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Eingrenzung und Aufgabenstellung
ОглавлениеDie vorliegende Darstellung beschreibt die bildungspolitische Entwicklung in Frankfurt vom Erscheinen des ersten Schulentwicklungsplanes 1966 bis zum Jahre 1987, in dem die Einführung der flächendeckenden Förderstufe als dem vorerst letzten Versuch, das Frankfurter Schulwesen ein Stück weit in Richtung einer “Horizontalisierung“ umzustrukturieren, durch den Wahlsieg der CDU und das umgehend von ihr verabschiedete sog. “Schulfreiheitsgesetz“ wieder aufgehoben wurde.
Eckpunkte und roter Faden der Darstellung sind dabei die Frankfurter Schulentwicklungspläne, die in diesem Zusammenhang stets mehr waren, als reine Verwaltungsvorlagen: Für alle Schuldezernenten waren sie bildungspolitisches Instrument und überschritten damit deutlich die ihnen eigentlich zugeordnete Funktion.
Ungeachtet aller Versuche, Bildungsplanung und damit auch Schulentwicklungsplanung als “rollende Reform“ (Rolff, H.G., Bildungsplanung als rollende Reform, 1970) oder als “Instrument der Schulreform“ (Hansen /Klemm, Schulentwicklung als Instrument der Schulreform, Bochum (GEW) 1976) zu beschreiben, definieren alle Autoren die Einflussmöglichkeit solcher Planungen als äußerst gering. Durch die Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Kommunen und der daraus für die Kommune erwachsenden Zuständigkeit für die äußeren Aspekte der Schulentwicklung reduziert sich der Reformansatz der Schulentwicklung letztlich auf “die mittel- und langfristige Planung für Schulbauten, für Schulbauten in der richtigen Größe und am richtigen Standort“. (GEW NRW (HRSG.),Schulreform durch Schulentwicklungsplanung, 1974, S.4) Für Hansen/Klemm bleibt ihr dabei die Aufgabe “dennoch reformeröffnende Strukturen zu entwickeln“ indem sie den Versuch unternehmen muss, “Schulgebäude zu schaffen, die auch für kooperierende oder integrierte Systeme geeignet sind). (Hansen / Klemm, a.a.O, S.7)
Die Frankfurter Schulentwicklungspläne hatten alle einen weitergehenden Anspruch. Beginnend mit dem ersten Plan, der die Frage der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Plätzen an Grund- und weiterführenden Schulen zum Anlass nimmt, auch die Frage nach den richtigen “Schulen der Zukunft“ – so der Titel einer Schriftenreihe, in der die Pläne sowie begleitende Materialien veröffentlicht wurden - zu stellen, bis hin zum Schulentwicklungsplan IV, für dessen Erstellung ausdrückliche und präzise bildungspolitische Vorgaben gemacht wurden. So sind diese Pläne mehr als Planung, sie sind Ausdruck und selbst Teil der politischen Auseinandersetzung, sie gewinnen schon fast ein Eigenleben und zwingen — wie etwa der Schulentwicklungsplan III — alle Beteiligten, auch die Urheber, in eine Dynamik, die die Debatte zum Schluss fast zum “Selbstläufer“ werden lässt.