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Anmerkungen
ОглавлениеSiehe dazu oben Rn. 8.
Roxin Täterschaft und Tatherrschaft, S. 127.
Für die Steuerhinterziehung Ransiek Kohlmann Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn. 107.
Siehe zu einem vergleichbaren Fall SK-Hoyer § 25 Rn. 33.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 98.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 56.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 56 ff.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 57.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 56.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 56 f.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 57 ff.
Marlie diskutiert in diesem Zusammenhang zwei verschiedene Konkretisierungsmöglichkeiten. Zum einen sei zu erwägen, die Tatbestandshandlung im Sinne der Handlungsherrschaft als eigenkörperlich unmittelbare Vornahme der Tatbestandshandlung zu konkretisieren und zum anderen sei zu erwägen, die Tatbestandshandlung als Vornahme der letzten kausalen Handlung zu konkretisieren, siehe Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 61 ff.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 59.
Marlie Unrecht und Beteiligung, S. 60 ff.