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2. Bilaterale Verträge
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Auf dem Gebiet des IPR sind bilaterale Abkommen höchst selten. Beispiele bilden das deutsch-türkische Nachlassabkommen vom 28.5.1929 sowie das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929. Prüfungsrelevant dürfte am ehesten der deutsch-amerikanische Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29.10.1954 sein.[45]
1. Teil Einführung und Überblick › F. Rechtsquellen des IPR und ihre Rangfolge › III. Nationales Recht