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1. Multilaterale Verträge

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Die multilateralen Regelwerke werden überwiegend von der 1893 gegründeten Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HccH) konzipiert und von Mitgliedern[34] der HccH ratifiziert.[35]

Manche dieser Verträge sind nicht mehr in Geltung oder von Deutschland nicht ratifiziert.[36] Für Klausuren kommt aber ohnehin nur eine überschaubare Anzahl der von Deutschland ratifizierten Übereinkommen in Frage, insbesondere folgende, auf die zum Teil später näher eingegangen wird:

Haager Kindesschutzübereinkommen (KSÜ),[37] das am 1.1.2011 das Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA)[38] ersetzt hat,
Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (ESÜ),[39] das am 1.1.2009 in Kraft trat,
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1973,[40] das außer im Verhältnis zu Belgien, Liechtenstein und Österreich dem Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1956[41] vorgeht,
Haager Testamentsformübereinkommen (HTestFÜ),[42]
Haager Eheschließungsabkommen,[43] das nur im Verhältnis zwischen Deutschland und Italien gilt,
Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKEntfÜ).[44]
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