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1.2 Rechnungslegungsstandards
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Rechtsentwicklung
Die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards ist in Deutschland seit einigen Jahren durch die Konzentration der internationalen Kapitalmärkte sowie durch die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte beeinflusst. So ist das am 1. 1. 1900 in Kraft getretene HGB unter Anderem durch folgende Gesetze geändert worden:
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG, 1998) |
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG, 1998) |
Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG, 2002) |
Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG, 2004) |
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG, 2009) |
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG, 2012) |
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG, 2015) |
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US-GAAP IAS/IFRS
International agierende Konzerne haben aber seit jeher Kritik an der Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht geübt. Das Bestreben dieser Konzerne war eine weitestgehende Annäherung, wenn nicht sogar eine unmittelbare Umsetzung des internationalen Normengefüges von US-GAAP1) und IAS/IFRS2).
Auf diese Bedürfnisse hat der Gesetzgeber in einem ersten Schritt durch das KapAEG vom 24. 4. 1998 reagiert. Die Hauptänderung dieses Gesetzes war die Regelung des § 292a HGB. Hiernach war es den deutschen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Recht zu verzichten.
Die Regelung des § 292a HGB war jedoch nur befristet bis zum 31. 12. 2004 anzuwenden. Die EU-Wirtschaftsminister haben am 6. 6. 2002 eine Verordnung verabschiedet, der zur Folge ab dem Jahr 2005 alle börsennotierten Unternehmen IAS/IFRS als Pflichtstandard anzuwenden haben (vgl. § 315a HGB). Bilanzierten die betroffenen Unternehmen bereits nach US-GAAP, galt eine Übergangsfrist für Geschäftsjahre, die vor dem 1. 1. 2007 beginnen (vgl. Art. 57 EGHGB).