Читать книгу Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns. Ein Beitrag zur Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz - Matthias Ambros - Страница 8
I. Vollmacht, Teilhabe und Gewaltenunterscheidung: Ein kurzer Überblick über die geltende Rechtslage und ihr lehramtliches Fundament
Оглавление„Der Menschensohn ist nicht gekommen,
um sich bedienen zu lassen,
sondern um zu dienen
und sein Leben hinzugeben
als Lösegeld für viele“
(Mk 10,45)
Die Entstehung der modernen Rechtssysteme in Europa ist einer gegenseitigen Befruchtung von Kanonistik und Zivilrecht zu verdanken. Dennoch ist die Entwicklung eines systematischen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts in staatlichen Rechtssystem ein eher spätes Phänomen, bei dem die Kanonistik keinen Einfluss mehr auf das staatliche Recht ausüben konnte. So wurde erst im 19. Jahrhundert der Begriff Verwaltungsakt ein Oberbegriff für hoheitliches, obrigkeitliches Handeln, verbunden mit dem Zweck, das Niveau rechtlicher Standards für das Handeln der Verwaltung zu heben und um ähnliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu bieten, wie sie im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit längst gegeben waren. Auf diese Weise gaben durch Rechtslehre und ihre Anwendung in der Praxis moderne rechtsstaatliche Prinzipien auch der Kanonistik einen wesentlichen Impuls, auch wenn das staatliche Recht nicht vorbehaltlos auf die Kirche übertragen werden konnte und man dies auch heute nicht kann.