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Anmerkungen

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[1]

Eine aktuelle Liste der kantonal zuständigen Behörden bietet das Bundesamt für Migration unter www.sem.admin.ch/sem/de/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/kantonale_einbuergerungsbehoerden.html.

[2]

Dazu gehört insbesondere, dass die Stelle nicht durch einen schweizerischen Staatsangehörigen oder durch einen Bürger der EU- und EFTA-Länder sowie Malta und Zypern besetzt werden kann, da der sog. Inländervorrang besteht. Ebenso muss sichergestellt werden, dass orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden, um Lohndumping zu vermeiden.

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