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F. Rechtsquellen des IPR und ihre Rangfolge
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Zu den Wesensmerkmalen des IPR gehört die teils schwer durchschaubare Gemengelage von Europarecht, staatsvertraglichen Regelungen und autonomem deutschen Recht.
Hinweis
Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, sondern verstehen Sie diese „Rechtsquellenpluralität“ als Chance. Während in einer typischen Zivilrechtsklausur die heranzuziehende Rechtsquelle meist offensichtlich ist, werden „IPR-Klausuren“ häufig nach einem nicht einschlägigen Gesetz bearbeitet. Dies zu vermeiden ist nicht schwer. Denn in Prüfungen werden nur Kenntnis und Zusammenspiel einer sehr begrenzten Anzahl nationaler und internationaler Kollisionsnormen erwartet. Mit deren Beherrschung werden Sie in der Klausur punkten können: Weil das Aufspüren der richtigen Rechtsquelle bereits zu den Herausforderungen im IPR gehört, an der etliche Studierende scheitern, zahlen sich die Kenntnis der wesentlichen Rechtsquellen und ihrer Rangfolge aus. Zusätzlich vereinfacht wurde das Auffinden der richtigen Rechtsquelle durch die neu gefasste „Überblicksnorm“ des Art. 3 Nr. 1, der die für „IPR-Klausuren“ wichtigsten EU-Verordnungen aufführt. Um die entsprechenden Verordnungen und Staatsverträge nachfolgend leichter auffinden zu können, werden jeweils die Fundstellen in den Gesetzessammlungen Jayme/Hausmann (im Folgenden: J/H) und Arzt/Staudinger (im Folgenden: A/S) in den Fußnoten mit angegeben.
1. Teil Einführung und Überblick › F. Rechtsquellen des IPR und ihre Rangfolge › I. Europäisches Recht