Читать книгу " Hoch Geachter Her Verhörrichter …" - Martín Camenisch - Страница 29
2.7 Finanzen
ОглавлениеIm Hinblick auf den jährlichen Anteil der Staatsausgaben für die Besoldung der Polizeibeamten ist es zum Einstieg in dieses Kapitel interessant, einen Blick auf Stefano Franscinis (1796–1857) «Neue Statistik der Schweiz» (1849) zu werfen: Der Tessiner Staatsrat und spätere Bundesrat verglich für die frühen 1840er-Jahre 17 verschiedene Kantone miteinander und unterstrich als erste Erkenntnis die Tatsache, dass die Polizeiausgaben in den Schweizer Kantonen «beinahe ausschließlich den Unterhalt der Landjäger [betreffen]» würden.356 Für den Kanton Graubünden, welchen Franscini mit einer «Stärke der Mannschaft» von 50 Polizeibeamten aufführte, gab er die Summe von 20 850 Schweizerfranken an, wobei dies «auf 1000 Seelen» 230 Schweizerfranken ergeben würde. Damit wurde Graubünden schweizweit an neunter Stelle aufgeführt.
31 Vergleich der Anzahl und Kosten von kantonalen Polizeikräften (1835–1844). Zusammengetragen von S. Franscini. [Anmerkungen von Franscini zur Tabelle: «1) Außer der Gensd’armerie hat der Kanton etwa sechzig Feldwächter (Gardes champêtres); 2) Das kleine Landjägerkorps kostet nur 3070 fl.; mit anderen 3000 werden Kosten für die Nachtwächter bestritten und circa 1117 für Verschiedenes; 3) In Folge der Ereignisse vom 8. Dezember 1844 und 31. März 1845 wurde die Polizeigewalt vermehrt; Ende 1845 zählte das Landjägerkorps 70 Mann.»]
Darüber hinaus verwies Franscini in seinem zusammenfassenden internationalen Vergleich auf die Tatsache, dass die Polizeiausgaben in den umliegenden Staaten ungleich höher seien, weswegen die Schweiz von der «fremde[n] Diplomatie» auch mehrfach kritisiert worden sei. Diese Zahlen Franscinis nun geben trotz dem hohen Abstraktionsgrad eine gewisse Vorahnung vom Umfang der Finanzen, die der Kanton Graubünden dem Landjägerkorps bereitstellte. Im Hinblick auf den noch zu untersuchenden Alltag der Polizeibeamten ist daraus folgend von Interesse, welche konkreten finanziellen Bestimmungen für die einzelnen Landjäger galten. Methodisch ist diese Frage idealerweise durch die Unterteilung in Einnahme- und Ausgabekategorien zu beantworten. Dabei ist explizit darauf zu achten, dass diese beiden Kategorien auch nach denjenigen Faktoren ausgerichtet sind, die tatsächlich mit dem von der Polizeileitung vertretenen Bestimmungsfeld übereinstimmten. Denn obwohl beispielsweise Alkoholkonsum durchaus eine Ausgabekategorie war, gehörte er nicht zum offiziell erklärten Grundbedarf eines Polizeibeamten.