Читать книгу Ius Publicum Europaeum - Tomasz Rechberger, Michał Ziółkowski, Andrzej Wróbel - Страница 3

Vorwort

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Nachdem sich die ersten beiden Bände des Handbuchs Ius Publicum Europaeum den Grundlagen und Grundzügen des Verfassungsrechts widmen, erschließen die folgenden drei Bände Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum. Mehr noch als in den ersten beiden Bänden werden dabei rechtsvergleichende und rechtsordnungsspezifische Elemente kombiniert.

Der hiermit vorgelegte dritte Band behandelt die Grundlagen des Verwaltungsrechts ausgehend von den Begriffen Staat und Verwaltung. Sie bilden zwei Grundbegriffe des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum, wie sich schon aus EU-Vertrag und AEU-Vertrag ergibt. Das Anliegen ist dabei nicht, einen staatsrechtlichen Zugang zum ius publicum europaeum oder gar den Begriff Staat als disziplinbegründende Kategorie des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum zu propagieren. Vielmehr wird gezeigt, welche geschichtlichen Ereignisse, theoretischen Konstrukte und dogmatischen Bestände mit diesen ebenso wichtigen wie schwierigen Begriffen in den verschiedenen Rechtsordnungen verbunden sind. Nicht zuletzt die Redaktion dieses Bandes hat ergeben, dass die Worte Staat und Verwaltung zwar leicht zu übersetzen sind, dass es aber überaus schwierig ist, die mit ihnen verbundenen juristischen Konzeptionen anschlussfähig zu übertragen. Die Logik dieses Bandes entfalten die einleitenden Randnummern zu § 42, der am Ende zudem den die Beiträge leitenden Fragebogen abdruckt.

Das Projekt ist weiterhin der Fritz Thyssen Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit in der Form der Finanzierung einer Tagung und von Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substanzielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank geht weiter an den C.F. Müller Verlag für die Fortsetzung der Reihe. Dankend zu erwähnen sind des Weiteren Nicole Betz, Dr. Matthias Hartwig, Matthias Kottmann, Dr. Karin Oellers-Frahm, Franziska Sucker und Christian Wohlfahrt für die Anfertigung von Übersetzungen, Mark Ciesielczyck, Ute Emrich, Margit Dagli, Cornelia Glinz, Dr. Felix Hanschmann und Marc Jacob für Literaturrecherche, redaktionelle Bearbeitung bzw. abschließendes Korrekturlesen sowie Hannes Fischer, Dominik Fronert, Lea Katharina Roth-Isigkeit und Frauke Sauerwein, die das Projekt als fleißige studentische Hilfskräfte unterstützt haben.

Ganz besonders haben die Herausgeber Dr. Diana Zacharias zu danken, in deren Händen die Gesamtredaktion lag. Die Bearbeitung der Beiträge dieses Bandes hat gezeigt, wie weit die untersuchten Verwaltungsrechtstraditionen auseinander liegen, gerade auch in der Mikrostruktur der juristischen Darstellung. Es ist vor allem ihrer tiefgreifenden begrifflichen Bearbeitung zu verdanken, dass die Texte nunmehr gut an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern zudem und vor allem eine herausragende wissenschaftliche Leistung für das entstehende ius publicum europaeum.

Heidelberg, Rom und München, im Oktober 2010

Armin von Bogdandy/Sabino Cassese/Peter M. Huber

Ius Publicum Europaeum

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