Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 489
1. Überblick
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§ 20 enthält eine Regelung über die Nebenfolgen der Einziehung bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem AWG. Neben § 20 sind jedoch die Vorschriften der §§ 73 ff StGB und der §§ 22 ff OWiG nach Art. 1 Abs 1 EGStGB weiterhin anwendbar. Gegenüber diesen allgemein geltenden Vorschriften enthält § 20 einige Besonderheiten bei Außenwirtschaftsverstößen, um von diesen Nebenfolgen verstärkt Gebrauch zu machen.