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Vorwort

Das gute Lehrbuch,

dieser Satz steht fest,

besteht aus all dem Schlechten,

das es lässt.

(frei nach Wilhelm Busch)

Auch das gefürchtete Sachenrecht verliert seine Schrecken, wenn es so beschrieben wird, dass schon ein Studienanfänger es versteht.

Drei Überlegungen machen es möglich:

- erstens die Anspruchsmethode;
- zweitens eine leserfreundliche Didaktik;
- drittens eine klare und präzise Sprache.

Auch das Sachenrecht lässt sich als ein System von Anspruchsgrundlagen, Gegennormen und Beweislastregeln begreifen. Der Anspruch, nach § 194 I BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, kann an Gegennormen scheitern, die Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruch begründen. Der Anwalt, der für oder gegen einen Anspruch prozessiert, muss nun genau wissen, welche Tatsachen er in einem streitigen Verfahren behaupten und beweisen muss, wenn er gewinnen will, und welche Tatsachen er bestreiten darf.

So schlägt die Anspruchsmethode praxisnah eine Brücke vom materiellen Sachenrecht zum Zivilprozessrecht, denn Ansprüche verfolgt man gewöhnlich mit der Leistungsklage, und sie beherrscht den Zivilprozess. Der Leser erfährt so nebenbei, dass und wie das Zivilrecht mit dem Zivilprozessrecht zusammenhängt.

Zwar begründet das Sachenrecht weit weniger Ansprüche als das Schuldrecht, aber was wären Besitz, Eigentum und beschränkte dingliche Rechte noch wert ohne die starken Ansprüche auf Herausgabe der Sache, auf Störungsabwehr und auf Schadensersatz, die sie rundum schützen.

Eine leserfreundliche Didaktik gliedert den umfangreichen Rechtsstoff übersichtlich so, dass der Leser stets weiß, wo er sich gerade befindet, und das Labyrinth heil verlassen kann. Auch behandelt sie das Besondere vor dem Allgemeinen, denn so denkt und handelt auch der Praktiker.

Anspruchsmethode und Stoffgliederung allein führen freilich noch nicht zum Ziel. Erst eine klare und präzise Sprache erhellt das Dunkel, das den Anfänger regelmäßig umgibt. Das Lehrbuch soll dem Leser keine Rätsel aufgeben, sondern ihm Schritt für Schritt die Geheimnisse der Jurisprudenz enthüllen. Nun sagt man dem Juristen, ob Anwalt, Richter oder Rechtsgelehrten nicht nach, dass er ein begnadeter Stilist sei, das Juristendeutsch hat vielmehr einen miserablen Ruf. Die deutsche Sprache ist daran nicht schuld, mit ihr lässt sich jede Wissenschaft, auch die rätselhafte Jurisprudenz verständlich beschreiben. Und wer nicht zu den wenigen Autoren gehört, denen ein guter Stil in die Wiege gelegt ist, muss ihn sich mühsam erarbeiten, denn ein schwer verständliches Lehrbuch ist wertlos.

Schwerpunkt dieser Auflage ist das nagelneue „modernisierte“ Wohnungseigentumsrecht, das ich mit neuer Gliederung völlig neu verfasst habe.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung, der dieses Lehrbuch meistens folgt, ist bis 20.2.2021 berücksichtigt.

Konstanz, im Juli 2021 Kurt Schellhammer

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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