Читать книгу Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung - Malte Wietfeld - Страница 58
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Anmerkungen
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Siehe dazu bereits obenRelativität des Rn. 1 ff.
[2]
Siehe bzgl. einer ausführlichen Darstellung verschiedener Tatherrschaftslehren Schild Tatherrschaftslehren, insbesondere S. 33 ff.
[3]
Soweit ersichtlich stellt allein Ransiek Kohlmann Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn. 98.1 ausdrücklich auf das von Frister geprägte Kriterium der „Entscheidungsherrschaft“ ab. Siehe dazu Frister Strafrecht Allgemeiner Teil, S. 351 ff.
[4]
Siehe dazu bereits oben Rn. 14 ff.