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25Begriffe Handelsbücher und Belege:

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Handelsbücher

Der Franziskanermönch Luca Pacioli (Lucas de Burgo) verfasste um 1500 die erste Publikation zur doppelten Buchführung. Hierin beschrieb er das noch heute gebräuchliche System mit

Grundbuch
Das Grundbuch, auch Journal genannt, beinhaltet alle Buchungen in ihrer zeitlichen Abfolge. Das Kassenbuch gilt auch als Grundbuch, da es die baren Geschäftsvorfälle in chronologischer Abfolge enthält.
Hauptbuch
Das Hauptbuch enthält entsprechend dem Kontenplan des Unternehmens sämtliche Konten der Finanzbuchhaltung. Es ist Grundlage für die Schlussbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Geschäftsjahres.
Nebenbücher
Die Informationen, die das Hauptbuch enthält, werden oftmals in Hilfs- und Nebenbüchern ergänzt. Beispiele für Nebenbücher sind Anlagenbücher, Lagerbücher, das Kontokorrentbuch (auch Geschäftsfreundebuch genannt), die Lohnbuchhaltung sowie Wechselbücher.

Beleg

Im Rechnungswesen ist ein Beleg ein Dokument, das alle wesentlichen Daten eines Geschäftsvorfalls enthält. Es gilt der Grundsatz:

„Keine Buchung ohne Beleg.“

Belege können sowohl als Fremdbelege (z. B. Eingangsrechnungen, Quittungen über geleistete Barzahlungen, Handelsbriefe und Steuerbescheide) als auch als Eigenbelege (z. B. Ausgangsrechnungen, Quittungen über erhaltene Barzahlungen, Entnahmebelege in der Warenwirtschaft oder Buchungsbelege) vorhanden sein.

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