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a) Die Universität als kirchlich beherrschte Magisterkorporation

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Die Geschichte der bayerischen Universitäten[1] beginnt, sieht man von dem gescheiterten Projekt in Würzburg (1402) ab, erst mit der zweiten Gründungswelle in Deutschland, die Mitte des 15. Jahrhunderts mit der Gründung der Universität Greifswald (1456) eingeläutet wurde. Zu dieser Zeit hatten sich in Deutschland bereits eine Reihe von Universitäten entwickelt, die vor allem in der Tradition von Paris standen, aber auch Bezüge zu Bologna aufwiesen. Mehrere Entwicklungen begünstigten das Entstehen deutscher Universitäten im 14. und 15. Jahrhundert, darunter das Schisma, in dessen Zuge die Deutschen an der Pariser Universität in ihre Heimat zurückkehrten und Universitätsprivilegierungen zum Machtinstrument der Päpste wurden, die Bedeutung der Professoren als Gutachter und schließlich das landesherrliche Repräsentationsinteresse sowie das Bedürfnis nach einer gebildeten Verwaltung. Die Universität des Mittelalters war vornehmlich kirchlich organisiert, was sowohl in der Bestellung des Kanzlers aus der Geistlichkeit, meist des nächsten Diözesanherrn, als auch in der Sicherung der Finanzierung durch kirchliche Pfründe seinen Ausdruck fand. Die Universität der ständischen Gesellschaft des Mittelalters gestaltete sich als Korporation mit päpstlichem und kaiserlichem Privileg, die nicht in jedem Fall gleichzeitig vorlagen. Die Privilegierung legitimierte einerseits den Akt der Promotion als Veränderung der Ständestruktur und sicherte andererseits die universelle Geltung der Promotion im Bereich der römischen Kirche bzw. des Reiches. Die Korporationsstruktur brachte es mit sich, dass die Universität auch die Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder ausübte.[2]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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