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3. Die einmüthige Regel, wie sie in ganz Aegypten beobachtet wird, und die Wahl der Vorgesetzten.

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Wir wissen mit Bestimmtheit, daß in ganz Ägypten und der Thebais die einzig richtige Weise in den nächtlichen Versammlungen oder Vigilien zu beten bis jetzt beibehalten wird; denn dort werden die Klöster nicht nach dem Gutdünken eines Jeden, der der Welt entsagen will, eingerichtet, sondern nach den Ueberlieferungen der Vorfahren bestehen sie theils bis heute fort oder werden auf dieser Grundlage errichtet. Es wird dort Keinem zugestanden, einer Genossenschaft von Brüdern, ja nicht einmal sich selbst vorzustehen, bevor er sich nicht bloß aller seiner Güter entäussert, sondern bevor er nicht auch hat einsehen gelernt, daß er nicht mehr über sich selbst Herr ist. Wer dieser Welt entsagen will und wenn er auch noch so viele Reichthümer besitzt, der soll um die Aufnahme in das Kloster so nachsuchen, daß er sich weder auf das, was er zurückließ, noch auf das, was er in’s Kloster gebracht hat, Etwas einbildet; er muß in allen Stücken so gehorsam sein, wie es sich für Jene ziemt, die zum Kindesalter Jesu Christi zurückkehren wollen; er darf Nichts vor den Übrigen voraus haben wollen, weder wegen der Achtung, die er in der Welt genoß, noch wegen der größeren Zahl der Jahre, von denen er denken soll, daß er sie in der Welt vergebens zugebracht und verloren habe. Weil er demnach noch in den Anfängen steht und noch ein Neuling ist im Kriegsdienste, den er für Christus übernommen hat, so soll er kein Bedenken tragen, auch einem Jüngeren sich unterzuordnen. Auch wird Jedem Anleitung gegeben, sich an anstrengende Arbeit zu gewöhnen und nach des Apostels Gebot mit seinen eigenen Händen den täglichen Lebensunterhalt zu verdienen, sowohl für sich selbst, als auch für die Gäste und Fremdlinge, damit er durch die Mühe und Abtödtung, welche die Arbeit mit sich bringt, dahin gelange, die Hoffart und Annehmlichkeiten des vergangenen Lebens zu vergessen und sich die Demuth des Herzens zu erwerben. Deßhalb wird Keiner zum Vorsteher einer Genossenschaft von Brüdern gewählt, der nicht vorher durch Gehorsam das gelernt hat, was er später seinen Untergebenen befehlen muß, und der sich nicht selbst erst durch Belehrung von Seiten der Aelteren Alles angeeignet hat, was er den jüngeren Brüdern wieder überliefern soll. Denn gut Befehlen und gut Gehorchen, das, sagen sie, verrathe Weisheit und sei eine sehr hohe Gabe und eine große Gnade des heiligen Geistes. Niemand könne seinen Untergebenen wahrhaft heilsame Vorschriften ertheilen, wenn er nicht selbst zuvor in allen Zweigen der Tugend unterrichtet sei, und ebenso wenig könne Jemand einem Aelteren gut gehorchen, wenn er nicht in der Furcht Gottes befestigt und in der Tugend der Demuth vollendet sei. Wenn wir darum sehen, daß in anderen Ländern Verschiedenheit in den Regeln und Einrichtungen herrscht, so rührt Dieß daher, daß den Klöstern meist Männer vorstehen, welche die Regel der Väter nicht kennen, und Äbte werden, bevor sie, wie es doch in der Ordnung wäre, sich als Schüler bekannt und bewährt hatten; solche sind eben leichter geneigt, auf die Beobachtung ihrer eigenen Erfindungen zu dringen, als sich einfach an die bewährten Grundsätze der Vorfahren zu halten.

Doch während wir zeigen wollten, welche Gebetsweise festzuhalten sei, haben wir uns im Eifer dazu hinreissen lassen, schon jetzt die Einrichtungen zu behandeln, welche bei den Vätern bestanden, was wir jedoch an einem anderen Orte thun wollten. Kommen wir deßhalb auf unseren eigentlichen Gegenstand wieder zurück!

Von den Einrichtungen der Klöster

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