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bb) Organisation des Gesamtprozesses zur Betreuung grenzüberschreitender Sachverhalte und Beziehungen

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Das Spannungsfeld bei der Einrichtung einer funktionierenden Tax Compliance-Organisation für grenzüberschreitende Beziehungen und ausländische Sachverhalte ist in einem international tätigen Konzern sehr groß. In der Praxis ist bei international tätigen Konzernen regelmäßig eine Vielzahl ausländischer und grenzüberschreitender Transaktionen vorzufinden. Um als Steuerpflichtiger in einem Konzernverbund den erforderlichen Dokumentations- und Mitwirkungspflichten nachzukommen, liegt der Fokus auf der Vorgabe von Melde- und Informationspflichten der Konzerngesellschaften an die zentrale Konzernsteuerabteilung unter Beachtung einer größtmöglichen Nutzung bereits über das Konzernberichtswesen erhobener Daten. Damit die Datenerhebung und –auswertung zu ausländischen Sachverhalten den bestmöglichen Nutzen und die geringstmögliche Zusatzbelastung bei den Konzerngesellschaften bzw. betroffenen Konzernabteilungen hervorruft, müssen im Vorfeld zuerst die Bereiche definiert werden, die in einem Konzern regelmäßig zu steuerlichen Risiken aus Auslandstransaktionen führen.

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Dazu gehören u.a.:

Verrechnungspreise und Beziehungen zu nahestehenden Personen gem. § 90 Abs. 3 AO i.V.m. § 1 AStG,
Country-by-Country Reporting gem. § 138a AO,
Anerkennung von Auslandsgesellschaften und Anzeigepflichten bei Erwerb und Gründung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften gem. § 138 AO,
Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO,
Hinzurechnungstatbestände nach dem AStG (insb. §§ 7 ff. AStG),
Nichtanerkennung von Betriebsausgaben,
Steuerpflichten ausländischer Konzerngesellschaften im Inland,
Betriebsstättenbesteuerung,
Funktionsverlagerung.

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Je weiter die aufgeführten Risiken identifiziert und in ein stringentes steuerliches Internes Kontrollsystem mit klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen eingebettet sind, umso höher ist der „Reifegrad“ der Konzernsteuerfunktion. Der Reifegrad drückt dabei aus, wie sicher formalisiert gewährleistet ist, dass vorhandene Informationen über steuerlich relevante Informationen und Risiken erhoben, kommuniziert und ausgewertet werden. Dabei ist auch die Anzahl der in der Datenerhebung und -auswertung involvierten abteilungsübergreifenden Schnittstellen zu beachten. Dabei gilt insbesondere in grenzüberschreitend und divisional organisierten Konzernen, dass je mehr abteilungs- und länderübergreifende Schnittstellen es gibt, umso schwieriger ist es, einen hohen Reifegrad zu erreichen. Dies liegt insbesondere an dem möglichen Bestehen unterschiedlicher Ziele der involvierten Fachabteilungen und Organisationseinheiten, wie z.B. Verankerung der steuerlichen Compliance-Pflichten als Teil der lokalen steuerlichen Verantwortung der ausländischen Gesellschaftsorgane vs. zwingend im Land der Muttergesellschaft des Konzerns (Inland) erforderliche steuerliche Informationen, die zu einer vollständigen Erfüllung der im Inland bestehenden Melde- und Dokumentationspflichten an die Konzernsteuerabteilung zu melden sind. Wenngleich sich die Ziele nicht zwingend gegenseitig ausschließen, können Zielkonflikte entstehen, wenn die Art und der Zeitpunkt der Informationsbereitstellung im Konzern nicht klar geregelt sind. Der Reifegrad wird durch die „Verwertung“ bereits für Zwecke anderer Steuerprozesse erhobener Daten und Informationen sowie durch den Einsatz von IT-Systemen positiv beeinflusst.

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