Читать книгу Hochschulrecht im Freistaat Bayern - Josef Franz Lindner - Страница 19

bb) Protestantische Gründungen

Оглавление

11

Die protestantischen Universitäten unterschieden sich notwendigerweise organisatorisch von ihren katholischen Pendants, da das geistliche Kanzleramt auf die weltliche Regierung überging und zur Finanzierung der Hochschulen aufgelöste kirchliche Stiftungen nun auch ohne päpstliche Zustimmung herangezogen werden konnten. Die erste protestantische Hochschule war Altdorf,[26] die aus dem 1526 auf Anregung Melanchtons gegründeten Nürnberger Gymnasium zu St. Aegidien hervorging. Dieses erhielt 1578 durch kaiserliches Privileg die Graduierungslizenz für die Artes. Die konfessionellen Unterschiede zum katholischen Kaisertum und die Sorge der Stadt um ihre Gerichtsbarkeit verhinderten lange die Gründung einer Volluniversität, so dass Altdorf einen protestantisch-reichsstädtischen Typ der humanistischen Hochschule mit universitätsähnlichen Strukturen verkörpert. Durch kaiserliches Privileg von 1622 und Privilegienverbesserung von 1696 konnte sich Altdorf schließlich auch formal als Universität verfassen. Als der Hochschule im 18. Jahrhundert eine starke Konkurrenz in Erlangen entstand, wurde sie so geschwächt, dass 1809 die territoriale Einverleibung nach Bayern zugleich die Auflösung der Universität nach sich zog.

12

Die Universität Erlangen[27] war gleichzeitig die letzte Universitätsgründung vor der napoleonischen Eroberung. Die ohnehin rege Schulpolitik der Markgrafen von Bayreuth-Ansbach hatte bereits im 16. Jahrhundert Bestrebungen nach einer Universität aufkommen lassen. Ausgangspunkt der heutigen Erlanger Universität war aber die erst 1702 eröffnete Ritterakademie in der seit 1686 vorangetriebenen Hugenottensiedlung Christian-Erlang.[28] Diese wurde 1741 mit dem Gymnasium Ernestinum in Bayreuth vereinigt und avancierte dort zur Bayreuther Academia Fridericiana (14. März 1742). Die Akademie wurde jedoch nach Erteilung eines kaiserlichen Privilegs sogleich nach Erlangen zurückverlegt und dort als Universität am 4. November 1743 eröffnet.[29] Dem Landesherrn war der Titel eines Rector Magnificentissimus vorbehalten. Die Aufsichtsfunktion lag zunächst in den Händen eines Direktors, seit 1746 beim Kurator, wurde seit 1751 aber durch Kollegialorgane ausgeübt. Konzipiert war Erlangen als protestantische Staatsuniversität im Geiste der Aufklärung mit Funktionen vor allem für den staatlichen Beamtenapparat. Die Universität litt in der Folgezeit allerdings unter einer finanziellen Unterversorgung, so dass erst die preußischen Reformen eine Stabilisierung der Hochschule ermöglichten.

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Подняться наверх