Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 125

3. Die Voraussetzungen des Minderungsrechts

Оглавление

68

Da der Käufer nach § 441 I 1, „statt zurückzutreten“, den Kaufpreis mindern darf, hat das Minderungsrecht die gleichen Voraussetzungen wie das Rücktrittsrecht, also einen Sachkauf, einen Sachmangel bei Gefahrübergang und den Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, die der Käufer dem Verkäufer nach § 323 I erfolglos gesetzt hat (RN 62). Ausnahmsweise entbehrlich ist die Frist nur nach §§ 323 II, 326 V, 440 (RN 63)[155].

Die Beweislast trägt der Käufer.

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх