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Vorwort zur 2. Auflage

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Seitdem das Leitbild des Wettbewerbsföderalismus sich des Hochschulrechts bemächtigt hat – nicht erst seit der Föderalismusreform 2006, aber durch diese noch einmal maßgeblich befeuert – hat der Wandel in diesem Rechtsgebiet stark an Geschwindigkeit erfahren. Dies muss nicht immer ein Fortschritt sein, namentlich, wenn in manchen Bundesländern quasi mit jedem Koalitions- und Regierungswechsel auch eine eilig durchgeboxte Hochschulnovelle folgt, um als „mit Sicherheit modernstes“ Regelwerk im Verhältnis zu den konkurrierenden Bundesländern angepriesen zu werden. Das Bayerische Hochschulgesetz ist von solchen verkürzten Halbwertszeiten glücklicherweise grosso modo verschont geblieben. Gleichwohl ist auch hier seit der ersten, vor acht Jahren erschienenen Erstauflage viel nachzutragen, so etwa – exemplarisch – im Bereich der konsekutiven Studiengänge, im Bereich der übergreifenden Kooperation von Hochschul- und Forschungseinrichtungen, im Wissens- und Technologietransfer. Die Studienbeiträge wurden abgeschafft und durch vom Freistaat steuerfinanzierte Studienzuschüsse ersetzt. Auch die „Renaissance“ der akademischen Selbstverwaltung in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war abzubilden. Insgesamt ergab sich die Notwendigkeit einer nahezu vollständigen Neubearbeitung. Einige verdiente Autoren sind aus dem Kollektiv – alle im Frieden! – ausgeschieden (Ewald Berning, Reinhard Greger, Franz-Rudolf Herber, Margit Plahl, Ludwig Kronthaler). Ihnen gilt besonderer Dank für die so wichtige Mitwirkung am lang anhaltenden „ersten Aufschlag“. Für sie sind neue Mitglieder eingetreten, teils als „Einzelkämpfer“, teils als Mitglieder „kleiner Kollektive“ im „großen Kollektiv“ (Irene Fließer, Johannes Hies, Gregor Jaburek, Toni Kapfelsperger, Robert Lerchenberger, Thomas Loskarn, Stefan Mrosek, Renate Penßel). Es ist eine besondere Freude des Herausgebers, damit wieder eine überaus qualifizierte und kundige „Truppe“ aus Hochschullehrern (-innen), Vertretern (-innen) von Ministerien und Hochschulverwaltungen sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereint zu wissen, die den aktuellen Stand des Bayerischen Hochschulrechts authentisch, wie wir meinen „aus einem Guss“ und doch mit darstellerischer Vielfalt abbildet.

Auch bei der Neuauflage gilt: Jeder Text ist ergänzungs- und verbesserungsfähig, erst recht jeder wissenschaftliche, der durch den Diskurs erst zu „leben“ beginnt. Für allfällige Anmerkungen, Kritikpunkte und sonstige Reaktionen ist der Herausgeber daher nicht nur dankbar, er wartet geradezu auf sie (Kontakt: max-emanuel.geis@fau.de).

Erlangen, im Mai 2017

Max-Emanuel Geis

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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