Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 5
ОглавлениеVorwort zur 1. Auflage
Jetzt auch noch ein Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen? Wer soll das lesen und wem soll es nützen?
Das neue Buch kann und soll all denen helfen, die das gesetzliche System des Sachenrechts verstehen und daraus Nutzen ziehen wollen für ihre praktische Arbeit. Ich denke vor allem an die Rechtsreferendare, an die jungen Anwälte und jungen Richter.
Das Vorhaben, auch das Sachenrecht in Anspruchsgrundlagen und Gegennormen zu gliedern, scheitert nicht schon daran, dass es vordergründig nicht von Ansprüchen, sondern von Besitz, Eigentum und anderen dinglichen Rechten handelt. Ansprüche kommen im Sachenrecht zwar seltener vor als im Schuldrecht, wo es von Ansprüchen nur so wimmelt, was aber wären Besitz, Eigentum und die anderen dinglichen Rechte noch wert ohne die starken dinglichen Ansprüche auf Herausgabe, auf Beseitigung fortwirkender Störungen und auf Unterlassung künftiger Störungen? Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einem Grundpfandrecht sowie auf Berichtigung des unrichtigen Grundbuchs kommen dazu.
Den Gang der Darstellung bestimmt wiederum das gesetzliche System der Beweislast, das auch das Sachenrecht in Anspruchsgrundlagen, Gegennormen und Hilfsnormen zerlegt. Auch dort, wo nicht ein Anspruch, sondern das Eigentum selbst oder ein beschränktes dingliches Recht beschrieben wird, weist das gesetzliche System von Regeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen den richtigen Weg, denn die Beweislast bildet nun einmal das Rückgrat des gesamten materiellen Rechts und steuert das juristische Denken in der gerichtlichen Praxis.
Nach einem knappen Vorspann über den Standort des Sachenrechts im weiten Feld des Zivilrechts fällt das Buch förmlich mit der Tür ins Haus und stellt sogleich den Besitz, das Eigentum und die beschränkten dinglichen Rechte vor, während es die allgemeinen Lehren des Sachenrechts an das Ende des Buches verbannt.
Unvermeidlich ist die Aufteilung des Sachenrechts in die beiden großen Blöcke des Liegenschaftsrechts und des Mobiliarsachenrechts.
Schwerpunkte der Darstellung bilden die dinglichen Ansprüche aus Besitz und Eigentum; das Nachbarrecht als gesetzliche Beschränkung des Grundeigentums samt zivil- und öffentlichrechtlicher Entschädigung für unabwehrbare Störungen; das Wohnungseigentum mit eigenem Verfahrensrecht, das in den meisten Lehrbüchern zu kurz kommt; die Grundpfandrechte und das Grundbuchverfahren; schließlich die Rolle des Besitzes für das Mobiliarsachenrecht sowie Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum.
Auch dieses Buch stützt sich nicht auf irgendwelche Lehren, sondern auf das Gesetz, so wie die höchstrichterliche Rechtsprechung es versteht und anwendet. Der Mangel an wissenschaftlicher Tiefe und Breite wird, so hoffe ich wenigstens, durch eine übersichtliche Gliederung und eine klare Sprache ausgeglichen. Das Lesen soll nicht nur belehren, sondern auch Freude machen. Zahlreiche Beispiele stellen dem trockenen Gesetz die Fülle des Lebens gegenüber und führen vor Augen, wie komplex die Auslegung und Anwendung des Gesetzes sein kann. Gut drei Dutzend „Bilder“ mit knappen, aber einprägsamen Informationen sollen die Strukturen des Sachenrechts offenlegen.
Die Rechtsprechung ist bis Juli 2001 verwertet.
Konstanz, im Juli 2001 Kurt Schellhammer