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II. Voraussetzungen
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Nutzen Sie die Gelegenheit und wiederholen Sie den Prüfungsaufbau eines Abwehrrechts, dargestellt im Skript „Grundrechte“.
Nachdem wir uns mit den Grundlagen des Art. 16a Abs. 1 GG befasst haben, wollen wir uns nun mit den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Norm auseinandersetzen. Entsprechend dem gängigen Prüfungsschema von Grundrechtsverletzungen für Abwehrrechte werden wir uns vor allem mit dem Schutzbereich des Art. 16a Abs. 1 GG beschäftigen. Im Anschluss daran wollen wir die Frage klären, welchen Einschränkungen diese Schutzgewährung unterliegt. Hierbei werden wir zwischen gesetzlich normierten und ungeschriebenen Einschränkungen unterscheiden müssen.
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Asylgrundrecht, Art 16a GG
I.Schutzbereich
1.Persönlich
2.Sachlich
a)Verfolgung
Unterscheidung nationaler und europäischer VerfolgungsbegriffRn. 65
b)Politisch
Definition des Begriffs politischRn. 66
c)Asylerhebliche Merkmale
d)Verfolger
e)Verfolgte
f)Flucht wegen bzw. vor Verfolgung
g)Verfolgungsprognose
3.Einschränkungen
a)Drittstaatenregelung, Abs. 2
Verweigerung der Einreise an LandesgrenzeRn. 77
KettenabschiebungRn. 81
b)Herkunftsstaatenregelung, Abs. 3
4.Ungeschriebene Einschränkungen
a)Fluchtalternativen
b)Nachfluchtgründe
II.Eingriff
III.Schranken
1.Gesetzesvorbehalt
Vorbehaltlos gewährtes Grundrecht?Rn. 48
2.Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage (nur bei Länderliste)
Verfassungsmäßigkeit der LänderlisteRn. 80
3.Verfassungsmäßigkeit des Eingriffs
3. Teil Das materielle Asylrecht › B. Asylrecht für politisch Verfolgte › III. Schutzbereich