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Grundlagen und Zielsetzung

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Der Schulentwicklungsplan I (Stadtschulamt Frankfurt, Schulentwicklungsplan für die Stadt Frankfurt, 1968, S.O), seinem eigenen Bekunden nach das Teilergebnis einer Untersuchung, die zu grundlegenden Änderungen für das Bildungswesen dieser Stadt führen und die Anpassung der Schule an die Forderungen einer modernen Gesellschaft erlauben soll.

“Die Entwicklung auf politischem Gebiet zwingt die Länder der Bundesrepublik mehr und mehr zu einer Anpassung an den europäischen Standard. Das deutsche Schulwesen hat seine Führungsrolle längst eingebüßt. Es muss bestrebt sein, den Nachholbedarf zu befriedigen“ (a.a.O., S.13). Die Gliederung in eine Primar- und eine Sekundarstufe gilt dem Magistrat dabei als ein äußeres Zeichen dafür, dass dieser Anpassungsprozess begonnen hat.

“Die Körperschaften der Stadt Frankfurt sind bereit, die Neugliederung der jetzigen Volksschulen in Grund- und Hauptschulen nach Kräften zu fördern. Sie halten die Empfehlungen des Dt. Ausschusses für das Erziehung- und Bildungswesen für richtungsweisend und finden sich in dieser Auffassung durch das Abkommen der Ministerpräsidenten der Deutschen Länder vom Oktober 1964 bestätigt“ (a.a.O., S.13).

Nach einem 1966 verabschiedeten Zeitplan sollen die Frankfurter Volksschulen in Grund- und Hauptschulen umgegliedert werden. Dieser Prozess wird durchaus im Sinne der landespolitischen Vorstellungen als konsequente Fortsetzung bisheriger Bildungspolitik gesehen. “Die großen Städte haben hier eine Entwicklung nachzuvollziehen, die durch die Landschulreform angebahnt wurde“ (a.a.O., S.14)

Schulkampf in Frankfurt

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