Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 111
2.3 Rücktritt und Schadensersatz
ОглавлениеZwischen Rücktritt und Schadensersatz muss der Käufer nach § 325 nicht wählen, sondern darf die beiden Rechte kombinieren[124].