Читать книгу Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns. Ein Beitrag zur Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz - Matthias Ambros - Страница 6

Vorwort

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„Eine Verwaltung, die Vorschriften missachtet, Dilettanten anstelle von Fachleuten einsetzt, ihre Entscheidungen nicht dokumentiert und nachvollziehbar macht, überhaupt heute so und morgen so entscheidet und ansonsten nicht erkennen lässt, wer auf welchem Sachgebiet eigentlich wofür zuständig und verantwortlich ist, wäre ein Albtraum“1

Damit dieser fiktive Albtraum des Verwaltungswissenschaftlers Wolfgang Seibel in der Kirche nicht Wirklichkeit wird, braucht es das Bewusstsein, dass Verwaltung nicht nur ein sekundäres Aufgabenfeld ist, für das Bischöfe und Pfarrer neben vielen anderen Kompetenzen, die ihnen zukommen, auch noch nebenbei Verantwortung tragen. Verwaltung ist vielmehr als Ausübung des munus regendi ein Dienst für die kirchliche Gemeinschaft, der zum Wesen des Priestertums Christi gehört und damit konstitutiv für die Kirche selber ist.

Wie die Ausübung einer korrekten, gerechten und effizienten Verwaltung innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft gewährleistet werden kann, beschäftigt mich seit geraumer Zeit. Einzelne Gedankenschritte, die Abwägung verschiedener Argumente und die Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen, die in verschiedenen Veröffentlichungen an anderer Stelle bereits vorgetragen wurden, fließen in diese Abhandlung mit ein.2

Ausgehend von der Grundüberzeugung, dass auch die Rechtsprechung einen spezifischen ekklesialen Dienst leistet, möchte diese Studie untersuchen, ob die Errichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Ebene der Ortskirche ein wirksames Instrumentarium sein könnte, um die Qualität kirchlicher Verwaltung zu sichern und gegebenenfalls zu heben – um des Wesens der Kirche selbst willen. Ein nüchterner Blick auf die kirchliche Rechtskultur, die sich im konkreten Verfahrens- und Prozessrecht widerspiegelt, darf nicht fehlen, um adäquate Verbesserungsvorschläge einsichtig zu machen.

Die Abhandlung gliedert sich in fünf Kapitel: Im ersten Kapitel wird ein kurzer Überblick über die geltende Rechtslage und deren lehramtliche Grundlage zum Wesen und den Trägern kirchlicher Vollmacht, Partizipation und Gewaltenunterscheidung gegeben. Das zweite Kapitel diskutiert die zentrale Fragestellung dieser Untersuchung, d.h. die rechtliche Möglichkeit, Verwaltungsgerichte auf lokaler Ebene einzurichten. Im dritten Kapitel wird eine theologische Skizze zur Begründung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgelegt. Das vierte Kapitel versucht die unterschiedliche Aufgabenstellung von Verwaltung und Rechtsprechung, die in unterschiedlichen Bereichen zum Wohl der kirchlichen Gemeinschaft, die sich auch im jeweiligen Verfahrensrecht widerspiegelt, vorzustellen. Das fünfte Kapitel wagt schließlich einen kritischen Blick auf jüngere Entwicklungen des kirchlichen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechtes und deren Auswirkungen auf die kirchliche Rechtskultur. Ein abschließender Ausblick rundet die Untersuchung ab und will zum weiterführenden Diskurs anregen. Im Anhang wird das Entwurfsschema des Codex Iuris Canonici von 1982, das als letztes eine Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Ebene der Bischofskonferenz vorsah, in lateinischer Sprache als Quellentext abgedruckt und mit einer deutschen Übersetzung versehen, um ihn auf diese Weise einem breiteren Leserkreis bekanntmachen zu können. In diesem Zusammenhang darf auch der Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung der Gemeinsamen Synode der Deutschen Bistümer nicht fehlen, um eine weiterführende Diskussion anhand der einschlägigen Rechtstexte zu erleichtern.

Dieses Buch tritt nicht in die mittlerweile aufgeflammte Diskussion ein, ob und wie der synodale Weg in Deutschland abzulaufen hat. Es versteht sich lediglich als kanonistischer Beitrag zu der immer aktuellen und kontrovers diskutierten Fragestellung, inwiefern kirchliches Recht und rechtliche Strukturen dem Wesen der Kirche dienen und mithelfen, dass Kirche ihre von Christus empfangene Sendung erfüllen kann. Damit verbindet sich die Hoffnung, dass die Leser dieser Studie nachvollziehen können, dass Aufbau und Arbeitsweise kirchlicher Verwaltung und kirchlicher Gerichte nicht nur bloße Strukturfragen sind, sondern unter dem Anspruch stehen, selbst der Verkündigung des Evangeliums zu dienen. Indem sich dieses Buch nicht in der Diskussion von Spezialfragen verliert, sondern als Einführung in die Thematik versteht, die sich nicht nur an Fachexperten des Kirchenrechts richtet, soll auch das Interesse von Leserinnen und Lesern geweckt werden, die sich über die im Gang befindliche Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz grundlegend informieren wollen. Dieses Buch will hierzu einen kleinen Beitrag liefern und ein Denkanstoß sein, wenn die Themen „Macht, Partizipation und Gewaltenteilung“3 besprochen werden.

Darüber hinaus kann es demjenigen, der in irgendeiner Form als Amtsträger für das Wohl der kirchlichen Gemeinschaft Verantwortung trägt, ein Reflexionsanstoß für sein eigenes Handeln sein. Es kann als Erstinformation für den Ver-waltungskanonisten dienen, der den Bischof, Generalvikar, Ordensoberen oder Verbandsvorsitzenden beraten soll, wenn sich ein Gläubiger mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden zeigt. Schließlich will die Studie das Interesse derjenigen wecken, die sich damit beschäftigen wollen, wie Kirche die berechtigten rechtlichen Interessen ihrer Gläubigen schützt und welche Perspektiven sich aus der möglichen Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenzen ergeben könnten.

In besonderer Weise möchte ich mich bei G. Paolo Montini, Professor an der Päpstl. Universität Gregoriana, bedanken, der mich als profunder Kenner von Gerichtspraxis und Rechtsprechung der Apostolischen Signatur wie schon im Rahmen meines Promotionsstudiums so auch jetzt wieder mit seinen wertvollen Hinweisen beim Schreiben dieses Buches unterstützt hat. Mein Dank gilt ebenso Prof. Ulrich Rhode sj, dem Dekan der Kanonistischen Fakultät der Päpstl. Universität Gregoriana, für die kritische Durchsicht des Manuskripts. Melanie Rosenbaum bin ich für das Korrekturlesen zu Dank verpflichtet.

Rom, im Dezember 2019

Matthias Ambros

1 Wolfgang SEIBEL, Verwaltung verstehen. Eine theoriegeschichtliche Einführung, Berlin 20 1 72, 153.

2 Das grundsätzliche Interesse am Thema ist im Rahmen meines Promotionsstudiums entstanden. In meiner Dissertation (Matthias Ambros, Verwaltungsbeschwerde und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Effizienz des kirchlichen Rechtsschutzes gemessen aneinem Passauer Patronatsstreit, Paderborn 2016) habe ich mich intensiv mit dem juridischen System der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit auseinandergesetzt und vor allem dessen Stärken und Schwächen herausgearbeitet.

3 Ein Forum des synodalen Weges sollte zunächst diesen Titel tragen, das laut veröffentlichtem Satzungsentwurfvom 29. Oktober 2019 (Quelle: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2019/2019-178a-Satzung-Synodaler-Weg.pdf) nunmehr in „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ umbenannt wurde. Anstelle von „Gewaltenteilung“ ist sinnvoller Weise von „Gewaltenunterscheidung“ zu sprechen, da die Einheit der kirchlichen Vollmacht im Amt des Papstes/Bischofskollegiums und des Diözesanbischofs zum Wesen der Kirche gehört und damit ius divinum ist.

Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns. Ein Beitrag zur Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz

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