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Vorwort

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Das auf neun Bände angelegte „Handbuch des Strafrechts“ behandelt in drei Sektionen den Allgemeinen Teil des Strafrechts (Bände 1 bis 3), den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts (Bände 4 bis 6) sowie das Strafverfahrensrecht (Bände 7 bis 9) in themenspezifischen Darstellungen. Der nunmehr vorliegende vierte Band setzt die mit dem Erscheinen des ersten Bandes Ende des vergangenen Jahres begonnene Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts zeitnah fort und eröffnet zugleich die zweite Sektion zum Besonderen Teil.

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Unter den Teildisziplinen des deutschen Rechts hat das deutsche Strafrecht die mit Abstand stärkste internationale Anerkennung und Resonanz erfahren. Schließlich hat dessen strikt an den Prinzipien des Rechtsstaats orientierte dogmatische Durchdringung einen außerordentlich hohen Standard erreicht, so dass in der deutschen Strafrechtswissenschaft entwickelte Begriffe, Konzepte und Theorien mittlerweile zum Gemeinbestand einer internationalen Strafrechtswissenschaft geworden sind.

Den Bedürfnissen dieser neuen internationalen Strafrechtswissenschaft soll das „Handbuch des Strafrechts“ in besonderem Maße gerecht werden. Für Wissenschaft und Praxis wird ein Grundlagenwerk entstehen, das dezidiert die Dogmatik – in einem positiv konnotierten Sinne – in den Mittelpunkt stellt, hierbei einer liberalen Grundhaltung verpflichtet ist und die Entwicklung des deutschen Strafrechts losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz begleitet. Das Handbuch zeichnet sich dadurch nicht zuletzt als entwicklungsoffen aus und trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Dies gilt vor allem für Themenbereiche, die sich erst in den letzten Jahren oder Jahrzehnten herausgebildet haben und sich deshalb noch in rascher Entwicklung befinden, etwa für das Medizin- und Biostrafrecht, das Kapitalmarktstrafrecht, das Computer- und Internetstrafrecht und andere Materien des Technikstrafrechts sowie für ganz neue Diskussionsfelder wie die zunehmende Interkulturalität.

Das Strafrecht wird heute oft als fast beliebiges Mittel der Rechtspolitik angesehen. Das Verständnis für Grundsätze wie das Gesetzlichkeits- und das Ultima-Ratio-Prinzip scheint selbst bei Rechtspolitikern zu schwinden. Gegenüber solchen Auflösungserscheinungen gilt es, die Humanorientierung des Strafrechts energisch zu verteidigen und die sich daraus ergebenden Grenzziehungen wieder stärker ins Bewusstsein zu heben.

Nicht nur vor diesem Hintergrund wendet sich die Edition in erster Linie sowohl an Wissenschaftler als auch an strafrechtlich spezialisierte Juristen in Justiz und Anwaltschaft. Es wird mithin durchgehend ein hohes wissenschaftliches Niveau angestrebt und eingefordert. Auch Studierende und Interessierte aus anderen Fachgebieten werden die einzelnen Beiträge mit Gewinn lesen.

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Die zweite Sektion des „Handbuch des Strafrechts“ widmet sich dem Besonderen Teil. In den Bänden 4 und 5 werden die verschiedenen Straftatbestände des Strafgesetzbuchs behandelt. Band 6 beschäftigt sich sodann mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts. Die einzelnen Beiträge konzentrieren sich entsprechend der Konzeption des Handbuchs nicht nur auf die dogmatische Durchdringung der einzelnen Themen und ihrer aktuellen Herausforderungen wie zukünftigen Entwicklungen, sondern nehmen etwa auch verfassungsrechtliche Grundlagen ebenso wie europäische Vorgaben und internationale Bezüge in den Blick, erläutern rechtshistorische Hintergründe und rechtsphilosophische Bewertungen, legen rechtstatsächliche Umstände und kriminologische Erkenntnisse dar und stellen kriminalpolitische Überlegungen an.

Der vorliegende Band 4 befasst sich im Einzelnen mit den Delikten gegen die höchstpersönlichen Rechtsgüter von Leib und Leben, der persönlichen Freiheit, sexuellen Selbstbestimmung, Ehre und des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs. Außerdem werden diejenigen Straftaten behandelt, die dem Schutz des Staates sowie der Staatsgewalt und der öffentlichen Ordnung dienen.

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Für seine tatkräftige Mitwirkung bei der Entstehung des vorliegenden Bandes gebührt Herrn Wiss. Mit. Felix Ruppert (Universität Bayreuth) unser herzlicher Dank. Ebenso dürfen wir uns wiederum vielmals bei Frau Alexandra Burrer und Frau Stefanie Kleinschroth vom C.F. Müller Verlag bedanken, die nicht zuletzt dazu beigetragen haben, dass der vorliegende Band unmittelbar nach dem ersten Band erscheinen und das Gesamtprojekt zielstrebig fortführen kann.

Würzburg, Erlangen und Bayreuth, im Frühjahr 2019

Eric Hilgendorf Hans Kudlich Brian Valerius

Handbuch des Strafrechts

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