Читать книгу Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg - 991 Seiten - Ludwig Strackerjan - Страница 5

Kapitel 3

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35.

Von Siechtum wird namentlich das Glied befallen,

mit welchem jemand gesündigt hat. Eine Lähmung,

einen Bruch, einen Knochenfraß im Arme hört man

nicht selten auf einen Meineid oder auf Mißhandlung

von Vater oder Mutter zurückzuführen. Wenn Kinder

mit verkrüppelten oder verstümmelten Gliedern geboren

werden, so haben die Eltern die Sünde begangen.

Einer, der ohne Vorderarm mit verkrüppelten Fingern

gleich am Oberarm geboren war, trug dieses Unglück,

weil sein Vater einen falschen Eid geschworen hatte

(Rastede). Einem Kinde, das Vater oder Mutter geschlagen

hat, wächst nach dem Tode die Hand aus

dem Grabe. Das Stück Land, auf welchem ein Verbrechen

begangen ist, wird unfruchtbar und wüst. Wenn

von einem Obstbaume die ersten Früchte gestohlen

werden, so trägt er nie wieder (Delmenhorst, Friesische

Wede) oder doch erst in 7 Jahren wieder (Münsterland).

a.

Auf dem Kirchhof zu Esenshamm war bislang ein

Grabkeller, dessen eine Wand nicht stehen wollte. In

dieser Wand steckte ein verdorrter Menschenarm, verdorrt,

weil sein ehemaliger Träger einen Meineid geschworen

hatte. »Wir Kinder holten den Arm oftmals

heraus und warfen damit herum, haben ihn auch wohl

beim Ballspiel als Klitzholt (Schlagholz) benutzt.«

b.

In Wenken Haus zu Buttel, Kirchspiel Neuenhuntorf,

befand sich eine ausgetrocknete Menschenhand, die

von einem Meineidigen herstammte. Die Hand war

von ihrer Stelle nicht fortzubringen; so oft man es versuchte,

war sie am andern Morgen wieder da. Zuletzt

hat man sie im Unterschlage eingemauert.

Vgl. 175a, 176e.

c.

In der Neuenhuntorfer Kirche verwahrte man in einem

Bretterverschlage eine verdorrte Menschenhand. Einer

hatte seinen Vater erschlagen, und wie er selbst gestorben

war, da wuchs ihm die Hand aus dem Grabe,

und wie oft sie auch mit Erde bedeckt wurde, immer

wuchs sie wieder heraus, bis man sie endlich dort

wegnahm. Aus der Kirche hat sie sich nicht entfernen

lassen, so oft man sie fortbrachte, so oft kam sie wieder

(Hude).

d.

Jan van Kleverns war ein so mißratener Sohn, daß er

seine eigene Mutter schlug. Deshalb ließ ihn Fräulein

Marie nach Jever holen und hinrichten. Er liegt in

Jever unter einem großen Grabstein an der Nordseite

der Kirche begraben. Aus seinem Grabe wuchs nachher

die Hand hervor, welche sich an der Mutter vergriffen,

und zum Wahrzeichen dessen war bislang auf

dem Grabsteine die Hand noch zu sehen.

Vgl. 588c.

e.

In der Nähe von Märschendorf, Kirchspiel Bakum,

soll früher ein Bauer um ein Stück Land einen falschen

Eid geschworen haben. An der Stelle, wo dies

geschehen, wuchs seitdem trotz aller guten Bearbeitung

und reichlichen Düngens keine Frucht, nicht einmal

ein Grashalm. Es waren zwei Stellen so groß wie

ein Stuhl, auf der einen soll der Richter gesessen, auf

der andern der Bauer gestanden haben.

f.

In Südlohne an der Chaussee nach Damme stand früher

ein Haus, in dem Blutschande getrieben sein soll.

Alle Leute, die später dort gewohnt haben, sind vom

Unglück verfolgt worden, bis zuletzt niemand mehr

die Behausung hat beziehen wollen. Darauf ist das

Haus abgebrochen.

g.

Früher wohnten zu Elmendorf und zu Kaihausen,

Kirchspiel Zwischenahn, zwei Brüder, reiche und

mächtige Edelleute. Dieselben gerieten in Streit, und

einer erschlug seinen Bruder auf der Kreuzwiese, die

zwischen Elmendorf und Kaihausen am Zwischenahner

Meere liegt. Der Mörder floh nach dem Münsterlande,

wo noch jetzt Nachkommen von ihm leben sollen.

Auf der Kreuzwiese wächst an der Stelle, wo der

Brudermord geschehen, seitdem kein Gras mehr.

Vgl. 526a.

h.

Zu Burgforde, Kirchspiel Westerstede, hat ehemals

eine Burg Wittenheim gestanden, aber sie ist nur von

kurzer Dauer gewesen, und man sieht von ihr nur

noch die Reste der Burggräben. Ein Amtmann, der als

Eigentümer auf der Burg wohnte, hat einmal zwei Judenknaben

wegen eines Verbrechens, an welchem sie

ganz unschuldig waren, ergreifen und hinrichten lassen.

Seitdem ist das Glück von der Burg gewichen,

dieselbe ist nach und nach verfallen und endlich ganz

abgetragen.

Vgl. 508c.

36.

Man soll bei einem guten Anfange, der ja an sich eine

gute Vorbedeutung gibt, sich dessen nicht freuen,

noch sein eigenes Glück rühmen oder sonst mit zu

großer Zuversicht in die Zukunft sehen, nicht einmal

feststellen, wie weit man schon gekommen ist. »Den

Vagel, de freu (früh) singt, frett des Abends de

Katte.« »Erste Gewinn is Kattengewinn.« Bei der

Aussaat soll man nicht lachen, sondern weinen, denn

sonst muß man bei der Ernte weinen (Oldenburg).

Dagegen heißt es freilich auch, wenn bei dem Flachsreinigen

nicht genug gesungen wird, so wird die Leinwand

zu Leichentüchern gebraucht werden (Cloppenburg).

»Meine Mutter wurde immer böse, wenn ich in

den Morgenstunden sang oder mich ans Klavier setzte.

Gesang und Musik am Morgen außerhalb der Kirche

war ihr ein Greuel, sie hielt es fast für eine Herausforderung

Gottes.« (174 a.). Es liegt hier wohl der

Gedanke zugrunde, die Morgenzeit soll nützlicher Arbeit

oder der Berufstätigkeit gewidmet sein.

37.

Wenn man sein Glück rühmt, ist es bald vorbei. Das

rühmende Besprechen heißt berufen (beropen) und hat

in sich eine schädliche Kraft, die im Bosheitszauber

absichtlich in Anwendung gebracht wird (211), aber

auch ohne Absicht und wider dieselbe wirkt. Kommt

man aber doch zu der Äußerung, daß es einem in dem

oder jenem Stücke lange gut gegangen sei, daß man

lange nicht krank gewesen sei, nichts zerbrochen oder

verloren habe, so klopfe man dreimal an den Tisch

oder spucke (spütternd) dreimal und sage »unberufen!

« In den Schulen wird es von den Schülern wohl

immer gern gesehen, wenn einmal ein Lehrer sich

recht lange verspätet; früher wenigstens durfte dann

aber niemand nach der Uhr sehen, weil sonst, so

glaubte man, der Lehrer gleich kommen werde. Eine

Jägerregel verlangt sogar, daß man dem ausgehenden

Jäger Böses wünsche (135).

a.

Eine überaus reiche Kaufmannswitwe in Amsterdam

schickte einen ihrer Kapitäne mit dem Schiffe nach

Rußland, um dort Roggen zu kaufen. Da aber augenblicklich

kein Roggen dort zu haben war, nahm der

Kapitän Weizen ein. Nach Amsterdam zurückgekehrt,

machte er der Witwe Meldung, aber die Frau war

über die Nichtbefolgung ihres Befehls so aufgebracht,

daß sie die ganze Ladung ins Meer zu werfen gebot.

Man bat sie, die kostbare Ware nicht einfach zu vernichten,

allein sie erwiderte, sie sei reich genug und

könne ebensowenig arm werden, als der Weizen auf

dem Meeresboden wachsen werde. Ihr Befehl wurde

ausgeführt, aber der ins Meer versenkte Weizen

wuchs und ragte bald aus dem Wasserspiegel hervor.

Wenige Jahre später ging sie mit dem Bettelsack

durch die Straßen der Stadt und durchsuchte den aus

den Häusern geworfenen Kehricht, ob vielleicht noch

etwas Brauchbares für sie darin zu finden sei.

38.

Der Brautwagen durfte früher im Saterlande keine

Wiege tragen. Es galt für frevelhaft, eher für die

Wiege zu sorgen, als das Kind da war, und das Kind,

das zuerst in einer vorzeitig angeschafften Wiege

schlief, mußte sterben. – Ungetaufte Kinder soll man

nicht bei ihrem künftigen Namen nennen, sonst sterben

sie bald (Oldenburg). Man soll sein Alter nicht

sagen, sonst stirbt man bald (Oldenburg). – Kleine

Kinder soll man nicht wägen, sonst gedeihen sie

nicht, und nicht messen, sonst wachsen sie nicht.

Wenn man ein Kind zu oft als schön lobt, stirbt es

bald. – Wenn ein Kind das Reden hart lernt, so muß

man ihm Bettelbrot zu essen geben. – Vielleicht gehört

auch folgende Mitteilung aus Moorriem hierher:

Wenn zwei Geschwister an einem Tage Hochzeit halten,

so tritt im selben Jahre der Tod zwischen das eine

oder andere Paar. – Je vermessener, trotziger man seines

Reichtums, seines Glückes sich rühmt, desto sicherer

und tiefer ist der Fall. – Allzuviel Glück ist

überhaupt nicht gut, auch wo keine Prahlerei damit

verbunden ist. »Es ist nicht gut,« sagt man, »wenn

zwei Brautleute sich zu sehr lieben, es gibt Unglück

in der Ehe.« Als eine Braut gestorben war, hieß es:

»Das konnte man wohl denken, daß das nicht gut

gehen würde, die beiden hatten sich auch zu lieb.«

Eine Frau sagte: »Nun fehlt mir noch das und das

Stück Möbel im Hause, dann sind alle meine Wünsche

erfüllt.« Die Freundin, der die Rede galt, entgegnete:

»Sorge dafür, daß du Wünsche behälst, sonst

kommt was.«

39.

Viele Regeln mahnen zur Ehrfurcht vor dem, was

Gott schickt und spendet, zur Achtsamkeit, Vorsicht,

Ordnung, und Bescheidenheit. – Wer mit den Fingern

nach den S t e r n e n zeigt, dem wird der Finger

steif. – Kleinen Kindern darf man den M o n d nicht

mit dem Finger zeigen, sonst werden sie mondsüchtig.

– Während des G e w i t t e r s darf man nicht

essen, man sagt, dem Gewitter sei zum Gesetze gemacht:

»Laß liegen den Schläfer, schlag tot den Fresser

« (Vechta). – Beim Gewitter darf man nicht mit

dem Finger nach dem B l i t z e zeigen; beim Gewitter

soll man Rauch im Hause machen (Friesische

Wede). – Mit F e u e r oder auch nur mit dem K e s -

s e l h a k e n darf man nicht spielen. Wenn Kinder

mit einem Kesselhaken spielen, steht sofort ein Gewitter

über dem Hause. Wenn Kinder am Abend mit

Feuer spielen, machen sie in der Nacht das Bett naß.

40.

Auch mit S a l z darf man nicht spielen, man muß

sich in Acht nehmen, daß man es nicht verschütte; für

jedes Körnchen Salz, das jemand unnützer Weise verschüttet,

muß er einen Tag (ein Jahr, sieben Jahre) vor

der Himmelstüre stehen (in der Hölle sein). Wenn ein

Salzfaß umgeworfen wird, gibt es Streit im Hause

(Oldenbg., Moorriem). Muß einmal Salz bei Seite geworfen

werden, etwa weil es schmutzig geworden ist,

so darf es nur in das Feuer geworfen werden (Vechta).

– Mit B r o t spielen ist Sünde. Wer mit Brot

wirft, kommt nicht in den Himmel. Wer Brot wegwirft

oder verderben läßt, muß später Hunger leiden.

– Wenn man sein Geld mit Wasser abwäscht,

Salz und Brot daneben legt, wird es nicht gestohlen.

41.

Einen S t o r c h oder eine S c h w a l b e töten, ihre

Nester zerstören, ist Sünde; wer es tut, den verläßt

das Glück. Im Münsterlande gilt das erstere auch von

der W a c h t e l , im Saterlande vom M a r i e n k ä -

f e r . Wenn Kinder den S t o r c h nicht ruhig ausbrüten

lassen, werden sie faul. Wenn man eine W i e g e

in Bewegung setzt, während das Kind nicht darin

liegt, so bekommt das Kind Leibschmerzen (Butjadingen),

oder wie es allgemeiner heißt, man benimmt

dem Kinde die Ruhe.

42.

Das Mädchen wird in sieben Jahren nicht heiraten,

welches Wasch-, Spül-, überhaupt Wasser, das nicht

zu kochen braucht, zum kochen kommen läßt (Oldenbg.),

das beim Sandstreuen sich Sand auf die Füße

fallen läßt (Moorriem), das beim Waschen die Schürze

naß macht, das ein zerrissenes Kleidungsstück sich

auf dem Leibe wieder näht (Oldenbg.). – Verliert eine

Braut Strumpfband oder Schürze, »so sleit de Freete

af«, wird die Brautschaft abgebrochen (Moorriem). –

Auch sagt man, wenn Frau oder Mädchen ihr

Strumpfband auf der Straße verlieren, so sei das ein

Zeichen, daß Mann oder Bräutigam nicht treu geblieben

(Friesische Wede). – Wer ein brennendes Licht

zu lange ungeschneuzt läßt, bekommt einen schläfrigen

Mann (eine schläfrige Frau). Wenn ein Mädchen

bei der Wäsche sich stark mit Wasser beschüttet, bekommt

es einen Trinker zum Mann (Oldenbg.). –

Eine Magd, die von einer Schweineschnauze ißt, zerbricht

viel Geschirr.

43.

Ein Messer darf man nicht mit der Schneide aufwärts

legen, sonst kommt Streit (Jever), wird man bald von

einem Toten hören (Schwei), schneiden sich die

Engel, die in der Luft tanzen, in die Füße (Oldenburg).

– Wenn ein Kind ins Feuer fällt und ein Messer

mit der Schneide aufwärts liegt, soll man erst das

Messer zurecht legen und dann das Kind retten (Jeverland).

– Geht man aus dem Hause und hat etwas

vergessen, so soll man nicht umkehren, sonst mißlingt

das Geschäft (Moorriem, Jeverland) (31). – Wenn

zwei Personen sich in demselben Waschwasser waschen,

gibt es Streit (Oldenburg). – Wenn Schuhzeug,

das man anziehen will, auf dem Tische, auf der Kommode

oder auf einem Stuhle steht, muß man es erst

wieder auf die Erde setzen, ehe man es anzieht, sonst

hat man Unglück (Oldenburg). Die Moral ist wohl

die: Schuhzeug gehört nicht auf den Tisch oder Stuhl.

44.

Die erste Frucht eines Baumes soll man nicht abpflükken,

sonst trägt er nie wieder (Saterld.). In Zetel sagt

man, die ersten Früchte eines jungen Apfelbaumes

dürften nicht gestohlen werden, sonst trüge er nie wieder.

– In Cleverns sagt man, daß der Besitzer eines

Baumes selbst die Früchte abnehmen müsse, weil der

Baum sonst nicht wieder trage (35). Einen Obstbaum

darf man nicht ganz leer pflücken, sonst trägt er das

nächste Jahr nicht gut (gilt im ganzen Herzogtum).

Vgl. Peterbult 362. – Verweigert man den Verkauf

eines Tieres, für welches über den Wert geboten ist,

so stirbt dasselbe bald (Holle). Auf der andern Seite

soll der Käufer nicht auf das erste Gebot einschlagen;

wenn er nicht etwas abdingt, hat er kein Glück mit

dem Vieh (Holle). – Wer die Butter zuerst anschneidet,

wird in 7 Jahren nicht heiraten. Als einige Gäste

in einem Wirtshause des Saterlandes sich ein Frühstück

auftragen ließen, fand sich von der frisch geformten

Butter ein Stückchen abgeschnitten und mit

dem Messer neben der Schlage Butter auf den Teller

gelegt.

45.

Wenn der Tod ins Haus kommt, so muß man dies als

eine Notwendigkeit ohne zu große Trauer hinnehmen.

Sterbende bedauern verlängert das Leben. Wenn man

am Fuße eines Sterbebettes steht, erschwert man dem

Sterbenden das Leben. Kranke Kinder muß man von

der Mutter entfernen oder den Blick der Mutter abwenden,

dann sterben sie leichter (Oldenburg). Auch

darf man gleich nach dem Tode eines Angehörigen

nicht wehklagen, denn die Toten behalten noch einige

Zeit nach dem Verscheiden das Gehör und werden

durch die Klage bekümmert (Oldenburg). – Beim

Schlachten von Tieren darf man diese nicht bedauern,

weil es das Sterben verlängert. Lieb gehabte Tiere

soll man nicht beweinen, »man mot kine rugen Föte

bewenen« (Holle).

So lange eine Leiche im Hause ist, darf in diesem

nichts rundum gehen, sonst hat der Tote keine Ruhe

im Grabe (Holle). – Wenn zwischen Weihnachten

und Neujahr Wäsche auf der Leine hängt, wird bald

eine Leiche im Hause sein (Zwischenahn). Vgl. 293

(die Zwölften). – Wenn jemand einen Besuch macht,

darf er nicht stehen bleiben, sonst bringt er dem Besuchten

die Ruhe weg (Stedingen). – Wenn jemand

Gesichter schneidet, und während dessen die Glocke

schlägt, so bleibt ihm das Gesicht in seiner Verzerrung

stehen. – Wer beim Mondschein näht, der näht

sein Sterbekleid (Hatten). Auch soll man nicht beim

Mondschein spinnen. – Wenn Soldaten in den Kampf

gehen, müssen sie die Spielkarten von sich werfen,

weil diese die Kugeln anziehen. Im Feldzuge 1866

haben (Oldenbg.) Offiziere ganze Strecken eines Gefechtsfeldes

mit Kartenblättern wie besät gefunden.

46.

Eine Leiche an Bord eines S c h i f f e s bringt dem

Schiffe Untergang, deshalb leiden die Matrosen nicht,

daß eine Leiche über 24 Stunden an Bord bleibt, oder

daß gar eine Leiche in Fracht genommen wird, und

laufen davon, wenn sie es nicht hindern können. Die

Kapitäne pflegten daher, wenn sie eine Leiche an

Bord brachten, dies zu verheimlichen und die Leichen

in gewöhnliche Tonnen oder Kisten zu verpacken

(Brake). – Auf See darf man einem Toten, der über

Bord gelassen wird, nicht nachsehen, sonst zieht er

einen nach (Brake). – Die Schalen der auf dem Schiff

genossenen Eier muß man zerbrechen, sonst kommt

tötliches Fieber oder eine andere Krankheit unter die

Mannschaft. – An Montagen und Freitagen darf man

sich nicht anmustern lassen, auch darf an diesen

Tagen das Schiff nicht auslaufen, dagegen sind Mittwoch,

Donnerstag und Sonntag Glückstage. – Die Johanni-

Hand, die Wurzel einer Pflanze von der Form

einer Menschenhand, von der Mannschaft mit auf die

Reise genommen, bringt pekuniäre Vorteile. – Brotabfälle

dürfen auf dem Schiff nicht auf den Boden geworfen

oder ausgefegt werden, sonst fressen die Ratten

das Mehl auf. – Unvorsichtiges Verschütten des

Salzes bringt Proviantmangel und Hungersnot unter

die Mannschaft. – Auf den kleinen Fluß- und Küstenschiffen

fehlt selbstverständlich auch nicht das Hufeisen

an den Masten.

47.

Was mit dem Grabe oder sonst mit einer Leiche in

nahe Berührung kommt, vergeht wie eine Leiche. –

Wer ein Totenhemd näht und den Faden mit den Zähnen

abbeißt, dem werden die Zähne faul und fallen

aus. – Von dem Körper oder dem Eigentum eines Lebenden,

namentlich auch von der Kleidung, darf dem

Toten nichts in den Sarg gegeben werden, sonst zieht

der Tote den Lebenden nach. Aus dem Leinenzeuge,

welches der Tote in den Sarg bekommt, müssen aus

demselben Grunde die Namen ausgetrennt werden. –

Ein Täufling darf nicht mit dem Namen verstorbener

Geschwister belegt werden, sonst stirbt er bald. –

Wenn eine Leiche zum Kirchhof gefahren ist, darf das

Stroh, worauf der Sarg gestanden, nicht wieder mit

zurückgebracht werden, sonst stirbt bald noch jemand

(Stuhr, Goldenstedt). Man wirft es deshalb vor der

Rückfahrt auf den Weg oder in einen Graben.

48.

Die Handlungen schwangerer Frauen sind bestimmend

für das Schicksal der Frucht. Schwangere Frauen

weigern sich, vor Gericht zu schwören, weil sonst

ihre Kinder »viel auf dem Gerichte liegen« müssen

(Oldenburg). – Wenn eine Schwangere fremdes Eigentum,

und wäre es die geringste Kleinigkeit, an sich

nimmt, sie reißt z.B. eine Kornähre ab beim Gange

durch ein Kornfeld, so wird ihr Kind einen Hang zum

Stehlen bekommen, und in ähnlicher Weise gehen

auch andere Untugenden, deren sich die Mutter nicht

enthält, auf das Kind über. – Eine schwangere Frau

darf nicht unter dem Halse eines Pferdes durchgehen,

sonst wird, wie das Pferd etwas um den Hals hat,

nämlich den Halfter, auch das Kind etwas, nämlich

die Nabelschnur, um den Hals haben (Holle). – An

einen Leichenwagen darf kein trächtiges Pferd gespannt

werden (Dötlgn.)

49.

Soll ein Kind getauft werden, so muß man bei der

Wahl der Paten sehr vorsichtig sein, denn böse und

gute Eigenschaften derselben übertragen sich auf das

Kind; das Kind artet nach dem Gevatter, oder wie

man in Neuenkirchen sagt: »Den drüdden Strang kriget

de Kinner van de Gevatters.« – Wenn ein Kind

zur Taufe in die Kirche oder die Pfarre getragen wird,

so darf die Person, welche das Kind auf dem Arme

hat (Ammerld.), so dürfen die Paten auf dem Wege

hin und zurück ihr Wasser nicht lassen, sonst wird

das Kind ein Bettnässer (Friesische Wede). Praktisch

läuft dies auf eine Mahnung hinaus, wenigstens vor

dem kirchlichen Teile der Festlichkeit nicht zu viel zu

trinken.

50.

Die Spur, welche ein Ehebrecher eingedrückt hat,

heißt eine quade, wer hineintritt, bricht ein Bein

(Saterld.) – Wenn ein Erwachsener ein Kind zwischen

den Beinen durchlaufen läßt oder über dasselbe hinwegschreitet,

so wächst das Kind nicht mehr. – Wenn

man ein Kind zum Fenster hinausreicht oder -setzt, so

muß man es auf demselben Wege wieder hereinnehmen,

sonst wächst es nicht. – Wenn ein Fuder mit

Roggen auf der Hausdiele steht, darf niemand unter

dem Wagen durchkriechen, sonst wird mit dem nächsten

Wagen umgeworfen; hat es dennoch jemand

getan, so muß er auf demselben Wege wieder zurückkriechen.

– Wenn man pfeift, entsteht Wind oder gar

leicht Sturm.

51.

In Oberhausen, Ksp. Holle, war eine Braut, nachdem

sie vor dem Hochzeitshause angelangt, an der vom

Hause abgewendeten Seite vom Wagen abgestiegen,

und mußte also um den Wagen herumgehen, um ins

Haus zu gelangen. Die Braut starb schon etwa ein

Jahr danach. Und es soll immer Unglück bringen,

wenn die Braut so absteigt. – Wenn die Schuhe der

Frau umgekehrt zum Bette stehen, so wird der Mann

untreu (Oldenbg.). – Das Brot soll nicht mit der angeschnittenen

Seite nach der Tür des Schrankes liegen,

sonst kommt Not ins Haus (Oldenbg., Münsterland).

– Das Bett darf nicht mit dem Kopfende nach

der Tür stehen, sonst kommt der Tod herein; es wird

eine Leiche hinausgetragen (Oldenburg). Auch sagt

man: das Bett darf nicht so stehen, daß der darin Liegende

in das Licht schaut. (Die Leichen sind mancherorts

so aufgestellt, daß sie nach dem Lichte

schauen).

52.

Ein Messer, eine Schere, eine Nadel oder ein sonstiges

schneidendes oder stechendes Instrument soll man

nicht verschenken, denn es zertrennt die Freundschaft;

jedenfalls darf man es nicht von Hand zu Hand überreichen,

sondern man muß es auf den Tisch legen.

Beim Essen darf man das Messer nicht mit der

Schneide zum Nachbarn gewendet legen, sonst gibt es

Feindschaft (Oldenbg.). – Wenn man Getränke mit

einem Messer umrührt, bekommt der Trinker Leibschneiden

(Oldenbg.) – Wenn man eine Nadel von

der Erde aufnimmt, so bekommt man das kalte Fieber.

53.

Haare darf man nicht bei abnehmendem Monde

schneiden, sonst wachsen sie nicht wieder. – Beim

Vollmond soll man keinen Kohl säen, denn am andern

Morgen liegt alle Saat oben auf: der Mond zieht

sie heraus (Oldenbg.) – Vietsbohnen in der Bittwoche

gepflanzt kommen mit Patersköpfchen aus der Erde

(Bunnen, Altenoythe). – Aussaat auf St. Gallus, Thomas

und Judas, an einem Freitag und bei abnehmendem

Monde, bringt kein Glück (Altenoythe, Langförden).

– Samen eines Gewächses, das über der Erde

Frucht bringt, muß bei wachsendem Monde, welches

in der Erde Frucht bringt, muß bei abnehmendem

Monde gepflanzt oder gesäet werden (Langförden,

Lindern). Soll Flachs oder auch jede andere Frucht

gedeihen, muß man nach Beendigung der Aussaat ein

unschuldiges Kind quer über das Land laufen lassen

(Oythe). – Wer am Montag mit der Roggenernte beginnt,

bekommt die Frucht schlecht zu Hause oder sie

verdirbt später im Fach durch Mäusefraß oder sonstwie

(Münsterland). Auch der Freitag ist als Beginn

der Ernte nicht sehr beliebt im Münsterlande, während

man in Großenkneten und darüber hinaus nach

Oldenburg zu mit Vorliebe den Freitag als ersten Erntetag

wählt. – Auch Hochzeit am Freitag bringt kein

Glück (Münsterland), während im protestantischen

Oldenburg allgemein der Freitag als Hochzeitstag

gern genommen und somit als glückbringend angesehen

wird. – Beim ersten Dreschen muß man der Kuh

eine ungedroschene Garbe vorwerfen, das füllt die

Tenne (beim Dreschen). (Saterland.) – Beim Beginn

des Roggenackerpflügens muß man dem Pferde eine

Kanne Roggen extra geben, damit die Frucht gut

gerät. – Vor Beginn des Buchweizensäens muß man

ein rotes oder buntes Band in die Mähne des Pferdes

flechten, oder man muß einen Knoten in den Schwanz

schlagen, dann gerät die Frucht gut (Saterland). Wer

aus einem Säetuch säet, das ein Mädchen vor ihrem 7.

Jahre gesponnen, dem gerät die Saat gut. – Was beim

Mondbruch (der Augenblick, in welchem der Mond

voll geworden und im Begriffe steht, wieder abzunehmen)

gesäet wird, gerät nicht (Lindern). – Beim Aufladen

und Einfahren des ersten Fuders Getreide darf

nicht gesprochen werden (Dötlgn.). – Wenn ausgedroschenes

Getreide in die Säcke gebracht oder den

Tieren zum Futter gegeben werden soll, darf es nicht

gegen die Sonne zugefegt werden (Dötlgn.).

54.

Wenn man im Regen läuft, wird derselbe immer stärker

(Oldenbg.) – Wenn junge Mädchen zum Tee oder

Kaffee eher den Rahm als den Zucker geben, werden

sie alte Jungfern (Oldenbg.). – Wenn man beim Wohnungswechsel

die Katze gleich mitnimmt, so erfolgt

bald ein Todesfall (Oldenbg.). – Kleine Kinder und

junge Hunde soll man nicht zugleich aufziehen, »dat

Kind lährt nich spräken, de Hund lährt nich bläken«

(Cloppenbg.). – Schwangere Frauen darf man nicht

zu Gevattern bitten, sonst muß entweder der Täufling,

die Schwangere oder deren Kind sterben. – Von zwei

Personen, welche ihre Hände aneinander messen, muß

eine im Laufe des Jahres sterben (Oldenbg.)

55.

Kranken darf man keine Blumen noch Kränze auf das

Bett legen, es verschlimmert die Krankheit

(Delmenh.) Blumen einer Wöchnerin geschickt, werden

Nägel zu ihrem Sarg (Varel). – Filzläuse darf

man nicht vertreiben, dieselben ziehen allen Krankheitsstoff

aus dem Körper. – Personen, welche an

Epilepsie leiden, dürfen von keines Tieres Kopfe

essen. – Wenn man Wasser, in welchem Eier gekocht

sind, an die Hände bringt, entstehen Warzen (Oldenbg.)

– Wenn jemand eines anderen Warzen zählt,

gehen dieselben auf ihn über, vielleicht weil jenes für

schadenfroh gilt. – Wenn Hunde von eines Pferdes

Nachgeburt fressen, werden sie toll (Saterld.) – Wenn

ein krepiertes Stück Vieh abgeholt wird, soll man

demselben nicht nachschauen, sonst fällt bald ein anderes.

56.

Wenn eine Leiche zu Grabe gebracht wird, dürfen die

Lichter, welche auf dem Sarge gestanden haben, nicht

eher ausgelöscht werden, als bis das Gefolge zurückgekehrt

ist (Oldenbg.). – Die Kerzen, die auf einem

Sarge gebrannt haben, dürfen nicht zu gewöhnlichen

Zwecken wieder gebraucht werden (Münsterld.). –

Wenn der Fuhrmann, der den Leichenwagen fährt,

beim Fahren umsieht, stirbt bald wieder einer aus dem

Hause, woher der Tote gekommen (Dinklage). –

Wenn die Leiche aus dem Hause getragen ist und die

Türen nicht sofort geschlossen werden, so wird bald

eine Leiche nachfolgen.

Ein übriges findet sich in den Abschnitten Zauberei,

Zeiten usw. Vieles, was z.B. als Vorspuk erscheint,

erscheint auch als Vorbedeutung.

Dritter Abschnitt. Zauberei.

I. Allgemeines.

57.

Z a u b e r e i , plattdeutsch töawern, heißt, geheimnisvolle

dunkle Kräfte in Bewegung setzen, um bestimmte

Zwecke zu erreichen (Krankheiten heilen,

Diebe bannen, unsichtbar machen, Schätze finden und

heben u. dgl. mehr).

58.

Man unterscheidet einen unerlaubten und erlaubten

Zauber. Unerlaubt ist der Zauber, bei dem die Hilfe

des Teufels und seines Anhangs in Anspruch genommen

wird; erlaubt derjenige, bei dem die Mitwirkung

des Teufels fortfällt, oder der sich geradezu gegen die

Tätigkeit des Teufels richtet, seine Anschläge lahm

legen will, da ja manche Ereignisse, Krankheiten, Unglücksfälle

auf den Teufel zurückgeführt werden. Der

unerlaubte Zauber geht häufig darauf aus, den Nebenmenschen

zu schaden, der erlaubte beschränkt sich

hauptsächlich auf Abwehr gegenwärtiger oder zukünftiger

Übel, weniger auf Erreichung positiver Güter.

Der erlaubte Zauber, bei dem böse Mächte nicht im

Spiele sind, wendet sich nach Meinung des Volkes an

Kräfte und Gesetze, die Gott in die Natur gelegt hat,

deren Inanspruchnahme durch geeignete Mittel somit

kein Verbrechen sein kann. Auch das Volk denkt: Es

gibt vieles unter der Sonne, wovon die Weltweisen

nichts ahnen. Weil aber das Wort Zauber keinen

guten Klang hat, an Dämonen erinnert, so hat man für

den erlaubten Zauber das Wort S y m p a t h i e gewählt.

Sympathie ist die geheimnisvolle Wirkung

eines Körpers auf einen andern. Ein Satz der Sympathie

lautet z.B.: Alles, was mit dem Grabe oder einer

Leiche in Verbindung tritt, vergeht wie eine Leiche,

daher die Anwendung 47, die man um Dutzende von

Fällen vermehren könnte. Wir wollen nur zwei hierher

setzen. Wenn jemand Warzen vertreiben will, so

nehme er einen Bindfaden und mache soviel Knoten

hinein, als er Warzen hat, und lege den Faden zu einer

Leiche in den Sarg, und wenn der Faden mit den Knoten

samt der Leiche verfault ist, sind auch die Warzen

verschwunden. In Goldenstedt wollen die Leute das

Stroh, worauf auf dem Leichenwagen der Sarg gestanden,

nicht wieder nach Hause zurückbringen, sondern

werfen es am Kirchorte auf die Straße, weil es sonst

eine Leiche nach sich ziehen würde.

59.

Der Ursprung der Zauberei geht ins heidnische Altertum

zurück. Zähes Festhalten am Alten, das Greifen

nach allem möglichen, wenn die gewöhnlichen Mittel

bei Krankheiten oder sonst nicht mehr ziehen u. dgl.

mehr, haben dem Zauber oder der Sympathie das

Leben erhalten. An das Heidentum erinnern noch das

Zerschlagen von Glas oder Geschirr bei gewissen Gelegenheiten

(Haushebung, Sylvester), das Aufhängen

der Nachgeburt der Pferde in die Bäume, das Sitzenlassen

der letzten Äpfel bei der Obsternte, der Peterbult

und verschiedenes andere. Höchstwahrscheinlich

handelt es sich hier um Opfer, was freilich der Jetztzeit

nicht mehr bekannt ist. Anderswo ist der Begriff

Opfer offenbar, so wenn dem Teufel ein schwarzes

Huhn (208 a) oder Unrat (246 c), dem wilden Jäger

Kühe und Kälber (247 i, k), einem Gespenst (vielleicht

dem Teufel) ein Ziegenlamm (185 e) dargebracht

wird.

60.

Bei Anwendung der M i t t e l , deren sich der Zaubernde

bedient, um seine Absichten zu erreichen, ist

verschiedenes zu beobachten. Einmal ist die Zeit vor

Sonnenuntergang, ein andermal nach Sonnenuntergang,

einmal bei zunehmendem, ein andermal bei abnehmendem

Monde die geeignetste. Bald muß der

Zaubernde ungesehen, bald stillschweigend, bald nakkend

seine Manipulationen vornehmen. Im andern

Falle darf er sich nicht umsehen, oder muß dreimal

rückwärts einen Gegenstand umwandeln oder denselben

umbinden, bald muß er dies, bald jenes tun, oder

es ist bald die rechte Seite, bald die linke von Bedeutung.

Dann ist es wieder von Wichtigkeit, daß die

zum Zaubern benutzten Dinge besondere Eigenschaften

haben, sie müssen entweder ererbt, gefunden, gestohlen

sein oder aus einem Grabe kommen. Oft werden

verschiedene zauberkräftige Mittel gemischt oder

in einer bestimmten Reihenfolge angewandt, oder eins

zum andern gefügt, bald so bald so, gerade wie es der

Arzt macht, der in einem Falle so, im andern so

mischt oder verordnet.

61.

Als besonders zauberkräftig wurden von jeher die

Mittel angesehen, die dem Christentum, insbesondere

dem Kultus entlehnt sind: Anrufung der hl. Dreieinigkeit,

Kreuzzeichen machen, Tragen des Johannisevangeliums

auf der Brust, Abfälle von Altarkerzen, das

Segnen usw. Am verbreitetsten war und ist das S e g -

n e n (plattdeutsch bäen, bespräken). Die Segen sind

Sprüche (Zauberformeln), gereimt oder ungereimt, die

oft das blödeste Zeug enthalten, aber als kräftige Gebete

sich darstellen, sich an die göttliche Dreifaltigkeit

wenden und gewöhnlich mit einer Beschwörung

endigen. Die Segen werden gegen Krankheiten, Feuersbrunst,

Diebe usw. gesprochen, auch wohl von

Dieben gegen Hunde (70, 75). Sie sind nicht selten

begleitet von verschiedenen wunderlichen Geberden,

salbungsvoller oder theatralischer, aber durchweg flüsternder

oder wispernder Sprache. Oft geht der Segnende

dreimal um den zu schützenden Gegenstand.

Gewöhnlich wird auch verlangt, daß derjenige, dem

der Segen gilt, und das ist besonders bei Kranken der

Fall, fest an die Kraft des Segens glaubt. Wo kein

Glaube, da ist auch keine Wirkung. Ist der Segensprecher

ein Mann, so muß er seine Kraft von einem

Weibe erhalten haben und auch später wieder auf ein

Weib übertragen, wie dieses wieder auf einen Mann.

Teilt ein Mann einem Manne, ein Weib einem Weibe

den Segen mit, so ist die Kraft entschwunden. – Dem

Segen verwandt sind Wünsche und Verwünschungen.

62.

Die Zaubermittel sind teils Gemeingut, die jedermann

kennen und anwenden kann, teils Geheimmittel, die

nur Eingeweihte kennen. Diese Eingeweihten genießen

oft eines weit verbreiteten Rufes und werden von

nah und fern aufgesucht. Es gibt Eingeweihte, die in

allen möglichen Angelegenheiten ihre Kunst an den

Mann bringen, es gibt auch Eingeweihte, die man als

Spezialisten ansehen muß. Der eine kann nur Krankheiten

oder ein bestimmtes Gebrechen beseitigen, der

andere Gestohlenes entdecken, der dritte das Gedeihen

von Vieh und Früchten bewerkstelligen. Mitunter

steckt in diesen Leuten selbst eine Kraft, die entweder

ohne die gewöhnlichen Mittel auskommen kann oder

diese wirksamer beeinflußt. Es genügt z.B. bei solchen

Künstlern die bloße Berührung eines kranken

Gliedes, und das Übel ist gehoben. Großen Zulauf

hatten von jeher die Scharfrichter oder Halbmeister

(Abdecker). Von den Scharfrichtern und ihren Gehilfen,

den Abdeckern, wurde früher die Kunst der Chirurgie

verlangt, weil die Ärzte sich nicht damit befassen

wollten. Dies führte dahin, daß das Scharfrichtertum

sich auch den Aberglauben zunutze machte und

mit Geheim- oder Zaubermitteln arbeitete. Nächst den

Abdeckern stehen Totengräber, Bienenzüchter, Schä-

fer im Rufe, im Besitze zauberischer Mittel zu sein,

auch angesehene Männer und Frauen geben sich mit

der Kunst ab. Alle bewahren ihr Wissen gewöhnlich

als ein wertvolles Geheimnis, das nur ihren Kindern

als Erbschaft hinterlassen wird.

Es ist bereits angedeutet (61), daß die Z e i t für

Anwendung von Zaubermitteln von großer Wichtigkeit

ist. Der Einfluß der Zeit geht so weit, daß sie

selbst als zauberisch auftritt. Für viele Handlungen

sind bestimmte Tage oder Tageszeiten ohne Zuhülfenahme

zauberischer Mittel glück- oder unglückbringend;

gewisse Geschäfte (z.B. Säen und Ernten)

schlagen zum Heil oder Unheil aus, je nachdem sie zu

dieser oder jener Zeit vorgenommen werden. Näheres

oder Mehreres darüber im 2. Buche.

II. Schutz gegen künftige Übel.

A. Himmelsbriefe.

64.

Himmelsbriefe sind vom Himmel gefallen und beim

Volke immer sehr beliebt gewesen. Im Feldzuge 1866

und 1870 wurden sie von Soldaten viel gekauft, weil

sie gegen Schuß und Hieb den Körper festigen sollen.

Seit Jahren betrieb die Firma Oehmigke und Riemschneider

in Neu-Ruppin den Druck und Vertrieb von

Himmelsbriefen. In neuerer Zeit tragen die Himmelsbriefe,

die man zu Gesichte bekommt, den Vermerk

Druck und Verlag von Gustav Kühn in Neu-Ruppin.

Das Geschäft geht vorzüglich. Es gibt noch zurzeit

Gemeinden, in denen man kein Dienstmädchen finden

kann, das nicht die Innenseite des Deckels seines Koffers

mit einem Neu-Ruppiner Himmelsbrief beklebt

hat. Ein Geistlicher im Oldenburgischen predigte

jüngst über den Aberglauben und forderte die Leute in

der Gemeinde auf, ihm die in den Häusern befindlichen

Himmelsbriefe ins Haus zu bringen. Er erhielt

ungefähr einen halben Scheffel voll, und es waren

längst nicht alle der Aufforderung gefolgt, nicht aus

Opposition, sondern weil sie sich schämten, im Besit-

ze solcher Wische zu sein. Strackerjan hat drei ältere

Briefe aufgestöbert, von denen er annimmt, sie seien

im Oldenburgischen entstanden (Druckort ist demnach

auf den Schriftstücken nicht angegeben), nämlich

in Oldenburg, Vechta und Brake.

65.

Beim Abbruch eines alten Hauses zu Loy, Ksp. Rastede,

fand man am Unterholze über jedem Kuhstalle

und jeder Haustür ein Stückchen Holz angenagelt und

darunter ein Papier mit einem weißen Pulver. Auf

dem Papiere stand:

»Hier trete ich über die Schwellen,

begegneten mir drei Gesellen,

der eine heißt Gott der Vater,

der andere Gott der Sohn,

und der dritte Gott der heilige Geist.

Daß mir kein böser Hund beißt,

daß mir kein böses Maul bespricht,

daß mir kein Schwert ersteche.

Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen

Geistes. †††«

66.

Der vermutlich in Vechta gedruckte Himmelsbrief

steht auf vier Octavblättchen, die geheftet und mit

einem Umschlage versehen sind. Er lautet: »Gebet um

Abwendung aller Unglücke und Gefahren, überhaupt

in diesen betrübten Zeiten oft zu beten. 1849. Vorrede

zum Gebete von der Kreuzigung Christi. Dieses

Gebet ist gefunden auf dem Grabe unseres Herrn Jesu

Christi im Jahre 783 und gesandt von dem Papst an

Kaiser Karl, als er zum Streite zog, und gesandt zum

heiligen Michael in Frankreich, wo es wunderschön

mit goldenen Buchstaben gedruckt zu finden ist. –

Wer dieses Gebet täglich liest oder lesen hört, oder

bei sich trägt, soll nicht plötzlich sterben, nicht im

Feuer verbrennen, nicht in die Hände der Feinde geraten,

nicht in der Schlacht umkommen und nicht überwunden

werden, und wenn eine Frau in Kindesnöten

dieses Gebet liest oder lesen hört, so soll sie von dem

Kinde entbunden und fröhlich Mutter werden, wenn

dann das Kind geboren ist, so legt ihm dieses in die

rechte Seite, und es soll von zweiundachtzig Unglükken

befreit sein, und wer dieses Gebet bei sich trägt,

soll nicht mit der fallenden Krankheit geplagt werden,

und wenn ihr einen Menschen auf der Straße findet

mit der Krankheit, so legt ihm dieses Gebet in die

rechte Seite, so soll er aufstehen und gesund sein; und

wer damit spottet, der sei verflucht. – Glaubt es fest,

was hier geschrieben steht. Es ist so gewiß wahr, als

das Evangelium. Wer dieses Gebet im Hause hat, dem

kann kein Schaden geschehen von Donner und Blitz,

und wenn einer dieses Gebet täglich liest oder lesen

hört, oder bei sich trägt, der soll drei Tage vor seinem

Tode ein Zeichen haben von Gott, und daraus verstehen,

dies ist mein Sterbetag.« Dann folgt unter der

Überschrift »Anrufung zum Kreuze Christi« ein ziemlich

langes Gebet, das hier von keinem Interesse ist. –

Der Oldenburger Druck stimmt mit dem Vechtaer beinahe

überein.

67.

Von dem Braker Himmelsbrief hat sich kein gedrucktes

Exemplar auftreiben lassen. Von zwei vorliegenden

Abschriften, die nicht sehr von einander abweichen,

folgt hier die geordnetere. Die an mehreren Stellen

vorkommenden einzelnen Buchstaben stimmen in

den beiden Abschriften durchaus nicht überein.

»Ein Graf hatte einen Diener, den wollte er für

B.G.H. Vater enthaupten lassen. Wie nun solches geschehen

sollte, so hat ihn der Scharfrichter nicht töten

können. Wie der Graf solches gesehen, so hat ihn der

Graf gefragt, wie das zuginge, daß ihm das Schwert

keinen Schaden zufügen könne. So hat ihm der Diener

diesen Brief gezeigt mit folgenden Buchstaben:

B.J.F.H.B.K.S.K.K. – Wie der Graf diesen Brief gelesen,

so hat er befohlen, daß ein Jeder diesen Brief

bei sich tragen muß.

Wenn Einem die Nase blutet, oder hat blutigen

Schaden, und will das Blut stillen, so kann er diesen

Brief nehmen und darauf legen, so soll er das Blut

stillen. Und wer dieses nicht glauben will, der schreibe

diese Buchstaben auf einen Degen oder auf die

Seite eines Gewehrs, und steche auf einen Platz, so

wird er nicht verwunden können. Und wer diesen

Brief bei sich trägt kann nicht bezaubert werden, und

seine Feinde können ihm keinen Schaden tun, noch

zufügen. Dies sind die heiligen fünf Wunden Christi:

K.H.F.G.K., so bin ich auch sicher, das kein falsches

Urteil mir geschehen kann. – H.H.S.S., und wer diesen

Brief bei sich trägt, dem kann kein Blitz oder

Donner, kein Feuer oder Wasser Schaden tun.

Haus- und Schutz-Brief:

Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des

heiligen Geistes! So wie Christus am Ölberge stille

stand, so soll alles Geschütz stille stehn, und mir wird

nicht schaden das Geschütz und Waffen des Feindes,

des Mörders und der Diebe. Dasselbe wird Gott bekräftigen.

Alle ihre sichtbaren oder unsichtbaren Pistolen

oder Gewehre, die sie auf mich loshalten, müssen

stille stehen, durch den Tod Jesu und den Befehl

des Engels Michaelis, im Namen Gottes des Vaters,

des Sohnes und des heiligen Geistes. Gott sei mit uns!

Wer diesen Segen gegen die Feinde bei sich hat, der

wird nicht gefangen und von des Feindes Waffen

nicht verletzt werden können. Amen.

Und wer dieses nicht glauben will, der schreibe es

ab und hange es einem Hunde um den Hals und schieße

auf ihn, so wird er sehen, daß es wahr sei, daß

Christus geboren und gen Himmel gefahren. So wahr

er auf Erden gewandelt hat, kann ich nicht geschos-

sen, noch gestochen, noch vergiftet werden, weder

Fleisch noch Gedärme, alles soll unschädlich (unverletzt)

bleiben, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes

und des heiligen Geistes!

Ich bitt im Namen unsers Herrn Christi Blut,

das keine Kugel mich treffen tut,

sie sei aus Silber, aus Gold oder Blei,

Gott im Himmel hält mich von allem frei.

Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen

Geistes!

Dieser Brief ist vom Himmel gesandt und in Holstein

gefunden. Er schwebte über der Tenne Redana

im Jahre 1724. Er war mit goldenen Buchstaben geschrieben.

Wie man ihn aber greifen wollte, wich er

zurück, bis sich im Jahre 1791 Jemand mit dem Gedanken

befaßte, ihn abzuschreiben und der Welt mitzuteilen.

Zu diesem richtete sich der Brief. Und ferner

stand darin: Wer am Sonntag arbeitet, der ist von mir

verlassen. Ihr sollt am Sonntag nicht arbeiten, sondern

in die Kirche gehen und mit Andacht beten oder

singen. Von eurem Reichtum sollt ihr den Armen

geben und nicht sein wie die unvernünftigen Tiere.

Ich gebiete, sechs Tage sollt ihr arbeiten, und den siebenten

sollt ihr Gottes Wort hören. Wenn ihr das

nicht tut, so soll und will ich euch strafen mit Teue-

rung, Pestilenz und Krieg. Ich gebiete, daß ihr des

Sonnabends nicht zu spät arbeitet. Jedermann soll für

seine Sünden bitten, daß sie ihm vergeben werden.

Schwört nicht bei meinem Namen, begehrt nicht Gold

und Silber, schämt euch vor Menschenlüsten oder Begierden,

denn so geschwind ich euch geschaffen, kann

ich euch vernichten. Seid mit der Zunge nicht falsch,

ehret Vater und Mutter, redet kein falsch Zeugnis

wider euren Nächsten. Dann gebe ich euch Gesundheit

und Ehre. Und wer diesen Brief hat und nicht darnach

tut, der soll keine Hülfe haben, der ist verlassen

von mir.

Wenn eine Frau gebäret und die Geburt nicht von

ihr will, so gebe man ihr diesen Brief in die Hand, so

wird sie bald eine liebliche Frucht zur Welt bringen,

und das Kind wird glücklich sein. Wer diesen Brief

hat und ihn nicht offenbart, der ist verflucht von der

christlichen Kirche. Diesen soll einer dem andern abschreiben,

und wenn ihr soviel Sünden als Sand am

Meer habt, so sollen sie euch vergeben werden. Glaubet

gewiß, daß ich den ehre. Und werde euch am

jüngsten Tage strafen, so ihr mir keine Antwort geben

könnt, ein jeglicher über seine Sünden. Haltet meine

Gebote, welche ich durch meinen Engel Michaelis

übersandt habe. Amen!«

Ein alter vergilbter Himmelsbrief (Großquart), neuerdings,

1907, in Dinklage aufgefunden (ohne Jahres-

zahl, Druckort, Verlag), lautet:

Gewisse und wahrhafte Länge unseres lieben Herrn

Jesu Christi,

Wie er auf Erden und an dem H. Kreutze gewesen

ist, und die Länge ist gefunden worden zu Jerusalem

bey dem H. Grab, als man hat gezehlet 1655,

wie der Pabst Clemens der Achte dieses Nahmens

solches gemeldet, und alles bestätigt hat.

Gelobt sei der allerheiligste Nahme Jesus und seine

H. Länge in alle Ewigkeit. Amen. Und wer diese unseres

lieben Herrn Länge bey sich traget oder in seinem

Hause hat, der ist versichert für allen seinen

Feinden, sie seynd sichtbar oder unsichtbar. Und für

allen Straßenräuber, und für allerhand Zauberey ist er

sicher, behütet und bewahrt; und es mag ihm auch

keine falsche Zunge oder falsches Gerücht nicht schaden.

Und so eine schwangere Frau solchen bei sich

trägt oder zwischen die Brust umbindet, die wird ohne

große Schmerzen gebären und mag ihr nicht mißlingen

in ihrer Geburt! Und in welchem Haus die Länge

Christi seyn wird, kann nichts böses darin bleiben,

und kein Donner und Wetter mag ihm nicht schaden,

auch soll es für Feuer und Wasser behütet seyn.

Segne dich Christen-Mensch alle Morgen im Nahmen

Jesu Christi und bitte für die gantze Woche alle Sonn-

tage fünf Vater unser und fünf Ave Maria und einen

Glauben zu Lob und Ehren der H. fünf Wunden Jesu

Christi, und wer die Länge Christi will haben, der

muß es im Jahre dreymahl lesen, wann er selber nicht

kann, durch andere lesen lassen, und wann er im Jahre

niemand haben kann, der ihm vorlese, so bethe er im

Jahre 3 Rosenkränz, den ersten bethe er am H. Charfreytag,

den andern am Freytag nach Pfingsten, und

den dritten am Freytag vor Weihnachten, so wirst du

Christlicher Mensch das ganze Jahr mit der Christus

Länge allzeit darin gesegnet seyn, auf dem Wasser

und auf dem Lande, bey Tag und Nacht, an deinem

Leib und Seel, in Ewigkeit. Amen.

Dann heißt es: Jetzt heben sich an der Jesus Christus-

Länge die schöne Gebetlein von dem Heiligen

Vater Francisco und lauten diese also: Folgen 2 Gebete,

die sich mit der Länge Christi befassen. Was

Länge Christi bedeuten soll oder heißt, erfährt man

nicht. Anscheinend fehlt eine Beilage zum Briefe.

68.

Ein neuerer Himmelsbrief von Gustav Kühn in Neu-

Ruppin, hierorts bei Landleuten gefunden, zeigt an

der Stirn den Erzengel Michael, darunter das Auge

Gottes. Nach verschiedenen Mahnungen, wie man

sich führen soll, heißt es zum Schlusse: Wer den Brief

in seinem Hause hat oder bei sich trägt, dem wird

kein Donnerwetter schaden, und ihr sollt vor Feuer

und Wasser behütet werden. Welche Frau den Brief

bei sich trägt und sich danach richtet, die wird eine

liebliche Frucht und fröhlichen Anblick auf die Welt

bringen. Haltet meine Gebote, die ich euch durch meinen

Erzengel Michael gesandt habe. Zuletzt folgt ein

»schönes christliches Gebet, alle Tage und Stunden

zu beten.«

B. Sympathie.

69.

Ist eine Leiche im Hause, so streut man auf den Platz,

wo der Sarg stehen soll, Roggenkörner, damit das

Glück nicht aus dem Hause getragen werde (Damme).

Dies ist Sympathie gegen Sympathie. Die Leiche

könnte ihre verzehrende Kraft ausüben, wenn nicht

die Leben, Fruchtbarkeit oder Wohlstand bedeutenden

Roggenkörner zwischen sie und das Haus träten. –

Gegen Zahnweh schützt man sich, wenn man einen

Zahn aus dem Grabe bei sich trägt (Oldenburg). Der

Zahn soll die Schmerzen an sich ziehen und vernichten,

wie die Leiche vernichtet wird, von welcher er

stammt. – Wenn ein Haustier stirbt, muß man es so

an der großen Haustür begraben, daß es in die Tür

hineinsieht, dann stirbt keines wieder (Saterland). Aus

dem Ammerlande heißt es, das Tier müsse nicht zu

nahe beim Hause, die Länge nach einer Ecke des

Hauses zu, jedoch das Kopfende vom Hause abgewandt,

begraben werden. – Eine Handvoll Erde aus

einem Grabe auf dem Kirchhof entnommen und in die

Viehställe gestreut, bewahrt das Vieh vor Erkrankungen

(Molbergen).

70.

Wenn man am ersten Ostertage kein Fleisch ißt, bekommt

man das ganze Jahr kein Zahnweh (Lastrup).

– Das Wasser, in dem die Ostereier gekocht

sind, gießt man an die Stallwand, dann werden das

ganze Jahr die Euter der Kühe nicht wund (Butjadingen).

– Die Schalen der Ostereier wirft man in das

Wasser (in den den Hof umgebenden Graben), dann

kommen im Sommer in dasselbe keine Insekten. –

Hechtsköpfe enthalten das Leiden Christi, daher soll

man einen solchen auftrocknen und bewahren, das ist

gut fürs Haus (Saterland). – Um Hunde vor Besprechungen

zu schützen, nennt man sie Strom, denn das

fließende Wasser, das lebendig ist und doch nicht

lebt, können Diebe nicht besprechen (Oldenburg,

Geest). Vor 50 Jahren hörten die meisten Hunde, besonders

die Schäferhunde, in der Gemeinde Löningen

auf den Namen Ström. In Dinklage schlug man den

Hunden, um sie gegen das Besprechen zu schützen,

den Schwanz stumpf ab. – Wenn man beim ersten

Füttern der Bienen etwas Erde unter den Futterhonig

mischt, so verhütet man dadurch, daß der künftige

Schwarm sich an einen zu hohen Gegenstand setzt

(Dötl.). Künstlicher heißt es in Visbeck: Wenn ein

Imker am Gründonnerstag Morgen vor Sonnenauf-

gang seine Bienen füttert und etwas Erde von einem

Maulwurfshaufen, welcher in der letzten Nacht aufgeworfen

ist, in das Futter gibt, so fliegen ihm im ganzen

Jahre keine Bienen weg, und seine Bienen setzen

sich beim Schwärmen niedrig.

71.

Manche Leute, die schwören müssen, halten die linke

Hand abwärts hinter sich; sie glauben, es gehe alsdann

der Eid durch sie hindurch. Auch Leute mit der

besten Absicht, die Wahrheit zu sagen, tun es der

Vorsicht halber. In Saterland soll man früher gesagt

haben, ein falscher Eid schade nichts, wenn es gelinge,

während des Schwörens sich einen Hosenknopf

abzudrehen; mitunter war ein Knopf hierzu besonders

vorbereitet. Ob man etwa auch hier mit dem Knopfe

den Eid von sich abzulösen meinte?

72.

Das Sterben und das Verwesen der Leiche ist von solcher

sympathischen Kraft, daß man derselben mit tätigem

Handeln entgegenwirken muß. Wenn jemand

stirbt, muß dies allen im Hause schlafenden Leuten

angesagt werden, sonst verfallen sie in einen Todesschlaf

(Marsch) Vgl. 455. Das Vieh im Hause muß

alsdann umgebunden werden, sonst gedeihet es

schlecht (Ammerl.). Wenn ein Bienenhalter stirbt,

muß sofort den Bienen der Tod »angesagt« werden,

auch werden die Bienenkörbe ein wenig umgesetzt,

sonst gedeihen die Bienen nicht, werden krank und

sterben. Wenn die Leiche weggefahren wird, dreht

man die Körbe um, so daß die Fluglöcher nach hinten

zu stehen kommen (Dötl.). – Nach dem Tode eines

Hauswirtes muß man um die Obstbäume ein Band

binden (Münsterl.), doch wohl auch, um dieselben auf

sich zu beschränken und von dem Toten zu scheiden.

– Das Totenhemd muß schon bei Lebzeiten einmal

getragen werden, sonst soort (dörrt) der Flachs

aus (Dötl.). – Wenn eine Leiche beerdigt wird, muß

man, sobald der Zug aus der Haustür ist, die Tür

schließen, sonst steht sie zum Ausbringen einer zweiten

Leiche offen (Wildeshsn.). – Wenn in dem Hause

eines Bienenhalters jemand stirbt, so muß man am

Begräbnistage etwas aus dem Bienenstock dem Verstorbenen

in den Sarg legen, dann geraten die Bienen

und werden nicht gestohlen (Kimmen). Die Bedeutung

dieses Tuns ist nicht recht erklärlich. – Wenn

man sich die Haare hat schneiden lassen, muß man

das Abgeschnittene verbrennen, sonst, wenn man es

wegwirft und die Vögel tragen damit herum oder der

Wind weht es weg, bekommt man Kopfweh.

73.

Früher trug man im Saterlande in der Weste 24 Knöpfe

und in einem der Knöpfe eine Natterzunge, das

schützte gegen Unheil. – Wenn man morgens nüchtern

drei Messerspitzen voll geriebener Kohle von

einem abgebrannten Hause einnimmt, ist man gegen

ansteckende Krankheiten geschützt (Visbek). – Gegen

Gicht und Rheumatismus schützt man sich, wenn man

stets den rechten Strumpf zuerst anzieht (Oldenb.). –

Wo jemand stirbt, werden sofort nach dem Sterben

die Spiegel des Zimmers verhängt, denn wer hineinsieht,

muß sterben (Oldenb.). Auch bringt man die

Uhr, die im Zimmer ist, zum Stehen (Oldenb.). –

Wenn ein Kind niest, soll man sagen: »Prost, help

Gott, dat du grot warst« (Brake).

74.

Wenn man im Frühling die erste Bachstelze sieht,

wirft man sich, wo man geht oder steht, sofort nieder

und wälzt sich auf der Erde, das schützt vor Krankheiten

(Wiarden). – Wenn man die erste Roggenblüte,

auch die erste Nußblüte, die man im Frühjahr sieht,

aufißt, bekommt man das ganze Jahr kein Fieber (Oldenb.).

– Wenn man Eier gegessen hat, muß man die

Schalen zerbrechen, sonst bekommt man das Fieber,

nach anderen Zahnweh (Marsch). – Um gegen anstekkende

Krankheiten geschützt zu sein, soll man Kastanien,

auch Kalmuswurzeln, in der Tasche tragen

(Friesische Wede). – Um Nasenbluten zu verhüten,

soll man Hauslauch kauen, Moos vom Strohdach in

die Nase stecken, Löschpapier unter die Zunge legen

oder einen Fetzen von einem Hemde, worin eine Jungfrau

ihre Regel gehalten, um den kleinen Finger wikkeln.

Die Mittel helfen auch, wenn das Nasenbluten

eingetreten ist (Zetel). – Wenn der Pastor auf Fronleichnam

an den Stationen den Segen gibt mit dem

Hochwürdigsten, in demselben Augenblick soll man

einen Hollunderzweig abschneiden. Mit diesem

Zweig kann man Wunden, Geschwüre, sofern sie mit

dem Stecken berührt werden, heilen (Goldenstedt. Die

Mitteilung stammt von protest. Seite). Wenn jemand

sein elterliches Haus verläßt, um einen Dienst anzutreten

oder in die Lehre zu gehen, so muß man ihm

ein Glas Wasser nachgießen, damit er seinen Dienst

oder die Lehre nicht vor der Zeit verlaufe (Vechta).

75.

Ein Haus, in welchem ein Donnerkeil, d.i. eine sog.

Streitaxt aus einem Hünengrabe, oder ein Grummelstein,

ein versteinerter Seeigel, aufbewahrt (und bei

einem Gewitter auf den Tisch gelegt) wird, kann nicht

vom Blitz getroffen werden. – Dasselbe bewirkt eine

Kohle von einem durch Blitz entzündeten Hause, die

man im Hause aufbewahrt, auch trägt man eine solche

zum Schutz gegen den Blitz bei sich (Visbek). – Den

Pferden, welche vor einem Leichenwagen gehen, werden

die Schwänze aufgebunden (Dötl.). Nur in den

Zwölften muß das Aufbinden unterbleiben (Vechta).

– In Jeverland findet man bei alten Bauern im

Pferdestalle an den Pfählen hinter jedem Pferde eine

tote Krähe angenagelt, sie soll die Pferde vor Krankheiten

bewahren. – Wenn man im März eine Elster

schießt und dieselbe im Kuhstall annagelt, so kommen

keine Fliegen in den Stall (Münsterld.). – Kühen,

die zum ersten Mal auf die Weide getrieben werden,

streicht man etwas Teer an das Maul (Holle). – Die

Nachgeburt der Kühe wird vielerwärts nicht eingegraben,

sondern in den Kot- (Eddel-) Graben geworfen

(Butjadgn.). – Um Schweine vor dem Verfangen zu

schützen, greift man sie beim Hinauslassen aus dem

Koven am Schwanze und hält diesen so lange fest, als

das Schwein zerrt, ohne zu schreien (Jade). Oder man

gibt ihnen drei Kohlblätter, die aber gestohlen sein

müssen (Schweiburg).

76.

Neujahr muß man vor Sonnenaufgang schweigend

sein Land umwandeln, es hält das Unglück ab

(Saterld.). – Wenn Weizen am Nachmittage gesäet

und erst am folgenden Morgen eingeeggt wird, stellen

ihm die Vögel nicht nach. Dasselbe gilt von Erbsen;

wenn sie abends gepflanzt und erst am folgenden

Morgen mit Erde bedeckt werden, sind sie sowohl

beim Aufgehen als bei der Ernte vor den Vögeln sicher.

– Wenn man beim Pflanzen der Erbsen die erste

und die letzte in den Mund nimmt, bevor man sie in

die Erde legt, so kommen die Vögel nicht über die

Saat (Ammerld.). – Um Flachsfelder gegen Maulwürfe

zu schützen, steckt man Hollunderzweige in die

Erde (Saterld.). – Beim Einfahren der Früchte, die

nicht gleich gedroschen werden können, streut man

Farrenkraut mit ein, um die Mäuse abzuhalten (Rastede).

– Johanni muß der Kohl gefegt werden, dann

kommen keine Raupen hinein (Butjadgn.) (53).

III. Vertreibung vorhandener Übel.

Die Mittel zur Vertreibung bereits vorhandener Übel

sind zum weitaus größten Teile gegen Krankheiten

der Menschen und Tiere gerichtet. Einige lehnen sich

an das Christentum an, die Mehrzahl beruht auf Sympathie,

ein Rest endlich läßt sich ohne Zwang nicht

auf allgemeine Gesichtspunkte zurückführen, und

unter diesem Rest mag auch eine Anzahl solcher Mittel

Platz finden, welche möglicher Weise nicht dem

Gebiete des Aberglaubens angehören, sondern vielleicht

einer falschen Wissenschaft entsprungen, jetzt

aber durchaus volksmäßig sind.

A. Segnen, Besprechen.

77.

Aus Golzwarden wird 1609 berichtet, »daß ein Segensprecher

in der Gemeinde reise.« In Zetel befassen

sich 1611 zwei Bademütter mit Segnen. In

Bardenfleth sind 1655 und in Schwei 1655 und 1662

Segensprecher. (Schauenburg, Hundert Jahre Oldbg.

Kirchengeschichte, IV., 123, 124). Aus Langförden

berichtet 1669 der Pastor: »Es gibt manche, welche

sich unterstehen, gewisse Gebrechen an Menschen

und Vieh zu kurieren, indem sie über dieselben das

Kreuzzeichen machen und dabei gewisse geheime

mißvolle Worte aussprechen.« (Willoh, Gesch. der

kath. Pfarreien Oldenburgs, II. 67). – Die Gesundbeter,

welche man bislang im Münsterlande antraf, hatten

ihre Kunst durchweg in Holland erlernt, waren

also sogenannte Hollandsgänger. Das Segnen gilt vorzugsweise

Krankheiten von Menschen und Vieh, aber

auch den Feuersbrünsten.

a.

Ein Säugling, der anfänglich ganz wohl gewesen war,

weigerte sich, die Brust anzunehmen. Nachdem alle

Mittel vergeblich versucht waren, beredete man den

Vater, für das Kind, dem es »angetan« sei, Hülfe in

Bremen zu suchen. Nur sehr ungern entschloß sich

der Mann zu diesem Gange, da er durchaus an keine

Hexerei glaubte. In Bremen angekommen, wanderte

er mißmutig durch die Stadt. Unbekannt an dem Orte,

kaum wissend, nach welcher Straße und nach welcher

Person er fragen sollte, unzufrieden mit sich selbst,

dachte er gerade, wenn es eine Sünde sei, an Hexen zu

glauben, so möge der liebe Gott es ihm vergeben, daß

er heute gegen sie Hülfe suche. Da öffnete sich ein

Fenster, und eine Stimme rief: »He, hier mot he jo

wäsen!« »Wat hett de dar to ropen?« dachte er und

ging weiter. Aber die Stimme, die von einer Frau

kam, rief dringender: »He! lütje Mann! he mot jo hüte

bi mi wäsen, sine Fro hett jo'n Kind, dat de Brust nich

anfaten will.« Da sah er denn wohl, daß er hier bei

der rechten Person sei, ging hinein und fand auch

Hülfe. (Stedgn.).

b.

Einem Mann zu Warfleth ward eine Kuh im Sommer

auf der Weide krank; sie fraß seit einigen Tagen nicht

mehr, verdrehte die Augen im Kopfe, streckte liegend

die Klauen krampfhaft nach hinten und gab keine

Milch. Der Mann suchte bei einem Wunderdoktor in

Bremen Hülfe. Dieser sagte: »Nu steit se wedder up

un fangt an to fräten.« »Dat iß gewiß nich wahr,«

dachte der Eigentümer. »Nu gifft se all'n groten

Ammer vull Melk.« Der Eigner zweifelte und merkte

sich die Zeit, es war 11 Uhr. Nachdem er nun etwas

zum Eingeben erhalten hatte, begab er sich heimwärts.

Abends kamen ihm die Angehörigen entgegen:

»Use Koh is wedder bäter, se hett ok all'n ganzen

Ammer vull Melk gäben.« »Wennehr stund se denn

up?« »Dissen Morgen bi ölm Uhr lang.«

c.

Mein Bruder wurde an einem Sonntag Abend mit

einer Bouteille an den Kopf geworfen. Vielleicht war

eine Ader abgeworfen, genug der Kopf blutete stark.

Nachher hörte das Bluten auf. Als mein Bruder aber

beim Zubettegehen sich bückt, geht die Wunde wieder

auf, so daß das Blut bis an die Fensterbank spritzt.

Alle möglichen Mittel wurden nun angewandt, um

das Blut zum Stillstand zu bringen, Spinnweb, kalte

Umschläge u.s.w. – alles vergeblich. Endlich ging ich

nach einer alten Frau in Lintel, die Blut besprechen

kann, und nahm die mit uns verwandte N.N. aus Wüsting

mit. Als wir in Lintel ankamen, lag die Frau bereits

im Bette, und in ihrer Stube war's dunkel. Ich erzählte

ihr mein Anliegen und genau fragte sie dann

noch, wo die offene Wunde sich befinde. Darauf

wurde sie still. Was sie nun machte, konnten wir

weder sehen noch hören. – Licht zündete sie gar nicht

darum an. Nach einer Weile sagte sie: »So nun ist's

gut, ihr könnt nun wieder nach Hause gehn.« Auf dem

Rückwege dachte ich, mein Bruder möchte nun wohl

schon tot sein; als ich aber zu Hanse ankam, saß er

gut und wohl hinterm Ofen. Grade um die Zeit als ich

bei der alten Frau gewesen, hatte sich das Blut gesetzt.

Der Frau durfte ich aber nicht danken, ihr auch

kein Geld geben, sonst hätte es nichts geholfen.

(Holle.)

d.

Mein Vater kam mit der Post von Oldenburg, hatte

sich unterwegs tüchtig erkältet und mußte, als er um

Mitternacht den Postwagen verließ, die kurze Strecke

nach seinem Hause mehr kriechend als gehend zurücklegen.

Heftige Schmerzen in den Beinen machten

ihn fast rasend. Der Arzt wurde geholt, die Schmerzen

nahmen aber von Woche zu Woche mehr zu als ab.

Wir dachten schon an seine baldige Auflösung. Ein

Bruder meines Vaters, der in einem andern Kirchspiele

wohnte, machte sich deshalb eines Tages auf, um

dem Kranken einen Abschiedsbesuch zu machen.

Weil er gehört hatte, daß die ärztliche Kunst versagt

habe, nahm er als letzten Nothelfer einen Gesundbeter

mit. Dieser machte sich sofort ans Werk. Er betete,

machte über den Kranken viele Kreuzzeichen in Form

der Evangelienkreuze und fragte dann: Fühlst du dich

besser? Als ein Nein aus dem Munde des Kranken

kam, sagte er: Ich komme wieder. Nach ein paar

Tagen stellte er sich wieder ein, wiederholte seine

Manipulationen und konnte jetzt auf die Frage: Fühlst

du dich besser? ein freudiges Ja vernehmen. So erschien

er noch einigemale, tat immer dasselbe und

nach einigen Wochen war mein Vater wieder der alte

gesunde Mann. (Langförden.)

e.

Mein Nachbar litt an einem offenen Bein. Die herbeigezogenen

Ärzte vermochten nicht zu helfen. Nun

wurde ein Gesundbeter herangezogen, der dem Kranken

einen Gebetszettel und eine Salbe überreichte, mit

dem Bemerken, er solle ein paar mal am Tage die

wunde Stelle mit der Salbe einreiben und dabei das

auf dem Zettel stehende Gebet beten. Der Kranke tat

es und nach einiger Zeit war er wieder gesund. Der

Gesundbeter hatte seine Kunst von einem Bauern in

Holland, bei dem er in Arbeit gestanden, erlernt. (Altenoythe.)

f.

Mein Vater bekam eine Geschwulst am Kopfe, die

wie ein Sack oder Schwamm herunterhing. Der herbeigezogene

Arzt schüttelte den Kopf und verordnete

Grütze als Auflage. Die Geschwulst blieb. Da holte

ein Bekannter einen Mann aus der Gemeinde Üffeln

herbei. Dieser trat ins Haus, ging direkt, ohne zu grüßen

oder sonst ein Wort zu sagen, aber Kreuzzeichen

machend, auf den Kranken zu, setzte, als er bei meinem

Vater angekommen war, das Kreuzzeichenmachen

fort und murmelte dabei Worte, die ich aber

nicht verstand. Nach Beendigung seiner Kur fing er

an zu reden. Er entschuldigte sich, daß er ohne Gruß

hereingekommen sei, er habe beim Kommen nicht

reden dürfen, sei aber jetzt bereit, Rede und Antwort

zu stehen. Auf Befragen äußerte er sich dahin, er habe

von einer Frau in Holland seine Wissenschaft gelernt

und müsse diese demnächst auch wieder auf eine Frau

übertragen. Denn nur von einer Frau auf Mann und

von einem Mann auf Frau und so weiter könne diese

Heilkunst fortgepflanzt werden. Darauf empfahl er

sich und am andern Morgen war die Geschwulst verschwunden

(Nellinghof).

g.

Unsere Nachbarin stand im Rufe, durch Beten und

Besprechen Kranke gesund machen, insbesondere

Blut stillen zu können. Unser damals lebender bewährter

Arzt hatte an einer Frau, die an einem Brustübel

litt, eine Operation vollzogen und konnte das

Bluten nicht zum Stillstand bringen. Schließlich erklärte

er in seiner Ratlosigkeit, man möge die erwähnte

Frau, unsere Nachbarin, herbeiholen. Diese kam,

bemühte sich um die Kranke, legte Tücher auf, verband

alles ruhig und still, ohne daß man wahrnehmen

konnte, ob sie betete oder Zauberworte sprach oder

nicht, und die Blutung ging zurück und hörte schließlich

ganz auf. Die Pflegerin kam noch einige Tage

und setzte ihre alte Tätigkeit fort, und blieb erst weg,

als alle Gefahr vorüber war. Die Wunde heilte gut ab,

die Kranke kam wieder hoch, ist fortan stets gesund

geblieben und alt geworden (Wildeshausen).


Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg - 991 Seiten

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