Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 123
2.3 Die Rückforderung des überzahlten Kaufpreises
ОглавлениеHat der Käufer bereits mehr als den geminderten Kaufpreis bezahlt, darf er nach § 441 IV den Mehrbetrag vom Verkäufer zurückfordern, nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung, sondern nach den günstigeren Rücktrittsregeln der §§ 346 I, 347 I.