Читать книгу Djerba - Ein Ratgeber für Auswanderer, Langzeittouristen und sonstige Urlauber - Karlheinz Blaull - Страница 18
ОглавлениеPassbestimmungen / Aufenthaltsdauer
Für die Einreise nach Tunesien benötigen EU-Staatsbürger einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (es gibt auch Quellen die nennen 3 Monate) ab Einreisetag gültig ist. Bei einer Pauschalreise (Flug und Hotel) wird von deutschen Staatsbürgern auch ein Personalausweis akzeptiert. Dieser muss aber ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche können sich als Touristen bis zu 4 Monate in Tunesien aufhalten. Touristen aus anderen Ländern bis zu 3 Monate. Man muss aber dazu erwähnen, dass die Aufenthaltsdauer von 4 Monaten für deutsche Staatsangehörige eine Sonderregelung darstellt, wobei zurzeit keiner sagen kann wann und wo dies irgendwo verbindlich festgehalten ist. Es kann also durchaus sein, dass es bei einem Aufenthalt von 4 Monaten, bei der Ausreise Probleme mit der Polizei geben kann.
Will man noch länger bleiben, besteht die Möglichkeit, bei der örtlichen Polizeistelle in Houmt Souk eine Art Not Visum zu beantragen. Dies gilt dann für bis zu 2 bzw. 3 weitere Monate, maximal jedoch für insgesamt 6 Monate. Die Kosten dafür liegen bei 20,- TND / Woche.
Nach kurzfristiger Ausreise in ein Europäisches Ausland, kann man erneut nach Tunesien einreisen. Die erlaubte Aufenthaltszeit beginnt dann wieder von neuem. So ist es möglich, praktisch fast das ganze Jahr sich als Tourist in Tunesien aufzuhalten.
Zu beachten ist jedoch, dass man sich offiziell nur bis zu maximal 180 Tage / Jahr als Tourist in Tunesien aufhalten darf.
Wer also im gesetzlichen Rahmen im Jahr länger als 180 Tage in Tunesien bleiben will benötigt eine Aufenthaltsbewilligung, die tunesische Carte Sejour.
Aber auch der normale Tourist, der sich in Tunesien aufhält, muss das bekannte Meldeformular für die Polizei an der Rezeption ausfüllen. Reist man als Tourist ein und wohnt nicht im Hotel, sollte man sich bei der lokalen Polizei anmelden. In manchen Fällen macht dies auch der Vermieter. Diese notwendige Anmeldung wird aber nicht immer überprüft, dient aber auch der eigenen Sicherheit.