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1.3 Welche Master-Abschlüsse gibt es?

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Beim Master-Abschluss handelt es sich um den zweiten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der Gesamtzyklus aus Bachelor- und Masterstudium besteht aus dem Äquivalent von 10 Semestern. Je nach Studiengang und Hochschule kann ein noch ausstehendes Studiensemester durch Leistungen außerhalb der Hochschule (z. B. durch die Anerkennung beruflicher Leistungen) kompensiert werden.

Die Masterabschlüsse sind gegenüber den Magister- und Diplomabschlüssen gleichwertig. Man unterscheidet nur wenige Abschlüsse, die sich logisch aus dem Studienfach ergeben. Dadurch wird eine Zergliederung, die nur wenige verstehen, verhindert. Werden von den Hochschulen in der Werbung anderslautende Abschlüsse genannt (z. B. Master of Science in Aeronautics) ist das nicht der erlangte Mastergrad – es bleibt beim Master of Science.

Master of Arts (M. A.)

Dieser hat ebenso wie der Bachelor of Arts (B. A.) erst mal nichts mit der „Kunst“ zu tun und wird prinzipiell für alle Studiengänge vergeben, die nicht in eine der folgenden Gruppen fallen. Er ist der häufigste Abschluss und folgt insbesondere nach dem Bachelor of Arts (B. A.) oder dem Bachelor of Science (B. Sc.).

Er wird für sozialwissenschaftliche, die meisten wirtschaftswissenschaftlichen, geisteswissenschaftliche und theologische Studiengänge (nicht Lehramt) sowie für die darstellenden Künste (siehe M.F.A.) vergeben.

Master of Science (M. Sc.)

Dieser Abschluss kann auch dem Bachelor of Arts (B.A.) oder dem Bachelor of Engineering (B. Eng.) folgen. Er wird für alle mathematischnaturwissenschaftlichen Studiengänge (oder mit Schwerpunkt in diesem Bereich) vergeben. Hierunter fallen Medizin, Agrar- und Ernährungswirtschaftler usw. Ingenieure haben ihren eigenen Abschluss (s. u.).

Master of Education (M. Ed.)

Abschluss für alle Lehramts-Studiengänge.

Master of Laws (LL. B.)

Abschluss für alle rechtlichen Studiengänge (Rechtswissenschaften), der sich als anerkannter Abschluss noch entwickelt. Zugangsvoraussetzung sind 1. Staatsexamen, Bachelor of Laws, (LL. B.) Diplom-Jurist oder -Wirtschaftsjurist.

Master of Engineering (M. Eng.)

Abschluss für alle Ingenieure (Elektrotechnik, Maschinenbau, Bauingenieure usw.). Teilweise wird für entsprechende Studiengänge auch der Master of Science vergeben (je nach Ausrichtungsschwerpunkt, siehe Beispiel).

Master of Fine Arts (M. F. A.)

Abschluss für fast alle „ Künste“, wie Fotographie, Design, Gestaltung, Graphik, Medien, Malerei usw., aber nicht für die darstellenden Künste (siehe M. A.).

Master of Music (M. Mus. oder M. M.)

Abschluss für die Studiengänge an Musikhochschulen oder an Konservatorien. Voraussetzung ist ein Bachelor of Music (B. Mus.) oder ein B. A. mit Schwerpunkt Musik.

In seltenen Fällen gibt es je nach Ausgestaltung des Studiengangs die Möglichkeit, Hochschulen zu finden, die auf den ersten Blick sehr ähnliche Inhalte aber unterschiedliche Abschlüsse bieten.

Beispiel:

Ein BWL-Studium kann an der Hochschule A mit dem Master of Arts abschließen, während die Hochschule B als Abschluss den Master of Science bietet. Wer einen Blick auf die Inhalte der beiden Studiengänge wirft, wird feststellen, dass Hochschule B deutlich mehr mathematische Inhalte vorsieht.

Für die genaue Anwendung der Bachelor-Abschlüsse siehe Frage 1.3 im Buch Bachelor-Studium.

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