Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 119
1. Die Rechtsgrundlage
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Nach §§ 437 Nr. 2, 441 darf der Käufer wegen eines Sachmangels den Kaufpreis mindern, wenn er nicht vom Kaufvertrag zurücktritt. Zwischen diesen beiden Rechten hat er die Wahl.