Читать книгу Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg - 991 Seiten - Ludwig Strackerjan - Страница 5
Kapitel 3
Оглавление35.
Von Siechtum wird namentlich das Glied befallen,
mit welchem jemand gesündigt hat. Eine Lähmung,
einen Bruch, einen Knochenfraß im Arme hört man
nicht selten auf einen Meineid oder auf Mißhandlung
von Vater oder Mutter zurückzuführen. Wenn Kinder
mit verkrüppelten oder verstümmelten Gliedern geboren
werden, so haben die Eltern die Sünde begangen.
Einer, der ohne Vorderarm mit verkrüppelten Fingern
gleich am Oberarm geboren war, trug dieses Unglück,
weil sein Vater einen falschen Eid geschworen hatte
(Rastede). Einem Kinde, das Vater oder Mutter geschlagen
hat, wächst nach dem Tode die Hand aus
dem Grabe. Das Stück Land, auf welchem ein Verbrechen
begangen ist, wird unfruchtbar und wüst. Wenn
von einem Obstbaume die ersten Früchte gestohlen
werden, so trägt er nie wieder (Delmenhorst, Friesische
Wede) oder doch erst in 7 Jahren wieder (Münsterland).
a.
Auf dem Kirchhof zu Esenshamm war bislang ein
Grabkeller, dessen eine Wand nicht stehen wollte. In
dieser Wand steckte ein verdorrter Menschenarm, verdorrt,
weil sein ehemaliger Träger einen Meineid geschworen
hatte. »Wir Kinder holten den Arm oftmals
heraus und warfen damit herum, haben ihn auch wohl
beim Ballspiel als Klitzholt (Schlagholz) benutzt.«
b.
In Wenken Haus zu Buttel, Kirchspiel Neuenhuntorf,
befand sich eine ausgetrocknete Menschenhand, die
von einem Meineidigen herstammte. Die Hand war
von ihrer Stelle nicht fortzubringen; so oft man es versuchte,
war sie am andern Morgen wieder da. Zuletzt
hat man sie im Unterschlage eingemauert.
Vgl. 175a, 176e.
c.
In der Neuenhuntorfer Kirche verwahrte man in einem
Bretterverschlage eine verdorrte Menschenhand. Einer
hatte seinen Vater erschlagen, und wie er selbst gestorben
war, da wuchs ihm die Hand aus dem Grabe,
und wie oft sie auch mit Erde bedeckt wurde, immer
wuchs sie wieder heraus, bis man sie endlich dort
wegnahm. Aus der Kirche hat sie sich nicht entfernen
lassen, so oft man sie fortbrachte, so oft kam sie wieder
(Hude).
d.
Jan van Kleverns war ein so mißratener Sohn, daß er
seine eigene Mutter schlug. Deshalb ließ ihn Fräulein
Marie nach Jever holen und hinrichten. Er liegt in
Jever unter einem großen Grabstein an der Nordseite
der Kirche begraben. Aus seinem Grabe wuchs nachher
die Hand hervor, welche sich an der Mutter vergriffen,
und zum Wahrzeichen dessen war bislang auf
dem Grabsteine die Hand noch zu sehen.
Vgl. 588c.
e.
In der Nähe von Märschendorf, Kirchspiel Bakum,
soll früher ein Bauer um ein Stück Land einen falschen
Eid geschworen haben. An der Stelle, wo dies
geschehen, wuchs seitdem trotz aller guten Bearbeitung
und reichlichen Düngens keine Frucht, nicht einmal
ein Grashalm. Es waren zwei Stellen so groß wie
ein Stuhl, auf der einen soll der Richter gesessen, auf
der andern der Bauer gestanden haben.
f.
In Südlohne an der Chaussee nach Damme stand früher
ein Haus, in dem Blutschande getrieben sein soll.
Alle Leute, die später dort gewohnt haben, sind vom
Unglück verfolgt worden, bis zuletzt niemand mehr
die Behausung hat beziehen wollen. Darauf ist das
Haus abgebrochen.
g.
Früher wohnten zu Elmendorf und zu Kaihausen,
Kirchspiel Zwischenahn, zwei Brüder, reiche und
mächtige Edelleute. Dieselben gerieten in Streit, und
einer erschlug seinen Bruder auf der Kreuzwiese, die
zwischen Elmendorf und Kaihausen am Zwischenahner
Meere liegt. Der Mörder floh nach dem Münsterlande,
wo noch jetzt Nachkommen von ihm leben sollen.
Auf der Kreuzwiese wächst an der Stelle, wo der
Brudermord geschehen, seitdem kein Gras mehr.
Vgl. 526a.
h.
Zu Burgforde, Kirchspiel Westerstede, hat ehemals
eine Burg Wittenheim gestanden, aber sie ist nur von
kurzer Dauer gewesen, und man sieht von ihr nur
noch die Reste der Burggräben. Ein Amtmann, der als
Eigentümer auf der Burg wohnte, hat einmal zwei Judenknaben
wegen eines Verbrechens, an welchem sie
ganz unschuldig waren, ergreifen und hinrichten lassen.
Seitdem ist das Glück von der Burg gewichen,
dieselbe ist nach und nach verfallen und endlich ganz
abgetragen.
Vgl. 508c.
36.
Man soll bei einem guten Anfange, der ja an sich eine
gute Vorbedeutung gibt, sich dessen nicht freuen,
noch sein eigenes Glück rühmen oder sonst mit zu
großer Zuversicht in die Zukunft sehen, nicht einmal
feststellen, wie weit man schon gekommen ist. »Den
Vagel, de freu (früh) singt, frett des Abends de
Katte.« »Erste Gewinn is Kattengewinn.« Bei der
Aussaat soll man nicht lachen, sondern weinen, denn
sonst muß man bei der Ernte weinen (Oldenburg).
Dagegen heißt es freilich auch, wenn bei dem Flachsreinigen
nicht genug gesungen wird, so wird die Leinwand
zu Leichentüchern gebraucht werden (Cloppenburg).
»Meine Mutter wurde immer böse, wenn ich in
den Morgenstunden sang oder mich ans Klavier setzte.
Gesang und Musik am Morgen außerhalb der Kirche
war ihr ein Greuel, sie hielt es fast für eine Herausforderung
Gottes.« (174 a.). Es liegt hier wohl der
Gedanke zugrunde, die Morgenzeit soll nützlicher Arbeit
oder der Berufstätigkeit gewidmet sein.
37.
Wenn man sein Glück rühmt, ist es bald vorbei. Das
rühmende Besprechen heißt berufen (beropen) und hat
in sich eine schädliche Kraft, die im Bosheitszauber
absichtlich in Anwendung gebracht wird (211), aber
auch ohne Absicht und wider dieselbe wirkt. Kommt
man aber doch zu der Äußerung, daß es einem in dem
oder jenem Stücke lange gut gegangen sei, daß man
lange nicht krank gewesen sei, nichts zerbrochen oder
verloren habe, so klopfe man dreimal an den Tisch
oder spucke (spütternd) dreimal und sage »unberufen!
« In den Schulen wird es von den Schülern wohl
immer gern gesehen, wenn einmal ein Lehrer sich
recht lange verspätet; früher wenigstens durfte dann
aber niemand nach der Uhr sehen, weil sonst, so
glaubte man, der Lehrer gleich kommen werde. Eine
Jägerregel verlangt sogar, daß man dem ausgehenden
Jäger Böses wünsche (135).
a.
Eine überaus reiche Kaufmannswitwe in Amsterdam
schickte einen ihrer Kapitäne mit dem Schiffe nach
Rußland, um dort Roggen zu kaufen. Da aber augenblicklich
kein Roggen dort zu haben war, nahm der
Kapitän Weizen ein. Nach Amsterdam zurückgekehrt,
machte er der Witwe Meldung, aber die Frau war
über die Nichtbefolgung ihres Befehls so aufgebracht,
daß sie die ganze Ladung ins Meer zu werfen gebot.
Man bat sie, die kostbare Ware nicht einfach zu vernichten,
allein sie erwiderte, sie sei reich genug und
könne ebensowenig arm werden, als der Weizen auf
dem Meeresboden wachsen werde. Ihr Befehl wurde
ausgeführt, aber der ins Meer versenkte Weizen
wuchs und ragte bald aus dem Wasserspiegel hervor.
Wenige Jahre später ging sie mit dem Bettelsack
durch die Straßen der Stadt und durchsuchte den aus
den Häusern geworfenen Kehricht, ob vielleicht noch
etwas Brauchbares für sie darin zu finden sei.
38.
Der Brautwagen durfte früher im Saterlande keine
Wiege tragen. Es galt für frevelhaft, eher für die
Wiege zu sorgen, als das Kind da war, und das Kind,
das zuerst in einer vorzeitig angeschafften Wiege
schlief, mußte sterben. – Ungetaufte Kinder soll man
nicht bei ihrem künftigen Namen nennen, sonst sterben
sie bald (Oldenburg). Man soll sein Alter nicht
sagen, sonst stirbt man bald (Oldenburg). – Kleine
Kinder soll man nicht wägen, sonst gedeihen sie
nicht, und nicht messen, sonst wachsen sie nicht.
Wenn man ein Kind zu oft als schön lobt, stirbt es
bald. – Wenn ein Kind das Reden hart lernt, so muß
man ihm Bettelbrot zu essen geben. – Vielleicht gehört
auch folgende Mitteilung aus Moorriem hierher:
Wenn zwei Geschwister an einem Tage Hochzeit halten,
so tritt im selben Jahre der Tod zwischen das eine
oder andere Paar. – Je vermessener, trotziger man seines
Reichtums, seines Glückes sich rühmt, desto sicherer
und tiefer ist der Fall. – Allzuviel Glück ist
überhaupt nicht gut, auch wo keine Prahlerei damit
verbunden ist. »Es ist nicht gut,« sagt man, »wenn
zwei Brautleute sich zu sehr lieben, es gibt Unglück
in der Ehe.« Als eine Braut gestorben war, hieß es:
»Das konnte man wohl denken, daß das nicht gut
gehen würde, die beiden hatten sich auch zu lieb.«
Eine Frau sagte: »Nun fehlt mir noch das und das
Stück Möbel im Hause, dann sind alle meine Wünsche
erfüllt.« Die Freundin, der die Rede galt, entgegnete:
»Sorge dafür, daß du Wünsche behälst, sonst
kommt was.«
39.
Viele Regeln mahnen zur Ehrfurcht vor dem, was
Gott schickt und spendet, zur Achtsamkeit, Vorsicht,
Ordnung, und Bescheidenheit. – Wer mit den Fingern
nach den S t e r n e n zeigt, dem wird der Finger
steif. – Kleinen Kindern darf man den M o n d nicht
mit dem Finger zeigen, sonst werden sie mondsüchtig.
– Während des G e w i t t e r s darf man nicht
essen, man sagt, dem Gewitter sei zum Gesetze gemacht:
»Laß liegen den Schläfer, schlag tot den Fresser
« (Vechta). – Beim Gewitter darf man nicht mit
dem Finger nach dem B l i t z e zeigen; beim Gewitter
soll man Rauch im Hause machen (Friesische
Wede). – Mit F e u e r oder auch nur mit dem K e s -
s e l h a k e n darf man nicht spielen. Wenn Kinder
mit einem Kesselhaken spielen, steht sofort ein Gewitter
über dem Hause. Wenn Kinder am Abend mit
Feuer spielen, machen sie in der Nacht das Bett naß.
40.
Auch mit S a l z darf man nicht spielen, man muß
sich in Acht nehmen, daß man es nicht verschütte; für
jedes Körnchen Salz, das jemand unnützer Weise verschüttet,
muß er einen Tag (ein Jahr, sieben Jahre) vor
der Himmelstüre stehen (in der Hölle sein). Wenn ein
Salzfaß umgeworfen wird, gibt es Streit im Hause
(Oldenbg., Moorriem). Muß einmal Salz bei Seite geworfen
werden, etwa weil es schmutzig geworden ist,
so darf es nur in das Feuer geworfen werden (Vechta).
– Mit B r o t spielen ist Sünde. Wer mit Brot
wirft, kommt nicht in den Himmel. Wer Brot wegwirft
oder verderben läßt, muß später Hunger leiden.
– Wenn man sein Geld mit Wasser abwäscht,
Salz und Brot daneben legt, wird es nicht gestohlen.
41.
Einen S t o r c h oder eine S c h w a l b e töten, ihre
Nester zerstören, ist Sünde; wer es tut, den verläßt
das Glück. Im Münsterlande gilt das erstere auch von
der W a c h t e l , im Saterlande vom M a r i e n k ä -
f e r . Wenn Kinder den S t o r c h nicht ruhig ausbrüten
lassen, werden sie faul. Wenn man eine W i e g e
in Bewegung setzt, während das Kind nicht darin
liegt, so bekommt das Kind Leibschmerzen (Butjadingen),
oder wie es allgemeiner heißt, man benimmt
dem Kinde die Ruhe.
42.
Das Mädchen wird in sieben Jahren nicht heiraten,
welches Wasch-, Spül-, überhaupt Wasser, das nicht
zu kochen braucht, zum kochen kommen läßt (Oldenbg.),
das beim Sandstreuen sich Sand auf die Füße
fallen läßt (Moorriem), das beim Waschen die Schürze
naß macht, das ein zerrissenes Kleidungsstück sich
auf dem Leibe wieder näht (Oldenbg.). – Verliert eine
Braut Strumpfband oder Schürze, »so sleit de Freete
af«, wird die Brautschaft abgebrochen (Moorriem). –
Auch sagt man, wenn Frau oder Mädchen ihr
Strumpfband auf der Straße verlieren, so sei das ein
Zeichen, daß Mann oder Bräutigam nicht treu geblieben
(Friesische Wede). – Wer ein brennendes Licht
zu lange ungeschneuzt läßt, bekommt einen schläfrigen
Mann (eine schläfrige Frau). Wenn ein Mädchen
bei der Wäsche sich stark mit Wasser beschüttet, bekommt
es einen Trinker zum Mann (Oldenbg.). –
Eine Magd, die von einer Schweineschnauze ißt, zerbricht
viel Geschirr.
43.
Ein Messer darf man nicht mit der Schneide aufwärts
legen, sonst kommt Streit (Jever), wird man bald von
einem Toten hören (Schwei), schneiden sich die
Engel, die in der Luft tanzen, in die Füße (Oldenburg).
– Wenn ein Kind ins Feuer fällt und ein Messer
mit der Schneide aufwärts liegt, soll man erst das
Messer zurecht legen und dann das Kind retten (Jeverland).
– Geht man aus dem Hause und hat etwas
vergessen, so soll man nicht umkehren, sonst mißlingt
das Geschäft (Moorriem, Jeverland) (31). – Wenn
zwei Personen sich in demselben Waschwasser waschen,
gibt es Streit (Oldenburg). – Wenn Schuhzeug,
das man anziehen will, auf dem Tische, auf der Kommode
oder auf einem Stuhle steht, muß man es erst
wieder auf die Erde setzen, ehe man es anzieht, sonst
hat man Unglück (Oldenburg). Die Moral ist wohl
die: Schuhzeug gehört nicht auf den Tisch oder Stuhl.
44.
Die erste Frucht eines Baumes soll man nicht abpflükken,
sonst trägt er nie wieder (Saterld.). In Zetel sagt
man, die ersten Früchte eines jungen Apfelbaumes
dürften nicht gestohlen werden, sonst trüge er nie wieder.
– In Cleverns sagt man, daß der Besitzer eines
Baumes selbst die Früchte abnehmen müsse, weil der
Baum sonst nicht wieder trage (35). Einen Obstbaum
darf man nicht ganz leer pflücken, sonst trägt er das
nächste Jahr nicht gut (gilt im ganzen Herzogtum).
Vgl. Peterbult 362. – Verweigert man den Verkauf
eines Tieres, für welches über den Wert geboten ist,
so stirbt dasselbe bald (Holle). Auf der andern Seite
soll der Käufer nicht auf das erste Gebot einschlagen;
wenn er nicht etwas abdingt, hat er kein Glück mit
dem Vieh (Holle). – Wer die Butter zuerst anschneidet,
wird in 7 Jahren nicht heiraten. Als einige Gäste
in einem Wirtshause des Saterlandes sich ein Frühstück
auftragen ließen, fand sich von der frisch geformten
Butter ein Stückchen abgeschnitten und mit
dem Messer neben der Schlage Butter auf den Teller
gelegt.
45.
Wenn der Tod ins Haus kommt, so muß man dies als
eine Notwendigkeit ohne zu große Trauer hinnehmen.
Sterbende bedauern verlängert das Leben. Wenn man
am Fuße eines Sterbebettes steht, erschwert man dem
Sterbenden das Leben. Kranke Kinder muß man von
der Mutter entfernen oder den Blick der Mutter abwenden,
dann sterben sie leichter (Oldenburg). Auch
darf man gleich nach dem Tode eines Angehörigen
nicht wehklagen, denn die Toten behalten noch einige
Zeit nach dem Verscheiden das Gehör und werden
durch die Klage bekümmert (Oldenburg). – Beim
Schlachten von Tieren darf man diese nicht bedauern,
weil es das Sterben verlängert. Lieb gehabte Tiere
soll man nicht beweinen, »man mot kine rugen Föte
bewenen« (Holle).
So lange eine Leiche im Hause ist, darf in diesem
nichts rundum gehen, sonst hat der Tote keine Ruhe
im Grabe (Holle). – Wenn zwischen Weihnachten
und Neujahr Wäsche auf der Leine hängt, wird bald
eine Leiche im Hause sein (Zwischenahn). Vgl. 293
(die Zwölften). – Wenn jemand einen Besuch macht,
darf er nicht stehen bleiben, sonst bringt er dem Besuchten
die Ruhe weg (Stedingen). – Wenn jemand
Gesichter schneidet, und während dessen die Glocke
schlägt, so bleibt ihm das Gesicht in seiner Verzerrung
stehen. – Wer beim Mondschein näht, der näht
sein Sterbekleid (Hatten). Auch soll man nicht beim
Mondschein spinnen. – Wenn Soldaten in den Kampf
gehen, müssen sie die Spielkarten von sich werfen,
weil diese die Kugeln anziehen. Im Feldzuge 1866
haben (Oldenbg.) Offiziere ganze Strecken eines Gefechtsfeldes
mit Kartenblättern wie besät gefunden.
46.
Eine Leiche an Bord eines S c h i f f e s bringt dem
Schiffe Untergang, deshalb leiden die Matrosen nicht,
daß eine Leiche über 24 Stunden an Bord bleibt, oder
daß gar eine Leiche in Fracht genommen wird, und
laufen davon, wenn sie es nicht hindern können. Die
Kapitäne pflegten daher, wenn sie eine Leiche an
Bord brachten, dies zu verheimlichen und die Leichen
in gewöhnliche Tonnen oder Kisten zu verpacken
(Brake). – Auf See darf man einem Toten, der über
Bord gelassen wird, nicht nachsehen, sonst zieht er
einen nach (Brake). – Die Schalen der auf dem Schiff
genossenen Eier muß man zerbrechen, sonst kommt
tötliches Fieber oder eine andere Krankheit unter die
Mannschaft. – An Montagen und Freitagen darf man
sich nicht anmustern lassen, auch darf an diesen
Tagen das Schiff nicht auslaufen, dagegen sind Mittwoch,
Donnerstag und Sonntag Glückstage. – Die Johanni-
Hand, die Wurzel einer Pflanze von der Form
einer Menschenhand, von der Mannschaft mit auf die
Reise genommen, bringt pekuniäre Vorteile. – Brotabfälle
dürfen auf dem Schiff nicht auf den Boden geworfen
oder ausgefegt werden, sonst fressen die Ratten
das Mehl auf. – Unvorsichtiges Verschütten des
Salzes bringt Proviantmangel und Hungersnot unter
die Mannschaft. – Auf den kleinen Fluß- und Küstenschiffen
fehlt selbstverständlich auch nicht das Hufeisen
an den Masten.
47.
Was mit dem Grabe oder sonst mit einer Leiche in
nahe Berührung kommt, vergeht wie eine Leiche. –
Wer ein Totenhemd näht und den Faden mit den Zähnen
abbeißt, dem werden die Zähne faul und fallen
aus. – Von dem Körper oder dem Eigentum eines Lebenden,
namentlich auch von der Kleidung, darf dem
Toten nichts in den Sarg gegeben werden, sonst zieht
der Tote den Lebenden nach. Aus dem Leinenzeuge,
welches der Tote in den Sarg bekommt, müssen aus
demselben Grunde die Namen ausgetrennt werden. –
Ein Täufling darf nicht mit dem Namen verstorbener
Geschwister belegt werden, sonst stirbt er bald. –
Wenn eine Leiche zum Kirchhof gefahren ist, darf das
Stroh, worauf der Sarg gestanden, nicht wieder mit
zurückgebracht werden, sonst stirbt bald noch jemand
(Stuhr, Goldenstedt). Man wirft es deshalb vor der
Rückfahrt auf den Weg oder in einen Graben.
48.
Die Handlungen schwangerer Frauen sind bestimmend
für das Schicksal der Frucht. Schwangere Frauen
weigern sich, vor Gericht zu schwören, weil sonst
ihre Kinder »viel auf dem Gerichte liegen« müssen
(Oldenburg). – Wenn eine Schwangere fremdes Eigentum,
und wäre es die geringste Kleinigkeit, an sich
nimmt, sie reißt z.B. eine Kornähre ab beim Gange
durch ein Kornfeld, so wird ihr Kind einen Hang zum
Stehlen bekommen, und in ähnlicher Weise gehen
auch andere Untugenden, deren sich die Mutter nicht
enthält, auf das Kind über. – Eine schwangere Frau
darf nicht unter dem Halse eines Pferdes durchgehen,
sonst wird, wie das Pferd etwas um den Hals hat,
nämlich den Halfter, auch das Kind etwas, nämlich
die Nabelschnur, um den Hals haben (Holle). – An
einen Leichenwagen darf kein trächtiges Pferd gespannt
werden (Dötlgn.)
49.
Soll ein Kind getauft werden, so muß man bei der
Wahl der Paten sehr vorsichtig sein, denn böse und
gute Eigenschaften derselben übertragen sich auf das
Kind; das Kind artet nach dem Gevatter, oder wie
man in Neuenkirchen sagt: »Den drüdden Strang kriget
de Kinner van de Gevatters.« – Wenn ein Kind
zur Taufe in die Kirche oder die Pfarre getragen wird,
so darf die Person, welche das Kind auf dem Arme
hat (Ammerld.), so dürfen die Paten auf dem Wege
hin und zurück ihr Wasser nicht lassen, sonst wird
das Kind ein Bettnässer (Friesische Wede). Praktisch
läuft dies auf eine Mahnung hinaus, wenigstens vor
dem kirchlichen Teile der Festlichkeit nicht zu viel zu
trinken.
50.
Die Spur, welche ein Ehebrecher eingedrückt hat,
heißt eine quade, wer hineintritt, bricht ein Bein
(Saterld.) – Wenn ein Erwachsener ein Kind zwischen
den Beinen durchlaufen läßt oder über dasselbe hinwegschreitet,
so wächst das Kind nicht mehr. – Wenn
man ein Kind zum Fenster hinausreicht oder -setzt, so
muß man es auf demselben Wege wieder hereinnehmen,
sonst wächst es nicht. – Wenn ein Fuder mit
Roggen auf der Hausdiele steht, darf niemand unter
dem Wagen durchkriechen, sonst wird mit dem nächsten
Wagen umgeworfen; hat es dennoch jemand
getan, so muß er auf demselben Wege wieder zurückkriechen.
– Wenn man pfeift, entsteht Wind oder gar
leicht Sturm.
51.
In Oberhausen, Ksp. Holle, war eine Braut, nachdem
sie vor dem Hochzeitshause angelangt, an der vom
Hause abgewendeten Seite vom Wagen abgestiegen,
und mußte also um den Wagen herumgehen, um ins
Haus zu gelangen. Die Braut starb schon etwa ein
Jahr danach. Und es soll immer Unglück bringen,
wenn die Braut so absteigt. – Wenn die Schuhe der
Frau umgekehrt zum Bette stehen, so wird der Mann
untreu (Oldenbg.). – Das Brot soll nicht mit der angeschnittenen
Seite nach der Tür des Schrankes liegen,
sonst kommt Not ins Haus (Oldenbg., Münsterland).
– Das Bett darf nicht mit dem Kopfende nach
der Tür stehen, sonst kommt der Tod herein; es wird
eine Leiche hinausgetragen (Oldenburg). Auch sagt
man: das Bett darf nicht so stehen, daß der darin Liegende
in das Licht schaut. (Die Leichen sind mancherorts
so aufgestellt, daß sie nach dem Lichte
schauen).
52.
Ein Messer, eine Schere, eine Nadel oder ein sonstiges
schneidendes oder stechendes Instrument soll man
nicht verschenken, denn es zertrennt die Freundschaft;
jedenfalls darf man es nicht von Hand zu Hand überreichen,
sondern man muß es auf den Tisch legen.
Beim Essen darf man das Messer nicht mit der
Schneide zum Nachbarn gewendet legen, sonst gibt es
Feindschaft (Oldenbg.). – Wenn man Getränke mit
einem Messer umrührt, bekommt der Trinker Leibschneiden
(Oldenbg.) – Wenn man eine Nadel von
der Erde aufnimmt, so bekommt man das kalte Fieber.
53.
Haare darf man nicht bei abnehmendem Monde
schneiden, sonst wachsen sie nicht wieder. – Beim
Vollmond soll man keinen Kohl säen, denn am andern
Morgen liegt alle Saat oben auf: der Mond zieht
sie heraus (Oldenbg.) – Vietsbohnen in der Bittwoche
gepflanzt kommen mit Patersköpfchen aus der Erde
(Bunnen, Altenoythe). – Aussaat auf St. Gallus, Thomas
und Judas, an einem Freitag und bei abnehmendem
Monde, bringt kein Glück (Altenoythe, Langförden).
– Samen eines Gewächses, das über der Erde
Frucht bringt, muß bei wachsendem Monde, welches
in der Erde Frucht bringt, muß bei abnehmendem
Monde gepflanzt oder gesäet werden (Langförden,
Lindern). Soll Flachs oder auch jede andere Frucht
gedeihen, muß man nach Beendigung der Aussaat ein
unschuldiges Kind quer über das Land laufen lassen
(Oythe). – Wer am Montag mit der Roggenernte beginnt,
bekommt die Frucht schlecht zu Hause oder sie
verdirbt später im Fach durch Mäusefraß oder sonstwie
(Münsterland). Auch der Freitag ist als Beginn
der Ernte nicht sehr beliebt im Münsterlande, während
man in Großenkneten und darüber hinaus nach
Oldenburg zu mit Vorliebe den Freitag als ersten Erntetag
wählt. – Auch Hochzeit am Freitag bringt kein
Glück (Münsterland), während im protestantischen
Oldenburg allgemein der Freitag als Hochzeitstag
gern genommen und somit als glückbringend angesehen
wird. – Beim ersten Dreschen muß man der Kuh
eine ungedroschene Garbe vorwerfen, das füllt die
Tenne (beim Dreschen). (Saterland.) – Beim Beginn
des Roggenackerpflügens muß man dem Pferde eine
Kanne Roggen extra geben, damit die Frucht gut
gerät. – Vor Beginn des Buchweizensäens muß man
ein rotes oder buntes Band in die Mähne des Pferdes
flechten, oder man muß einen Knoten in den Schwanz
schlagen, dann gerät die Frucht gut (Saterland). Wer
aus einem Säetuch säet, das ein Mädchen vor ihrem 7.
Jahre gesponnen, dem gerät die Saat gut. – Was beim
Mondbruch (der Augenblick, in welchem der Mond
voll geworden und im Begriffe steht, wieder abzunehmen)
gesäet wird, gerät nicht (Lindern). – Beim Aufladen
und Einfahren des ersten Fuders Getreide darf
nicht gesprochen werden (Dötlgn.). – Wenn ausgedroschenes
Getreide in die Säcke gebracht oder den
Tieren zum Futter gegeben werden soll, darf es nicht
gegen die Sonne zugefegt werden (Dötlgn.).
54.
Wenn man im Regen läuft, wird derselbe immer stärker
(Oldenbg.) – Wenn junge Mädchen zum Tee oder
Kaffee eher den Rahm als den Zucker geben, werden
sie alte Jungfern (Oldenbg.). – Wenn man beim Wohnungswechsel
die Katze gleich mitnimmt, so erfolgt
bald ein Todesfall (Oldenbg.). – Kleine Kinder und
junge Hunde soll man nicht zugleich aufziehen, »dat
Kind lährt nich spräken, de Hund lährt nich bläken«
(Cloppenbg.). – Schwangere Frauen darf man nicht
zu Gevattern bitten, sonst muß entweder der Täufling,
die Schwangere oder deren Kind sterben. – Von zwei
Personen, welche ihre Hände aneinander messen, muß
eine im Laufe des Jahres sterben (Oldenbg.)
55.
Kranken darf man keine Blumen noch Kränze auf das
Bett legen, es verschlimmert die Krankheit
(Delmenh.) Blumen einer Wöchnerin geschickt, werden
Nägel zu ihrem Sarg (Varel). – Filzläuse darf
man nicht vertreiben, dieselben ziehen allen Krankheitsstoff
aus dem Körper. – Personen, welche an
Epilepsie leiden, dürfen von keines Tieres Kopfe
essen. – Wenn man Wasser, in welchem Eier gekocht
sind, an die Hände bringt, entstehen Warzen (Oldenbg.)
– Wenn jemand eines anderen Warzen zählt,
gehen dieselben auf ihn über, vielleicht weil jenes für
schadenfroh gilt. – Wenn Hunde von eines Pferdes
Nachgeburt fressen, werden sie toll (Saterld.) – Wenn
ein krepiertes Stück Vieh abgeholt wird, soll man
demselben nicht nachschauen, sonst fällt bald ein anderes.
56.
Wenn eine Leiche zu Grabe gebracht wird, dürfen die
Lichter, welche auf dem Sarge gestanden haben, nicht
eher ausgelöscht werden, als bis das Gefolge zurückgekehrt
ist (Oldenbg.). – Die Kerzen, die auf einem
Sarge gebrannt haben, dürfen nicht zu gewöhnlichen
Zwecken wieder gebraucht werden (Münsterld.). –
Wenn der Fuhrmann, der den Leichenwagen fährt,
beim Fahren umsieht, stirbt bald wieder einer aus dem
Hause, woher der Tote gekommen (Dinklage). –
Wenn die Leiche aus dem Hause getragen ist und die
Türen nicht sofort geschlossen werden, so wird bald
eine Leiche nachfolgen.
Ein übriges findet sich in den Abschnitten Zauberei,
Zeiten usw. Vieles, was z.B. als Vorspuk erscheint,
erscheint auch als Vorbedeutung.
Dritter Abschnitt. Zauberei.
I. Allgemeines.
57.
Z a u b e r e i , plattdeutsch töawern, heißt, geheimnisvolle
dunkle Kräfte in Bewegung setzen, um bestimmte
Zwecke zu erreichen (Krankheiten heilen,
Diebe bannen, unsichtbar machen, Schätze finden und
heben u. dgl. mehr).
58.
Man unterscheidet einen unerlaubten und erlaubten
Zauber. Unerlaubt ist der Zauber, bei dem die Hilfe
des Teufels und seines Anhangs in Anspruch genommen
wird; erlaubt derjenige, bei dem die Mitwirkung
des Teufels fortfällt, oder der sich geradezu gegen die
Tätigkeit des Teufels richtet, seine Anschläge lahm
legen will, da ja manche Ereignisse, Krankheiten, Unglücksfälle
auf den Teufel zurückgeführt werden. Der
unerlaubte Zauber geht häufig darauf aus, den Nebenmenschen
zu schaden, der erlaubte beschränkt sich
hauptsächlich auf Abwehr gegenwärtiger oder zukünftiger
Übel, weniger auf Erreichung positiver Güter.
Der erlaubte Zauber, bei dem böse Mächte nicht im
Spiele sind, wendet sich nach Meinung des Volkes an
Kräfte und Gesetze, die Gott in die Natur gelegt hat,
deren Inanspruchnahme durch geeignete Mittel somit
kein Verbrechen sein kann. Auch das Volk denkt: Es
gibt vieles unter der Sonne, wovon die Weltweisen
nichts ahnen. Weil aber das Wort Zauber keinen
guten Klang hat, an Dämonen erinnert, so hat man für
den erlaubten Zauber das Wort S y m p a t h i e gewählt.
Sympathie ist die geheimnisvolle Wirkung
eines Körpers auf einen andern. Ein Satz der Sympathie
lautet z.B.: Alles, was mit dem Grabe oder einer
Leiche in Verbindung tritt, vergeht wie eine Leiche,
daher die Anwendung 47, die man um Dutzende von
Fällen vermehren könnte. Wir wollen nur zwei hierher
setzen. Wenn jemand Warzen vertreiben will, so
nehme er einen Bindfaden und mache soviel Knoten
hinein, als er Warzen hat, und lege den Faden zu einer
Leiche in den Sarg, und wenn der Faden mit den Knoten
samt der Leiche verfault ist, sind auch die Warzen
verschwunden. In Goldenstedt wollen die Leute das
Stroh, worauf auf dem Leichenwagen der Sarg gestanden,
nicht wieder nach Hause zurückbringen, sondern
werfen es am Kirchorte auf die Straße, weil es sonst
eine Leiche nach sich ziehen würde.
59.
Der Ursprung der Zauberei geht ins heidnische Altertum
zurück. Zähes Festhalten am Alten, das Greifen
nach allem möglichen, wenn die gewöhnlichen Mittel
bei Krankheiten oder sonst nicht mehr ziehen u. dgl.
mehr, haben dem Zauber oder der Sympathie das
Leben erhalten. An das Heidentum erinnern noch das
Zerschlagen von Glas oder Geschirr bei gewissen Gelegenheiten
(Haushebung, Sylvester), das Aufhängen
der Nachgeburt der Pferde in die Bäume, das Sitzenlassen
der letzten Äpfel bei der Obsternte, der Peterbult
und verschiedenes andere. Höchstwahrscheinlich
handelt es sich hier um Opfer, was freilich der Jetztzeit
nicht mehr bekannt ist. Anderswo ist der Begriff
Opfer offenbar, so wenn dem Teufel ein schwarzes
Huhn (208 a) oder Unrat (246 c), dem wilden Jäger
Kühe und Kälber (247 i, k), einem Gespenst (vielleicht
dem Teufel) ein Ziegenlamm (185 e) dargebracht
wird.
60.
Bei Anwendung der M i t t e l , deren sich der Zaubernde
bedient, um seine Absichten zu erreichen, ist
verschiedenes zu beobachten. Einmal ist die Zeit vor
Sonnenuntergang, ein andermal nach Sonnenuntergang,
einmal bei zunehmendem, ein andermal bei abnehmendem
Monde die geeignetste. Bald muß der
Zaubernde ungesehen, bald stillschweigend, bald nakkend
seine Manipulationen vornehmen. Im andern
Falle darf er sich nicht umsehen, oder muß dreimal
rückwärts einen Gegenstand umwandeln oder denselben
umbinden, bald muß er dies, bald jenes tun, oder
es ist bald die rechte Seite, bald die linke von Bedeutung.
Dann ist es wieder von Wichtigkeit, daß die
zum Zaubern benutzten Dinge besondere Eigenschaften
haben, sie müssen entweder ererbt, gefunden, gestohlen
sein oder aus einem Grabe kommen. Oft werden
verschiedene zauberkräftige Mittel gemischt oder
in einer bestimmten Reihenfolge angewandt, oder eins
zum andern gefügt, bald so bald so, gerade wie es der
Arzt macht, der in einem Falle so, im andern so
mischt oder verordnet.
61.
Als besonders zauberkräftig wurden von jeher die
Mittel angesehen, die dem Christentum, insbesondere
dem Kultus entlehnt sind: Anrufung der hl. Dreieinigkeit,
Kreuzzeichen machen, Tragen des Johannisevangeliums
auf der Brust, Abfälle von Altarkerzen, das
Segnen usw. Am verbreitetsten war und ist das S e g -
n e n (plattdeutsch bäen, bespräken). Die Segen sind
Sprüche (Zauberformeln), gereimt oder ungereimt, die
oft das blödeste Zeug enthalten, aber als kräftige Gebete
sich darstellen, sich an die göttliche Dreifaltigkeit
wenden und gewöhnlich mit einer Beschwörung
endigen. Die Segen werden gegen Krankheiten, Feuersbrunst,
Diebe usw. gesprochen, auch wohl von
Dieben gegen Hunde (70, 75). Sie sind nicht selten
begleitet von verschiedenen wunderlichen Geberden,
salbungsvoller oder theatralischer, aber durchweg flüsternder
oder wispernder Sprache. Oft geht der Segnende
dreimal um den zu schützenden Gegenstand.
Gewöhnlich wird auch verlangt, daß derjenige, dem
der Segen gilt, und das ist besonders bei Kranken der
Fall, fest an die Kraft des Segens glaubt. Wo kein
Glaube, da ist auch keine Wirkung. Ist der Segensprecher
ein Mann, so muß er seine Kraft von einem
Weibe erhalten haben und auch später wieder auf ein
Weib übertragen, wie dieses wieder auf einen Mann.
Teilt ein Mann einem Manne, ein Weib einem Weibe
den Segen mit, so ist die Kraft entschwunden. – Dem
Segen verwandt sind Wünsche und Verwünschungen.
62.
Die Zaubermittel sind teils Gemeingut, die jedermann
kennen und anwenden kann, teils Geheimmittel, die
nur Eingeweihte kennen. Diese Eingeweihten genießen
oft eines weit verbreiteten Rufes und werden von
nah und fern aufgesucht. Es gibt Eingeweihte, die in
allen möglichen Angelegenheiten ihre Kunst an den
Mann bringen, es gibt auch Eingeweihte, die man als
Spezialisten ansehen muß. Der eine kann nur Krankheiten
oder ein bestimmtes Gebrechen beseitigen, der
andere Gestohlenes entdecken, der dritte das Gedeihen
von Vieh und Früchten bewerkstelligen. Mitunter
steckt in diesen Leuten selbst eine Kraft, die entweder
ohne die gewöhnlichen Mittel auskommen kann oder
diese wirksamer beeinflußt. Es genügt z.B. bei solchen
Künstlern die bloße Berührung eines kranken
Gliedes, und das Übel ist gehoben. Großen Zulauf
hatten von jeher die Scharfrichter oder Halbmeister
(Abdecker). Von den Scharfrichtern und ihren Gehilfen,
den Abdeckern, wurde früher die Kunst der Chirurgie
verlangt, weil die Ärzte sich nicht damit befassen
wollten. Dies führte dahin, daß das Scharfrichtertum
sich auch den Aberglauben zunutze machte und
mit Geheim- oder Zaubermitteln arbeitete. Nächst den
Abdeckern stehen Totengräber, Bienenzüchter, Schä-
fer im Rufe, im Besitze zauberischer Mittel zu sein,
auch angesehene Männer und Frauen geben sich mit
der Kunst ab. Alle bewahren ihr Wissen gewöhnlich
als ein wertvolles Geheimnis, das nur ihren Kindern
als Erbschaft hinterlassen wird.
Es ist bereits angedeutet (61), daß die Z e i t für
Anwendung von Zaubermitteln von großer Wichtigkeit
ist. Der Einfluß der Zeit geht so weit, daß sie
selbst als zauberisch auftritt. Für viele Handlungen
sind bestimmte Tage oder Tageszeiten ohne Zuhülfenahme
zauberischer Mittel glück- oder unglückbringend;
gewisse Geschäfte (z.B. Säen und Ernten)
schlagen zum Heil oder Unheil aus, je nachdem sie zu
dieser oder jener Zeit vorgenommen werden. Näheres
oder Mehreres darüber im 2. Buche.
II. Schutz gegen künftige Übel.
A. Himmelsbriefe.
64.
Himmelsbriefe sind vom Himmel gefallen und beim
Volke immer sehr beliebt gewesen. Im Feldzuge 1866
und 1870 wurden sie von Soldaten viel gekauft, weil
sie gegen Schuß und Hieb den Körper festigen sollen.
Seit Jahren betrieb die Firma Oehmigke und Riemschneider
in Neu-Ruppin den Druck und Vertrieb von
Himmelsbriefen. In neuerer Zeit tragen die Himmelsbriefe,
die man zu Gesichte bekommt, den Vermerk
Druck und Verlag von Gustav Kühn in Neu-Ruppin.
Das Geschäft geht vorzüglich. Es gibt noch zurzeit
Gemeinden, in denen man kein Dienstmädchen finden
kann, das nicht die Innenseite des Deckels seines Koffers
mit einem Neu-Ruppiner Himmelsbrief beklebt
hat. Ein Geistlicher im Oldenburgischen predigte
jüngst über den Aberglauben und forderte die Leute in
der Gemeinde auf, ihm die in den Häusern befindlichen
Himmelsbriefe ins Haus zu bringen. Er erhielt
ungefähr einen halben Scheffel voll, und es waren
längst nicht alle der Aufforderung gefolgt, nicht aus
Opposition, sondern weil sie sich schämten, im Besit-
ze solcher Wische zu sein. Strackerjan hat drei ältere
Briefe aufgestöbert, von denen er annimmt, sie seien
im Oldenburgischen entstanden (Druckort ist demnach
auf den Schriftstücken nicht angegeben), nämlich
in Oldenburg, Vechta und Brake.
65.
Beim Abbruch eines alten Hauses zu Loy, Ksp. Rastede,
fand man am Unterholze über jedem Kuhstalle
und jeder Haustür ein Stückchen Holz angenagelt und
darunter ein Papier mit einem weißen Pulver. Auf
dem Papiere stand:
»Hier trete ich über die Schwellen,
begegneten mir drei Gesellen,
der eine heißt Gott der Vater,
der andere Gott der Sohn,
und der dritte Gott der heilige Geist.
Daß mir kein böser Hund beißt,
daß mir kein böses Maul bespricht,
daß mir kein Schwert ersteche.
Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen
Geistes. †††«
66.
Der vermutlich in Vechta gedruckte Himmelsbrief
steht auf vier Octavblättchen, die geheftet und mit
einem Umschlage versehen sind. Er lautet: »Gebet um
Abwendung aller Unglücke und Gefahren, überhaupt
in diesen betrübten Zeiten oft zu beten. 1849. Vorrede
zum Gebete von der Kreuzigung Christi. Dieses
Gebet ist gefunden auf dem Grabe unseres Herrn Jesu
Christi im Jahre 783 und gesandt von dem Papst an
Kaiser Karl, als er zum Streite zog, und gesandt zum
heiligen Michael in Frankreich, wo es wunderschön
mit goldenen Buchstaben gedruckt zu finden ist. –
Wer dieses Gebet täglich liest oder lesen hört, oder
bei sich trägt, soll nicht plötzlich sterben, nicht im
Feuer verbrennen, nicht in die Hände der Feinde geraten,
nicht in der Schlacht umkommen und nicht überwunden
werden, und wenn eine Frau in Kindesnöten
dieses Gebet liest oder lesen hört, so soll sie von dem
Kinde entbunden und fröhlich Mutter werden, wenn
dann das Kind geboren ist, so legt ihm dieses in die
rechte Seite, und es soll von zweiundachtzig Unglükken
befreit sein, und wer dieses Gebet bei sich trägt,
soll nicht mit der fallenden Krankheit geplagt werden,
und wenn ihr einen Menschen auf der Straße findet
mit der Krankheit, so legt ihm dieses Gebet in die
rechte Seite, so soll er aufstehen und gesund sein; und
wer damit spottet, der sei verflucht. – Glaubt es fest,
was hier geschrieben steht. Es ist so gewiß wahr, als
das Evangelium. Wer dieses Gebet im Hause hat, dem
kann kein Schaden geschehen von Donner und Blitz,
und wenn einer dieses Gebet täglich liest oder lesen
hört, oder bei sich trägt, der soll drei Tage vor seinem
Tode ein Zeichen haben von Gott, und daraus verstehen,
dies ist mein Sterbetag.« Dann folgt unter der
Überschrift »Anrufung zum Kreuze Christi« ein ziemlich
langes Gebet, das hier von keinem Interesse ist. –
Der Oldenburger Druck stimmt mit dem Vechtaer beinahe
überein.
67.
Von dem Braker Himmelsbrief hat sich kein gedrucktes
Exemplar auftreiben lassen. Von zwei vorliegenden
Abschriften, die nicht sehr von einander abweichen,
folgt hier die geordnetere. Die an mehreren Stellen
vorkommenden einzelnen Buchstaben stimmen in
den beiden Abschriften durchaus nicht überein.
»Ein Graf hatte einen Diener, den wollte er für
B.G.H. Vater enthaupten lassen. Wie nun solches geschehen
sollte, so hat ihn der Scharfrichter nicht töten
können. Wie der Graf solches gesehen, so hat ihn der
Graf gefragt, wie das zuginge, daß ihm das Schwert
keinen Schaden zufügen könne. So hat ihm der Diener
diesen Brief gezeigt mit folgenden Buchstaben:
B.J.F.H.B.K.S.K.K. – Wie der Graf diesen Brief gelesen,
so hat er befohlen, daß ein Jeder diesen Brief
bei sich tragen muß.
Wenn Einem die Nase blutet, oder hat blutigen
Schaden, und will das Blut stillen, so kann er diesen
Brief nehmen und darauf legen, so soll er das Blut
stillen. Und wer dieses nicht glauben will, der schreibe
diese Buchstaben auf einen Degen oder auf die
Seite eines Gewehrs, und steche auf einen Platz, so
wird er nicht verwunden können. Und wer diesen
Brief bei sich trägt kann nicht bezaubert werden, und
seine Feinde können ihm keinen Schaden tun, noch
zufügen. Dies sind die heiligen fünf Wunden Christi:
K.H.F.G.K., so bin ich auch sicher, das kein falsches
Urteil mir geschehen kann. – H.H.S.S., und wer diesen
Brief bei sich trägt, dem kann kein Blitz oder
Donner, kein Feuer oder Wasser Schaden tun.
Haus- und Schutz-Brief:
Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des
heiligen Geistes! So wie Christus am Ölberge stille
stand, so soll alles Geschütz stille stehn, und mir wird
nicht schaden das Geschütz und Waffen des Feindes,
des Mörders und der Diebe. Dasselbe wird Gott bekräftigen.
Alle ihre sichtbaren oder unsichtbaren Pistolen
oder Gewehre, die sie auf mich loshalten, müssen
stille stehen, durch den Tod Jesu und den Befehl
des Engels Michaelis, im Namen Gottes des Vaters,
des Sohnes und des heiligen Geistes. Gott sei mit uns!
Wer diesen Segen gegen die Feinde bei sich hat, der
wird nicht gefangen und von des Feindes Waffen
nicht verletzt werden können. Amen.
Und wer dieses nicht glauben will, der schreibe es
ab und hange es einem Hunde um den Hals und schieße
auf ihn, so wird er sehen, daß es wahr sei, daß
Christus geboren und gen Himmel gefahren. So wahr
er auf Erden gewandelt hat, kann ich nicht geschos-
sen, noch gestochen, noch vergiftet werden, weder
Fleisch noch Gedärme, alles soll unschädlich (unverletzt)
bleiben, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes
und des heiligen Geistes!
Ich bitt im Namen unsers Herrn Christi Blut,
das keine Kugel mich treffen tut,
sie sei aus Silber, aus Gold oder Blei,
Gott im Himmel hält mich von allem frei.
Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen
Geistes!
Dieser Brief ist vom Himmel gesandt und in Holstein
gefunden. Er schwebte über der Tenne Redana
im Jahre 1724. Er war mit goldenen Buchstaben geschrieben.
Wie man ihn aber greifen wollte, wich er
zurück, bis sich im Jahre 1791 Jemand mit dem Gedanken
befaßte, ihn abzuschreiben und der Welt mitzuteilen.
Zu diesem richtete sich der Brief. Und ferner
stand darin: Wer am Sonntag arbeitet, der ist von mir
verlassen. Ihr sollt am Sonntag nicht arbeiten, sondern
in die Kirche gehen und mit Andacht beten oder
singen. Von eurem Reichtum sollt ihr den Armen
geben und nicht sein wie die unvernünftigen Tiere.
Ich gebiete, sechs Tage sollt ihr arbeiten, und den siebenten
sollt ihr Gottes Wort hören. Wenn ihr das
nicht tut, so soll und will ich euch strafen mit Teue-
rung, Pestilenz und Krieg. Ich gebiete, daß ihr des
Sonnabends nicht zu spät arbeitet. Jedermann soll für
seine Sünden bitten, daß sie ihm vergeben werden.
Schwört nicht bei meinem Namen, begehrt nicht Gold
und Silber, schämt euch vor Menschenlüsten oder Begierden,
denn so geschwind ich euch geschaffen, kann
ich euch vernichten. Seid mit der Zunge nicht falsch,
ehret Vater und Mutter, redet kein falsch Zeugnis
wider euren Nächsten. Dann gebe ich euch Gesundheit
und Ehre. Und wer diesen Brief hat und nicht darnach
tut, der soll keine Hülfe haben, der ist verlassen
von mir.
Wenn eine Frau gebäret und die Geburt nicht von
ihr will, so gebe man ihr diesen Brief in die Hand, so
wird sie bald eine liebliche Frucht zur Welt bringen,
und das Kind wird glücklich sein. Wer diesen Brief
hat und ihn nicht offenbart, der ist verflucht von der
christlichen Kirche. Diesen soll einer dem andern abschreiben,
und wenn ihr soviel Sünden als Sand am
Meer habt, so sollen sie euch vergeben werden. Glaubet
gewiß, daß ich den ehre. Und werde euch am
jüngsten Tage strafen, so ihr mir keine Antwort geben
könnt, ein jeglicher über seine Sünden. Haltet meine
Gebote, welche ich durch meinen Engel Michaelis
übersandt habe. Amen!«
Ein alter vergilbter Himmelsbrief (Großquart), neuerdings,
1907, in Dinklage aufgefunden (ohne Jahres-
zahl, Druckort, Verlag), lautet:
Gewisse und wahrhafte Länge unseres lieben Herrn
Jesu Christi,
Wie er auf Erden und an dem H. Kreutze gewesen
ist, und die Länge ist gefunden worden zu Jerusalem
bey dem H. Grab, als man hat gezehlet 1655,
wie der Pabst Clemens der Achte dieses Nahmens
solches gemeldet, und alles bestätigt hat.
Gelobt sei der allerheiligste Nahme Jesus und seine
H. Länge in alle Ewigkeit. Amen. Und wer diese unseres
lieben Herrn Länge bey sich traget oder in seinem
Hause hat, der ist versichert für allen seinen
Feinden, sie seynd sichtbar oder unsichtbar. Und für
allen Straßenräuber, und für allerhand Zauberey ist er
sicher, behütet und bewahrt; und es mag ihm auch
keine falsche Zunge oder falsches Gerücht nicht schaden.
Und so eine schwangere Frau solchen bei sich
trägt oder zwischen die Brust umbindet, die wird ohne
große Schmerzen gebären und mag ihr nicht mißlingen
in ihrer Geburt! Und in welchem Haus die Länge
Christi seyn wird, kann nichts böses darin bleiben,
und kein Donner und Wetter mag ihm nicht schaden,
auch soll es für Feuer und Wasser behütet seyn.
Segne dich Christen-Mensch alle Morgen im Nahmen
Jesu Christi und bitte für die gantze Woche alle Sonn-
tage fünf Vater unser und fünf Ave Maria und einen
Glauben zu Lob und Ehren der H. fünf Wunden Jesu
Christi, und wer die Länge Christi will haben, der
muß es im Jahre dreymahl lesen, wann er selber nicht
kann, durch andere lesen lassen, und wann er im Jahre
niemand haben kann, der ihm vorlese, so bethe er im
Jahre 3 Rosenkränz, den ersten bethe er am H. Charfreytag,
den andern am Freytag nach Pfingsten, und
den dritten am Freytag vor Weihnachten, so wirst du
Christlicher Mensch das ganze Jahr mit der Christus
Länge allzeit darin gesegnet seyn, auf dem Wasser
und auf dem Lande, bey Tag und Nacht, an deinem
Leib und Seel, in Ewigkeit. Amen.
Dann heißt es: Jetzt heben sich an der Jesus Christus-
Länge die schöne Gebetlein von dem Heiligen
Vater Francisco und lauten diese also: Folgen 2 Gebete,
die sich mit der Länge Christi befassen. Was
Länge Christi bedeuten soll oder heißt, erfährt man
nicht. Anscheinend fehlt eine Beilage zum Briefe.
68.
Ein neuerer Himmelsbrief von Gustav Kühn in Neu-
Ruppin, hierorts bei Landleuten gefunden, zeigt an
der Stirn den Erzengel Michael, darunter das Auge
Gottes. Nach verschiedenen Mahnungen, wie man
sich führen soll, heißt es zum Schlusse: Wer den Brief
in seinem Hause hat oder bei sich trägt, dem wird
kein Donnerwetter schaden, und ihr sollt vor Feuer
und Wasser behütet werden. Welche Frau den Brief
bei sich trägt und sich danach richtet, die wird eine
liebliche Frucht und fröhlichen Anblick auf die Welt
bringen. Haltet meine Gebote, die ich euch durch meinen
Erzengel Michael gesandt habe. Zuletzt folgt ein
»schönes christliches Gebet, alle Tage und Stunden
zu beten.«
B. Sympathie.
69.
Ist eine Leiche im Hause, so streut man auf den Platz,
wo der Sarg stehen soll, Roggenkörner, damit das
Glück nicht aus dem Hause getragen werde (Damme).
Dies ist Sympathie gegen Sympathie. Die Leiche
könnte ihre verzehrende Kraft ausüben, wenn nicht
die Leben, Fruchtbarkeit oder Wohlstand bedeutenden
Roggenkörner zwischen sie und das Haus träten. –
Gegen Zahnweh schützt man sich, wenn man einen
Zahn aus dem Grabe bei sich trägt (Oldenburg). Der
Zahn soll die Schmerzen an sich ziehen und vernichten,
wie die Leiche vernichtet wird, von welcher er
stammt. – Wenn ein Haustier stirbt, muß man es so
an der großen Haustür begraben, daß es in die Tür
hineinsieht, dann stirbt keines wieder (Saterland). Aus
dem Ammerlande heißt es, das Tier müsse nicht zu
nahe beim Hause, die Länge nach einer Ecke des
Hauses zu, jedoch das Kopfende vom Hause abgewandt,
begraben werden. – Eine Handvoll Erde aus
einem Grabe auf dem Kirchhof entnommen und in die
Viehställe gestreut, bewahrt das Vieh vor Erkrankungen
(Molbergen).
70.
Wenn man am ersten Ostertage kein Fleisch ißt, bekommt
man das ganze Jahr kein Zahnweh (Lastrup).
– Das Wasser, in dem die Ostereier gekocht
sind, gießt man an die Stallwand, dann werden das
ganze Jahr die Euter der Kühe nicht wund (Butjadingen).
– Die Schalen der Ostereier wirft man in das
Wasser (in den den Hof umgebenden Graben), dann
kommen im Sommer in dasselbe keine Insekten. –
Hechtsköpfe enthalten das Leiden Christi, daher soll
man einen solchen auftrocknen und bewahren, das ist
gut fürs Haus (Saterland). – Um Hunde vor Besprechungen
zu schützen, nennt man sie Strom, denn das
fließende Wasser, das lebendig ist und doch nicht
lebt, können Diebe nicht besprechen (Oldenburg,
Geest). Vor 50 Jahren hörten die meisten Hunde, besonders
die Schäferhunde, in der Gemeinde Löningen
auf den Namen Ström. In Dinklage schlug man den
Hunden, um sie gegen das Besprechen zu schützen,
den Schwanz stumpf ab. – Wenn man beim ersten
Füttern der Bienen etwas Erde unter den Futterhonig
mischt, so verhütet man dadurch, daß der künftige
Schwarm sich an einen zu hohen Gegenstand setzt
(Dötl.). Künstlicher heißt es in Visbeck: Wenn ein
Imker am Gründonnerstag Morgen vor Sonnenauf-
gang seine Bienen füttert und etwas Erde von einem
Maulwurfshaufen, welcher in der letzten Nacht aufgeworfen
ist, in das Futter gibt, so fliegen ihm im ganzen
Jahre keine Bienen weg, und seine Bienen setzen
sich beim Schwärmen niedrig.
71.
Manche Leute, die schwören müssen, halten die linke
Hand abwärts hinter sich; sie glauben, es gehe alsdann
der Eid durch sie hindurch. Auch Leute mit der
besten Absicht, die Wahrheit zu sagen, tun es der
Vorsicht halber. In Saterland soll man früher gesagt
haben, ein falscher Eid schade nichts, wenn es gelinge,
während des Schwörens sich einen Hosenknopf
abzudrehen; mitunter war ein Knopf hierzu besonders
vorbereitet. Ob man etwa auch hier mit dem Knopfe
den Eid von sich abzulösen meinte?
72.
Das Sterben und das Verwesen der Leiche ist von solcher
sympathischen Kraft, daß man derselben mit tätigem
Handeln entgegenwirken muß. Wenn jemand
stirbt, muß dies allen im Hause schlafenden Leuten
angesagt werden, sonst verfallen sie in einen Todesschlaf
(Marsch) Vgl. 455. Das Vieh im Hause muß
alsdann umgebunden werden, sonst gedeihet es
schlecht (Ammerl.). Wenn ein Bienenhalter stirbt,
muß sofort den Bienen der Tod »angesagt« werden,
auch werden die Bienenkörbe ein wenig umgesetzt,
sonst gedeihen die Bienen nicht, werden krank und
sterben. Wenn die Leiche weggefahren wird, dreht
man die Körbe um, so daß die Fluglöcher nach hinten
zu stehen kommen (Dötl.). – Nach dem Tode eines
Hauswirtes muß man um die Obstbäume ein Band
binden (Münsterl.), doch wohl auch, um dieselben auf
sich zu beschränken und von dem Toten zu scheiden.
– Das Totenhemd muß schon bei Lebzeiten einmal
getragen werden, sonst soort (dörrt) der Flachs
aus (Dötl.). – Wenn eine Leiche beerdigt wird, muß
man, sobald der Zug aus der Haustür ist, die Tür
schließen, sonst steht sie zum Ausbringen einer zweiten
Leiche offen (Wildeshsn.). – Wenn in dem Hause
eines Bienenhalters jemand stirbt, so muß man am
Begräbnistage etwas aus dem Bienenstock dem Verstorbenen
in den Sarg legen, dann geraten die Bienen
und werden nicht gestohlen (Kimmen). Die Bedeutung
dieses Tuns ist nicht recht erklärlich. – Wenn
man sich die Haare hat schneiden lassen, muß man
das Abgeschnittene verbrennen, sonst, wenn man es
wegwirft und die Vögel tragen damit herum oder der
Wind weht es weg, bekommt man Kopfweh.
73.
Früher trug man im Saterlande in der Weste 24 Knöpfe
und in einem der Knöpfe eine Natterzunge, das
schützte gegen Unheil. – Wenn man morgens nüchtern
drei Messerspitzen voll geriebener Kohle von
einem abgebrannten Hause einnimmt, ist man gegen
ansteckende Krankheiten geschützt (Visbek). – Gegen
Gicht und Rheumatismus schützt man sich, wenn man
stets den rechten Strumpf zuerst anzieht (Oldenb.). –
Wo jemand stirbt, werden sofort nach dem Sterben
die Spiegel des Zimmers verhängt, denn wer hineinsieht,
muß sterben (Oldenb.). Auch bringt man die
Uhr, die im Zimmer ist, zum Stehen (Oldenb.). –
Wenn ein Kind niest, soll man sagen: »Prost, help
Gott, dat du grot warst« (Brake).
74.
Wenn man im Frühling die erste Bachstelze sieht,
wirft man sich, wo man geht oder steht, sofort nieder
und wälzt sich auf der Erde, das schützt vor Krankheiten
(Wiarden). – Wenn man die erste Roggenblüte,
auch die erste Nußblüte, die man im Frühjahr sieht,
aufißt, bekommt man das ganze Jahr kein Fieber (Oldenb.).
– Wenn man Eier gegessen hat, muß man die
Schalen zerbrechen, sonst bekommt man das Fieber,
nach anderen Zahnweh (Marsch). – Um gegen anstekkende
Krankheiten geschützt zu sein, soll man Kastanien,
auch Kalmuswurzeln, in der Tasche tragen
(Friesische Wede). – Um Nasenbluten zu verhüten,
soll man Hauslauch kauen, Moos vom Strohdach in
die Nase stecken, Löschpapier unter die Zunge legen
oder einen Fetzen von einem Hemde, worin eine Jungfrau
ihre Regel gehalten, um den kleinen Finger wikkeln.
Die Mittel helfen auch, wenn das Nasenbluten
eingetreten ist (Zetel). – Wenn der Pastor auf Fronleichnam
an den Stationen den Segen gibt mit dem
Hochwürdigsten, in demselben Augenblick soll man
einen Hollunderzweig abschneiden. Mit diesem
Zweig kann man Wunden, Geschwüre, sofern sie mit
dem Stecken berührt werden, heilen (Goldenstedt. Die
Mitteilung stammt von protest. Seite). Wenn jemand
sein elterliches Haus verläßt, um einen Dienst anzutreten
oder in die Lehre zu gehen, so muß man ihm
ein Glas Wasser nachgießen, damit er seinen Dienst
oder die Lehre nicht vor der Zeit verlaufe (Vechta).
75.
Ein Haus, in welchem ein Donnerkeil, d.i. eine sog.
Streitaxt aus einem Hünengrabe, oder ein Grummelstein,
ein versteinerter Seeigel, aufbewahrt (und bei
einem Gewitter auf den Tisch gelegt) wird, kann nicht
vom Blitz getroffen werden. – Dasselbe bewirkt eine
Kohle von einem durch Blitz entzündeten Hause, die
man im Hause aufbewahrt, auch trägt man eine solche
zum Schutz gegen den Blitz bei sich (Visbek). – Den
Pferden, welche vor einem Leichenwagen gehen, werden
die Schwänze aufgebunden (Dötl.). Nur in den
Zwölften muß das Aufbinden unterbleiben (Vechta).
– In Jeverland findet man bei alten Bauern im
Pferdestalle an den Pfählen hinter jedem Pferde eine
tote Krähe angenagelt, sie soll die Pferde vor Krankheiten
bewahren. – Wenn man im März eine Elster
schießt und dieselbe im Kuhstall annagelt, so kommen
keine Fliegen in den Stall (Münsterld.). – Kühen,
die zum ersten Mal auf die Weide getrieben werden,
streicht man etwas Teer an das Maul (Holle). – Die
Nachgeburt der Kühe wird vielerwärts nicht eingegraben,
sondern in den Kot- (Eddel-) Graben geworfen
(Butjadgn.). – Um Schweine vor dem Verfangen zu
schützen, greift man sie beim Hinauslassen aus dem
Koven am Schwanze und hält diesen so lange fest, als
das Schwein zerrt, ohne zu schreien (Jade). Oder man
gibt ihnen drei Kohlblätter, die aber gestohlen sein
müssen (Schweiburg).
76.
Neujahr muß man vor Sonnenaufgang schweigend
sein Land umwandeln, es hält das Unglück ab
(Saterld.). – Wenn Weizen am Nachmittage gesäet
und erst am folgenden Morgen eingeeggt wird, stellen
ihm die Vögel nicht nach. Dasselbe gilt von Erbsen;
wenn sie abends gepflanzt und erst am folgenden
Morgen mit Erde bedeckt werden, sind sie sowohl
beim Aufgehen als bei der Ernte vor den Vögeln sicher.
– Wenn man beim Pflanzen der Erbsen die erste
und die letzte in den Mund nimmt, bevor man sie in
die Erde legt, so kommen die Vögel nicht über die
Saat (Ammerld.). – Um Flachsfelder gegen Maulwürfe
zu schützen, steckt man Hollunderzweige in die
Erde (Saterld.). – Beim Einfahren der Früchte, die
nicht gleich gedroschen werden können, streut man
Farrenkraut mit ein, um die Mäuse abzuhalten (Rastede).
– Johanni muß der Kohl gefegt werden, dann
kommen keine Raupen hinein (Butjadgn.) (53).
III. Vertreibung vorhandener Übel.
Die Mittel zur Vertreibung bereits vorhandener Übel
sind zum weitaus größten Teile gegen Krankheiten
der Menschen und Tiere gerichtet. Einige lehnen sich
an das Christentum an, die Mehrzahl beruht auf Sympathie,
ein Rest endlich läßt sich ohne Zwang nicht
auf allgemeine Gesichtspunkte zurückführen, und
unter diesem Rest mag auch eine Anzahl solcher Mittel
Platz finden, welche möglicher Weise nicht dem
Gebiete des Aberglaubens angehören, sondern vielleicht
einer falschen Wissenschaft entsprungen, jetzt
aber durchaus volksmäßig sind.
A. Segnen, Besprechen.
77.
Aus Golzwarden wird 1609 berichtet, »daß ein Segensprecher
in der Gemeinde reise.« In Zetel befassen
sich 1611 zwei Bademütter mit Segnen. In
Bardenfleth sind 1655 und in Schwei 1655 und 1662
Segensprecher. (Schauenburg, Hundert Jahre Oldbg.
Kirchengeschichte, IV., 123, 124). Aus Langförden
berichtet 1669 der Pastor: »Es gibt manche, welche
sich unterstehen, gewisse Gebrechen an Menschen
und Vieh zu kurieren, indem sie über dieselben das
Kreuzzeichen machen und dabei gewisse geheime
mißvolle Worte aussprechen.« (Willoh, Gesch. der
kath. Pfarreien Oldenburgs, II. 67). – Die Gesundbeter,
welche man bislang im Münsterlande antraf, hatten
ihre Kunst durchweg in Holland erlernt, waren
also sogenannte Hollandsgänger. Das Segnen gilt vorzugsweise
Krankheiten von Menschen und Vieh, aber
auch den Feuersbrünsten.
a.
Ein Säugling, der anfänglich ganz wohl gewesen war,
weigerte sich, die Brust anzunehmen. Nachdem alle
Mittel vergeblich versucht waren, beredete man den
Vater, für das Kind, dem es »angetan« sei, Hülfe in
Bremen zu suchen. Nur sehr ungern entschloß sich
der Mann zu diesem Gange, da er durchaus an keine
Hexerei glaubte. In Bremen angekommen, wanderte
er mißmutig durch die Stadt. Unbekannt an dem Orte,
kaum wissend, nach welcher Straße und nach welcher
Person er fragen sollte, unzufrieden mit sich selbst,
dachte er gerade, wenn es eine Sünde sei, an Hexen zu
glauben, so möge der liebe Gott es ihm vergeben, daß
er heute gegen sie Hülfe suche. Da öffnete sich ein
Fenster, und eine Stimme rief: »He, hier mot he jo
wäsen!« »Wat hett de dar to ropen?« dachte er und
ging weiter. Aber die Stimme, die von einer Frau
kam, rief dringender: »He! lütje Mann! he mot jo hüte
bi mi wäsen, sine Fro hett jo'n Kind, dat de Brust nich
anfaten will.« Da sah er denn wohl, daß er hier bei
der rechten Person sei, ging hinein und fand auch
Hülfe. (Stedgn.).
b.
Einem Mann zu Warfleth ward eine Kuh im Sommer
auf der Weide krank; sie fraß seit einigen Tagen nicht
mehr, verdrehte die Augen im Kopfe, streckte liegend
die Klauen krampfhaft nach hinten und gab keine
Milch. Der Mann suchte bei einem Wunderdoktor in
Bremen Hülfe. Dieser sagte: »Nu steit se wedder up
un fangt an to fräten.« »Dat iß gewiß nich wahr,«
dachte der Eigentümer. »Nu gifft se all'n groten
Ammer vull Melk.« Der Eigner zweifelte und merkte
sich die Zeit, es war 11 Uhr. Nachdem er nun etwas
zum Eingeben erhalten hatte, begab er sich heimwärts.
Abends kamen ihm die Angehörigen entgegen:
»Use Koh is wedder bäter, se hett ok all'n ganzen
Ammer vull Melk gäben.« »Wennehr stund se denn
up?« »Dissen Morgen bi ölm Uhr lang.«
c.
Mein Bruder wurde an einem Sonntag Abend mit
einer Bouteille an den Kopf geworfen. Vielleicht war
eine Ader abgeworfen, genug der Kopf blutete stark.
Nachher hörte das Bluten auf. Als mein Bruder aber
beim Zubettegehen sich bückt, geht die Wunde wieder
auf, so daß das Blut bis an die Fensterbank spritzt.
Alle möglichen Mittel wurden nun angewandt, um
das Blut zum Stillstand zu bringen, Spinnweb, kalte
Umschläge u.s.w. – alles vergeblich. Endlich ging ich
nach einer alten Frau in Lintel, die Blut besprechen
kann, und nahm die mit uns verwandte N.N. aus Wüsting
mit. Als wir in Lintel ankamen, lag die Frau bereits
im Bette, und in ihrer Stube war's dunkel. Ich erzählte
ihr mein Anliegen und genau fragte sie dann
noch, wo die offene Wunde sich befinde. Darauf
wurde sie still. Was sie nun machte, konnten wir
weder sehen noch hören. – Licht zündete sie gar nicht
darum an. Nach einer Weile sagte sie: »So nun ist's
gut, ihr könnt nun wieder nach Hause gehn.« Auf dem
Rückwege dachte ich, mein Bruder möchte nun wohl
schon tot sein; als ich aber zu Hanse ankam, saß er
gut und wohl hinterm Ofen. Grade um die Zeit als ich
bei der alten Frau gewesen, hatte sich das Blut gesetzt.
Der Frau durfte ich aber nicht danken, ihr auch
kein Geld geben, sonst hätte es nichts geholfen.
(Holle.)
d.
Mein Vater kam mit der Post von Oldenburg, hatte
sich unterwegs tüchtig erkältet und mußte, als er um
Mitternacht den Postwagen verließ, die kurze Strecke
nach seinem Hause mehr kriechend als gehend zurücklegen.
Heftige Schmerzen in den Beinen machten
ihn fast rasend. Der Arzt wurde geholt, die Schmerzen
nahmen aber von Woche zu Woche mehr zu als ab.
Wir dachten schon an seine baldige Auflösung. Ein
Bruder meines Vaters, der in einem andern Kirchspiele
wohnte, machte sich deshalb eines Tages auf, um
dem Kranken einen Abschiedsbesuch zu machen.
Weil er gehört hatte, daß die ärztliche Kunst versagt
habe, nahm er als letzten Nothelfer einen Gesundbeter
mit. Dieser machte sich sofort ans Werk. Er betete,
machte über den Kranken viele Kreuzzeichen in Form
der Evangelienkreuze und fragte dann: Fühlst du dich
besser? Als ein Nein aus dem Munde des Kranken
kam, sagte er: Ich komme wieder. Nach ein paar
Tagen stellte er sich wieder ein, wiederholte seine
Manipulationen und konnte jetzt auf die Frage: Fühlst
du dich besser? ein freudiges Ja vernehmen. So erschien
er noch einigemale, tat immer dasselbe und
nach einigen Wochen war mein Vater wieder der alte
gesunde Mann. (Langförden.)
e.
Mein Nachbar litt an einem offenen Bein. Die herbeigezogenen
Ärzte vermochten nicht zu helfen. Nun
wurde ein Gesundbeter herangezogen, der dem Kranken
einen Gebetszettel und eine Salbe überreichte, mit
dem Bemerken, er solle ein paar mal am Tage die
wunde Stelle mit der Salbe einreiben und dabei das
auf dem Zettel stehende Gebet beten. Der Kranke tat
es und nach einiger Zeit war er wieder gesund. Der
Gesundbeter hatte seine Kunst von einem Bauern in
Holland, bei dem er in Arbeit gestanden, erlernt. (Altenoythe.)
f.
Mein Vater bekam eine Geschwulst am Kopfe, die
wie ein Sack oder Schwamm herunterhing. Der herbeigezogene
Arzt schüttelte den Kopf und verordnete
Grütze als Auflage. Die Geschwulst blieb. Da holte
ein Bekannter einen Mann aus der Gemeinde Üffeln
herbei. Dieser trat ins Haus, ging direkt, ohne zu grüßen
oder sonst ein Wort zu sagen, aber Kreuzzeichen
machend, auf den Kranken zu, setzte, als er bei meinem
Vater angekommen war, das Kreuzzeichenmachen
fort und murmelte dabei Worte, die ich aber
nicht verstand. Nach Beendigung seiner Kur fing er
an zu reden. Er entschuldigte sich, daß er ohne Gruß
hereingekommen sei, er habe beim Kommen nicht
reden dürfen, sei aber jetzt bereit, Rede und Antwort
zu stehen. Auf Befragen äußerte er sich dahin, er habe
von einer Frau in Holland seine Wissenschaft gelernt
und müsse diese demnächst auch wieder auf eine Frau
übertragen. Denn nur von einer Frau auf Mann und
von einem Mann auf Frau und so weiter könne diese
Heilkunst fortgepflanzt werden. Darauf empfahl er
sich und am andern Morgen war die Geschwulst verschwunden
(Nellinghof).
g.
Unsere Nachbarin stand im Rufe, durch Beten und
Besprechen Kranke gesund machen, insbesondere
Blut stillen zu können. Unser damals lebender bewährter
Arzt hatte an einer Frau, die an einem Brustübel
litt, eine Operation vollzogen und konnte das
Bluten nicht zum Stillstand bringen. Schließlich erklärte
er in seiner Ratlosigkeit, man möge die erwähnte
Frau, unsere Nachbarin, herbeiholen. Diese kam,
bemühte sich um die Kranke, legte Tücher auf, verband
alles ruhig und still, ohne daß man wahrnehmen
konnte, ob sie betete oder Zauberworte sprach oder
nicht, und die Blutung ging zurück und hörte schließlich
ganz auf. Die Pflegerin kam noch einige Tage
und setzte ihre alte Tätigkeit fort, und blieb erst weg,
als alle Gefahr vorüber war. Die Wunde heilte gut ab,
die Kranke kam wieder hoch, ist fortan stets gesund
geblieben und alt geworden (Wildeshausen).