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5. Zusammenfassung

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Die Reform des kirchlichen Gesetzbuches, die durch das Zweite Vatikanische Konzil angestoßen wurde, versucht mit den Prinzipien der Gewaltenunterscheidung und der Partizipation die Spannung auszugleichen, die durch das Prinzip der Einheit der Vollmacht im hierarchischen Amt des Papstes/Bischofskollegiums sowie des Diözesanbischofs im Verfassungsgefüge der Kirche vorhanden ist. Wie weit dies gelungen ist, kann hier nicht im Einzelnen diskutiert werden. Als ein Baustein im Austarieren dieses Spannungsverhältnisses ist jedoch die Gerichtsbarkeit zu sehen, die über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen kirchlicher Amtsträger entscheiden soll. Eine Ausweitung der an der Apostolischen Signatur bereits bestehenden Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Ebene der Ortskirchen wäre mit den Prinzipen zur Reform des kirchlichen Gesetzbuches, die von der Bischofssynode 1967 approbiert wurden, völlig im Einklang und deshalb ein weiterer, schon lange Zeit ersehnter und längst fälliger Schritt zur Stärkung der Rechtskultur in der Kirche.

10 Die zeigt sich z.B. in den cann. 894; 1566 § 2 und 1621 § 2 CIC/1917. Vgl. Klaus Mörsdorf, Die Regierungsaufgaben des Bischofs im Lichte der kanonischen Gewaltenunterscheidung, in: Id., Schriften zum kanonischen Recht, hg. von Winfried Aymans – Karl-Theodor Geringer – Heribert Schmitz, Paderborn 1989, 370–390, hier: 370–375 (ursprünglich veröffentlicht in: Episcopus. Studien über das Bischofsamt. Festgabe für Kardinal Faulhaber, Regensburg 1949, 257–277).

11 Vgl. MÖRSDORF, Die Regierungsaufgaben, 374–375.

12 Vgl. Hubert MÜLLER, Die Stellung des Diözesanbischofs in der Partikularkirche aufgrund des Codex Iuris Canonici von 1983, in: ThGl 76 (1986) 94–110, hier: 106.

13 Vgl. AMBROS, Verwaltungsbeschwerde und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Effizienz des kirchlichen Rechtsschutzes gemessen an einem Passauer Patronatsstreit, Paderborn 2016, 227–228.

14 Vgl. Prinzipien zur Reform des Codex Iuris Canonici, in: Communicationes 1 (1969) 7785.

15 In: Communicationes 1 (1969) 14; dt. Übersetzung: Martin Hülskamp, Rechtsprechung und Rechtschutz. Die Gerichtsbarkeit des Bischofs in der Diözese, in: Ilona RIEDEL-SPANGENBERGER, ed., Rechtskultur in der Diözese. Grundlagen und Perspektiven,Freiburg 2006, 275–299, hier: 277.

16 In: Communicationes 1 (1969) 14; dt. Übersetzung: Martin Hülskamp, Rechtsprechung und Rechtschutz, 275–299, hier: 277.

Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns. Ein Beitrag zur Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz

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