Читать книгу Von den Einrichtungen der Klöster - Johannes Cassianus - Страница 8
3. Das Mönchsgewand.
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Die Kleidung eines Mönches sei der Art, daß sie bloß den Körper deckt, die beschämende Nacktheit bekleidet und die quälende Kälte entfernt, nicht aber diene sie der Eitelkeit und Ueberhebung. Deßhalb mahnt der Apostel: „Wenn ihr Nahrung und Bedeckung habt, so seid zufrieden!”5 Er sagt „Bedeckung”, nicht „Gewänder”, wie in einigen lateinischen Exemplaren nicht ausdrücklich enthalten ist, und meint damit Kleider, welche den Leib bedecken, ohne durch ihre Schönheit zu schmeicheln, so werthlos, daß sie weder durch auffallende Farben noch durch kunstvollen Schnitt vor denen der übrigen Männer dieses Berufes sich auszeichnen, einerseits fern von besonderer Sorgfalt, anderseits aber auch wieder nicht verunstaltet durch Schmutz, der wie aus anscheinender Sorglosigkeit zur Schau getragen wird. Schließlich sollen sich die Kleider der Mönche darin von denen der Weltleute unterscheiden, daß sie in ihrer Form stets unverändert bleiben, und daß sie bei dem Einen genau dieselben sind wie bei den Anderen. Denn was immer unter den Dienern Gottes Einer oder Wenige sich herausnehmen, was nicht allgemein in der ganzen Genossenschaft festgehalten wird, das ist entweder überflüssig oder übermüthig und darum für schädlich zu erachten, indem es mehr das Aussehen der Eitelkeit als der Tugend hat. Und deßhalb müssen wir alle diejenigen Einzelheiten als überflüssig und unnütz ausscheiden, welche weder von jenen heiligen Alten auf uns gekommen sind, die den Grund zum Klosterleben gelegt, noch von den Vätern unserer Zeit, welche die Einrichtungen jener in getreuer Ueberlieferung jetzt noch befolgen. So haben sie das härene Bußgewand, wenn es Allen sichtbar und offen getragen wurde, durchaus mißbilligt, weil es auf diese Weise dem Geiste nicht nur keinen Vortheil bringen, sondern sogar der eitlen Überhebung zur Nahrung dienen kann, und weil es ferner für die Ausübung der nothwendigen Handarbeit, zu welcher der Mönch stets bereit und ungehindert sein muß, untauglich und unschicklich ist. Wenn wir dennoch hören, daß Einzelne sich dieses Gewandes bedient haben, ohne Mißbilligung zu erfahren, so dürfen wir daraus keine Regel für die Klöster herleiten noch viel weniger an den alten Einrichtungen der Väter rütteln wollen, weil wir glauben, einzelne Männer, welche besonderer Tugendübung wegen sich Dieß herausnahmen, deßhalb nicht tadeln zu sollen, weil sie nicht nach der allgemein giltigen Regel gehandelt haben. Denn einer allgemeinen, für Alle geltenden Vorschrift darf die Ansicht Weniger nicht vorgezogen werten. Jenen Einrichtungen und Regeln müssen wir mit unbedingtem Vertrauen und unerschütterlichem Gehorsame in allen Stücken anhangen, nicht welche der Wille Weniger eingeführt, sondern welche durch die Länge der Zeit geheiligt und von so vielen heiligen Vätern übereinstimmend bis in die Gegenwart festgehalten worden sind. Sicherlich darf das für uns im gewöhnlichen Leben nicht maßgebend sein, wenn erzählt wird, daß ein gottloser König von Israel, von den Schaaren der Feinde umlagert, ein härenes Gewand auf seinem Leibe habe sichtbar werden lassen, als er seine Kleider zerriß, oder daß die Niniviten sich in rauhe Bußgewänder hüllten, um das göttliche Strafgericht abzuwenden, das der Prophet ihnen verkündigt hatte; denn es ist offenbar, daß jener es verborgen unter seinen Kleidern trug, so daß es von Niemand hätte gesehen werden können, wenn er sein Obergewand nicht zerrissen hätte; diese aber trugen das Bußkleid zu einer Zeit offen, als Alle insgesammt über den bevorstehenden Untergang der Stadt trauerten, und darum konnte Niemand auffällig erscheinen, indem Alle dasselbe Gewand trugen. Das Aussergewöhnliche erregt nämlich nur dann Anstoß, wenn es aus Ueberhebung hervorgeht.