Читать книгу Hochschulrecht im Freistaat Bayern - Josef Franz Lindner - Страница 17

b) Die Welle postreformatorischer Universitätsgründungen

Оглавление

7

Hatte bis in das 16. Jahrhundert hinein nur die altbayerische Landesuniversität in Ingolstadt als echte Hochschule in Bayern existiert,[18] so erfolgte nach der Reformation eine Vielzahl von Gründungen auch in den anderen Territorien. Die Gründungswelle im 16. und 17. Jahrhundert geht vor allem auf das Bedürfnis der fürstlichen Verwaltung nach gebildeten Bediensteten und die Auswirkungen des Seminardekrets des Konzils von Trient (1563) zurück, wonach jedes Bistum eine Einrichtung zur geistlichen Ausbildung unterhalten solle. In den meisten Fällen handelte es sich bei den neuen Einrichtungen aber nicht um originäre Gründungen. Vielmehr wurden lediglich bestehende Institutionen zur Universität erhoben, während anderen die Anerkennung als Hochschule verwehrt wurde, so dass bis in das 19. Jahrhundert zahlreiche Zwischenformen von Gymnasium und Universität existierten. Auch stellte nahezu jede Hochschule, als Konsequenz aus der Teilung Bayerns in Bistümer, katholische und protestantische Herzog- und Fürstentümer und schließlich Reichsstädte, einen eigenen Typus dar.[19] Eine übergreifende Erscheinung blieb der jesuitische Einfluss in den katholischen Gebieten, der oft auf den offenen Widerstand der Domkapitel traf.[20]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Подняться наверх