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Was wurde aus den »Anteilscheinen« am Volkseigentum?

Als die Treuhand am 31. Dezember 1994 ihre Tätigkeit einstellte, übernahmen verschiedene Nachfolger die verbliebenen Aufgaben. Neben einer Gesellschaft zur Verwertung der Liegenschaften und einer für Grund und Boden war die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BvS) der wichtigste noch verbliebene Abwickler. Geregelt wurde ihre noch Jahre dauernde Tätigkeit durch zwei »Treuhandunternehmensübertragungsverordnungen«, ein Wort, das so lang ist, dass es nicht einmal zwischen den Duden-Buchdeckeln Platz findet. Die Kurzform klingt nicht viel besser:»TreuhUntÜV«. Trotzdem schienen sie nötig, denn 2006 berichtete Bernd Halstenberg, damals Chef der BvS, dass er manchmal merkwürdige Briefe bekäme. Sie rankten sich um die meist wütend gestellte Frage, wo denn der persönliche Anteil des Absenders am »Volkseigentum« der DDR geblieben sei, der immer noch nicht auf dem privaten Girokonto eingegangen sei. Die Antwort schrieb der Computer.

Eigentlich war das nur noch eine Erinnerung an den Wahlkampf aus dem Frühjahr 1990, als es um die erste freie Volkskammer der DDR ging. Sie sollte den weiteren Weg in die Einheit bestimmen. Bundeskanzler Helmut Kohl, dessen CDU im Osten das Wahlbündnis »Allianz für Deutschland« geschmiedet hatte, blieb bei der im Westen bewährten Methode und versprach schlichtweg »blühende Landschaften«. Dem wollte die SPD, die sich große Chancen auf die Macht erhoffte, etwas Konkreteres entgegensetzen.

Am 14. März 1990 verkündete sie über die Deutsche Presseagentur (DPA), was geschehen sollte, wenn sie an die Macht käme: »Die DDR-SPD will bei einem Wahlsieg am Sonntag in der DDR an jeden Bürger, vom Säugling bis zum Rentner, Anteilscheine im Nennwert von 40.000 DDR-Mark an Investmentgesellschaften vergeben. Wie die wirtschaftspolitischen Sprecher der Partei in Ost-Berlin vor Journalisten erläuterten, soll damit ein breit gestreutes Eigentum erreicht werden. Ferner soll verhindert werden, dass sich die bisherigen SED-Funktionäre im Wirtschaftsbereich bei einer künftigen Umwandlung volkseigener Betriebe über Sonderrechte bereichern. Es wäre eine ›Perversion‹, wenn jetzt damit angefangen werde, zu verkaufen, was eigentlich den Bürgern gehöre. Die Vergabe von Anteilscheinen sei auch eine Entschädigung für ›29 Jahre Mauer-Haft‹, so die SPD-Sprecher.«

Die Forderung aus dem »Volkseigentum«, über das niemand verfügen konnte, individuellen Besitz zu machen, war bereits am »Zentralen Runden Tisch« entstanden, dem »Nebenparlament« nach dem Sturz der SED. Am 26. Februar 1990 forderten die dort vertretenen Parteien und Bürgerbewegungen die Umwandlung der Rechtsform der volkseigenen Betriebe zu beschleunigen, damit das Eigentum der Bürger gesichert würde.

Diese Notwendigkeit sahen auch die Sozialdemokraten. Die »Fachgruppe Wirtschaftspolitik« der Ost-SPD analysierte in einem Papier unter der Überschrift »Was wir noch haben« die Lage. Sie kam zu dem Schluss, dass alle Besitzer von Grund und Boden beruhigt in die Zukunft sehen könnten. Deren Wert würde auf das Hundertfache steigen. Mit einer Verdreifachung rechneten die SPD-Genossen beim Wert der Immobilien. Immerhin eins zu eins dürften sich Antiquitäten umrechnen. Doch dann stellten die Politiker fest: »Der übergroße Teil unserer Bürger hat nichts von all dem. Die Dinge in unseren Wohnungen und Garagen – Autos, Fernsehgeräte, Waschmaschinen und Möbel – werden nach der Währungsunion bestenfalls noch ein Drittel wert sein. In unserem Land fiel erarbeitetes Sachkapital stets an den Staat, und so kommt es, dass bei uns der Bürger höchstens 20 Prozent aller Werte, der Staat dagegen 80 Prozent besitzt. In der BRD ist dies Verhältnis genau umgekehrt. Abgesehen davon, reichen unser aller Ersparnisse vielleicht für den Erwerb von 10 Prozent allen Eigentums im Lande. Zwingend folgt, dass wir große Teile dieses Eigentums unentgeltlich übertragen müssen, soll es nicht für uns verloren sein. Es wäre außerdem pervers, noch einmal zu bezahlen, was uns de facto bereits gehört.«

Klar war zu jener Zeit bereits, dass mit der DM Subventionen des Staates auf Mieten, Energie, Grundnahrungsmittel, Kinderbekleidung und vieles andere wegfallen würden. Massive Preissteigerungen für die alltäglichen Dinge waren zu erwarten. Um sie abzufangen, sollte – so die Überlegung der SPD – pro Anteilschein monatlich eine Rendite von etwa drei Prozent gezahlt werden. Einen derartigen Ausgleich hielt man auch im Westen für denkbar. Am 9. Februar 1990 erklärte Finanzminister Theo Waigel, dass »auch an die Ausgabe von Volksaktien« gedacht werden könne. Sechs Tage vor der Volkskammerwahl forderte der konservative Wirtschaftsprofessor Wolfgang Engels die Ausgabe einer unentgeltlichen, nicht übertragbaren »DDR-Aktie«.

Ein paar Leute im Osten machten sich derweil schon einmal Gedanken, wie so eine »DDR-Aktie« aussehen könnte. »Vermögens-Anteil-Urkunde an einem 16 Millionstel Anteil am Volksvermögen der DDR zugunsten, Name, Vorname, geboren am …, ausgegeben am …« würde vorn draufstehen. Dazu gäbe es dann auch noch einen sachdienlichen Hinweis: »Diese Urkunde (und nicht Ihre Ersparnisse) geben Sie in Zahlung, wenn Sie Ihre volkseigene Wohnung als Eigentumswohnung erwerben wollen. Mietwucher wäre dann kein Thema mehr. Wenn Sie ein Gewerbe eröffnen wollen, brauchen Sie Geschäfts- oder Betriebsräume. In einem der vielen unrentablen VEB werden Sie Ihren Raum finden. Sie erwerben ihn mit Ihrer Vermögens­urkunde.«

So sollte verhindert werden, dass die »DDR-Aktie« schnell zum Spekulationsobjekt würde. SPD-Wirtschaftsexperte Horst Schneider erläuterte dazu in der bereits genannten DPA-Meldung: »Die Anteilscheine der Bürger, die erst nach drei bis fünf Jahren handelbar sein dürften, würden treuhänderisch von den Investmentgesellschaften – mit einer Treuhandbank an der Spitze – verwaltet … Die Bank organisiere die Verteilung des Kapitals in Aktiengesellschaften, Immobilien- und Investmentfonds. Ein Verband der Anteilseigner könnte die Vertretung der vielen Eigentümer übernehmen … Vorgesehen sei aber auch, Anteilscheine zu beleihen, so die SPD. Damit wäre Kapital frei für die Gründung von Kleinbetrieben oder die Schaffung von Wohneigentum. Neben dem Eigentum an Kapitalgesellschaften soll es genossenschaftliches ebenso wie unmittelbar persönliches Eigentum geben. Dem neuen Staat soll nur das Verfügungsrecht über Eigentum bleiben, das gesellschaftlichen oder kommunalen Zwecken dient.«

Dass die Träume um die »DDR-Aktie« nur Schäume blieben, lag an der Wahlniederlage der SPD am 18. März 1990. Sie erreichte nur knapp 22 Prozent, die zusammengeschlossenen Bürgerbewegungen lagen bei unter 5 Prozent der Stimmen. Enttäuscht schrieb Günter Nooke, damals Mitglied bei »Demokratie Jetzt«, am 20. Juni 1990 im einstigen »Zentralorgan« der SED, Neues Deutschland: »Das erste aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Parlament dieses Landes gab den Freibrief für die Totalenteignung seiner Bürgerinnen und Bürger.«

Die nun gewählte Koalitionsregierung unter Führung der CDU änderte mehrfach das Treuhandgesetz, so dass schließlich die Finanzierung des Wirtschaftsumbaus mit dem verbliebenen »Volkseigentum« im Mittelpunkt stand. Trotzdem wurde noch eine nachträgliche Aufbesserung des Umtauschs der DDR-Sparguthaben erörtert. Ministerpräsident Lothar de Maizière erinnerte sich an eine Bemerkung seines Bonner Beraters Fritz Holzwarth dazu: »Als diese Passage in der Volkskammer diskutiert wurde, befand ich mich … in meinem Büro … Er sagte zu mir, ich solle diesen Quatsch unterbrechen, da die Treuhandanstalt doch nie ein positives Ergebnis erzielen würde, geschweige denn ein solches, das eine nachträgliche Umstellung von Sparguthaben erlauben würde. Ich habe damals Fritz Holzwarth etwas zynisch geantwortet, dass ich den Abgeordneten diese Diskussion lassen wolle. Zumal wir bei der Beendigung der Tätigkeit der Treuhandanstalt ohnehin nicht mehr verantwortlich sein würden.«

Für die DDR-Bürger war der schöne Traum vom großen Geld zur Kannbestimmung geworden. Das Gesetz machte es aber immerhin noch möglich, »dass nach einer Bestandsaufnahme des volkseigenen Vermögens und seiner Ertragsfähigkeit sowie nach seiner vorrangigen Nutzung für Strukturanpassung der Wirtschaft und die Sanierung des Staatshaushaltes den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Währungsumstellung am 2. Juli 1990 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht an volkseigenem Vermögen eingeräumt werden kann«. Diese Verheißung wurde später durch das »Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt« vom 9. August 1994 wieder aufgehoben.

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