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Anmerkungen

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[1]

Siehe dazu bereits obenRelativität des Rn. 1 ff.

[2]

Siehe bzgl. einer ausführlichen Darstellung verschiedener Tatherrschaftslehren Schild Tatherrschaftslehren, insbesondere S. 33 ff.

[3]

Soweit ersichtlich stellt allein Ransiek Kohlmann Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn. 98.1 ausdrücklich auf das von Frister geprägte Kriterium der „Entscheidungsherrschaft“ ab. Siehe dazu Frister Strafrecht Allgemeiner Teil, S. 351 ff.

[4]

Siehe dazu bereits oben Rn. 14 ff.

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

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