen bei 39 Euro pro Jahr.

Der durchschnittliche Bruttojahreslohn in Deutschland liegt bei rund 45.000 Euro. Dafür werden rund 150 Euro Jahresbeitrag fällig. Das lohnt sich aber dennoch in den allermeisten Fällen. Die Erstattung ist in der Regel höher. Niedriger wird sie nur, wenn du keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragst. Selber schuld.

Ganz anders ist das natürlich, wenn du Unternehmer oder Selbstständiger bist. Dann zieht dir niemand etwas ab. Dann meldest du dem Finanzamt im Folgejahr, was du eingenommen hast und was du ausgegeben hast. Das erfolgt bei Selbstständigen per sogenannter Einnahmen-Überschuss-Rechnung. So würde beispielsweise ein Personal-Trainer seine Einnahmen addieren und davon seine Kosten abziehen.

Zu den Kosten gehört vielleicht die Untermiete in einem Fitnessstudio, die Anfahrt zum Studio, Arbeitskleidung, Weiterbildungskosten und gewisse Pauschalen. Das wird von den Einnahmen abgezogen und die verbleibende Differenz ist der Gewinn.

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