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Erich von Pommern (ca. 1382 – 1459
Ein Deutscher macht Kopenhagen mit juristischen Winkelzügen zur Hauptstadt Dänemarks (1416)

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Erich von Pommern war mütterlicherseits ein Urenkel des 1375 verstorbenen dänischen Königs Valdemar IV. Atterdag. Er wurde um 1382 in Rügenwalde unter dem Namen Bogislaw als Sohn des Herzogs Wartislaw VII. von Pommern-Stolp und dessen Frau Maria geboren. Erichs Mutter war eine Tochter des mecklenburgischen Herzogs Heinrich III. und dessen Frau Ingeborg, einer Tochter Valdemars IV.

1387 holte ihn seine Großtante Margrete (1353 – 1412) zur Aufrechterhaltung ihrer Regentschaft über Dänemark und Norwegen als Pflegesohn und nächsten männlichen Erben zu sich und ließ ihn schon zu Neujahr 1388 vom norwegischen Reichsrat als Erik III. zum König von Norwegen ausrufen, für den sie bis zu dessen Mündigkeit weiter die Regentschaft ausüben sollte.

Im Januar 1396 wurde Erich als Erik VII. zum König von Dänemark und dann im Frühling jenes Jahres als Erik XIII. auch zum König von Schweden gekrönt. Margretes eigentliches Ziel war aber mehr als ein in allen drei nordischen Ländern angenommener gemeinsamer Thronfolger. Sie wollte eine Union der nordischen Länder in Form eines gemeinsamen Großreiches. So berief sie für den Sommer 1397 ein Treffen der Spitzen von Adel und Geistlichkeit aller drei Länder ins schwedische Kalmar ein, in dessen Ergebnis die sogenannte Kalmarer Union über die Vereinigung der nordischen Länder geschlossen und der 15-jährige Erich am 17. Juli 1397 im Beisein von 67 Bischöfen, Prälaten und Rittern zum Unionskönig über die drei nordischen Reiche gekürt wurde. Die tatsächliche Regentschaft wurde allerdings auch nach Erichs Volljährigkeit weiter von Margrete bis zu ihrem Tode 1412 ausgeübt.

1406 heiratete Erich die englische Prinzessin Philippa (1394 – 1430), eine Tochter König Heinrichs IV. von England. Die Ehe blieb jedoch kinderlos.

Als er nach dem Ableben seiner Großtante 1412 die Herrschaft übernahm, war er bereits 30 Jahre alt. Bislang im Schatten Margretes stehend führte er zunächst nur fort, was sie bereits begonnen hatte. So erscheinen die ersten Jahre seiner Regierung verglichen mit deren Folgezeit als seltsam ereignisarm. Erich bemühte sich, die Union und ihren Einfluss im Ostseeraum zu festigen und Schleswig wieder für die dänische Krone zu gewinnen. Wirtschaftlich sollte die Königsmacht vor allem durch die Erhebung neuer Steuern und Zölle gestärkt werden. Allerdings ist ein besonderes Interesse Erichs an der Øresundregion als Zentrum seines Reiches erkennbar. Hervorzuheben ist auch die Gründung der Hafenstadt und Festung Landskrona am Ostufer des Øresunds 1413.

So ist es nicht verwunderlich, dass auch das bevölkerungsreiche Kopenhagen (1377 zählte es etwa 3.500 Einwohner) in das Blickfeld Erichs geriet. Stadt und Burg Kopenhagen waren ja seit Absalons Zeiten stets Besitz des Bistums Roskilde gewesen. Doch hatte der Roskilder Bischof Henrik Gertsen 1350 die Stadt Kopenhagen König Valdemar IV. als Dank für deren Befreiung von der Besetzung durch die Holsteiner Grafen auf Lebenszeit überlassen. Nach seinem Tode 1375 fiel Kopenhagen aber wieder an das Bistum Roskilde zurück.

Unter Bischof Peder Jensen Lodehat (1396 – 1416) wurden Burg und Schloss von Kopenhagen wieder neu errichtet. Nach Lodehats Tod 1416 sah Erich die Stunde gekommen, Burg und Stadt Kopenhagen endlich in den Besitz der dänischen Krone zu bringen.

Er behauptete, Lodehats Vorgänger, der Roskilder Bischof Niels Jakobsen Ulfeldt, habe 1375 Kopenhagen mit Gewalt und nicht nach den Gesetzen des Landes an sich gebracht. Dies ließ er sich, noch bevor in Roskilde ein neuer Bischof gewählt worden war, durch einen Urteilsspruch des Landsthings von Seeland vom 19. Februar 1417 bestätigen. In dem Urteil, an dem zwölf auf Seeland ansässige Reichsräte mitgewirkt hatten, wurde der dänische König zum alleinigen Herrn von Kopenhagen erklärt.

Es nützte dem neuen Bischof von Roskilde Jens Anderssön wenig, dass er und seine rechtskundigen Kleriker außer den alten Anrechtsbriefen auf Kopenhagen seit Absalons Zeiten auch den Brief von Königin Margrete vorlegen konnten, den der damalige Roskilder Bischof Ulfeldt 1375 bei der Rückgabe von Kopenhagen erhalten hatte und in dem die Stadt als bischöflicher Besitz bezeichnet wurde.

Nur wenige Jahre nach Übernahme der Stadt gewährte Erich 1422 Kopenhagen weitgehende wirtschaftliche Privilegien, die insbesondere Handel und Handwerk förderten und das weitere Wachstum der Stadt begünstigten. Schon 1419 hatte er zudem beim Papst um die Genehmigung zur Stiftung einer Universität für Kopenhagen nachgesucht. Papst Martin V., der wohl noch an den Besitzwechsel zwei Jahre zuvor gedacht haben mag, erteilte noch im selben Jahr die Genehmigung zur Stiftung einer Universität in Kopenhagen, doch mit der wichtigen Einschränkung, dass dort Theologie nicht gelehrt werden dürfe. Darauf wollte Erich aber nicht eingehen. So sollte es noch sechzig Jahre dauern, bis Kopenhagen 1479 tatsächlich eine Universität erhielt.

Im weiteren Verlauf seiner Regierungszeit ab 1422 wandte sich Erich von der bislang betriebenen, auf Mäßigung und Ausgleich beruhenden Politik ab. Zwar förderte er neben Kopenhagen auch die anderen einheimischen Handelsstädte wie Helsingborg und vor allem Malmö, aber zugleich entwickelte er nun ein ausgeprägtes Großmachtstreben. Im Herbst 1422 forderte er erstmals Gebühren von Handelsschiffen, die den Øresund passieren wollten. Nachdem im Mai 1423 sein Versuch gescheitert war, diesen Sundzoll in Verhandlungen mit den Hansestädten durchzusetzen, kam es hierüber zum Krieg, in dessen Verlauf Kopenhagen von der Hanse zweimal 1427 und 1428 erfolglos belagert wurde.

Schließlich führte Erichs Hang zur Autokratie zu Konflikten mit dem Adel seiner drei Reiche. Auch stieß die immer deutlicher werdende dänische Hegemonie zumindest in Schweden ab 1430 zunehmend auf Widerstand. Im Sommer 1434 brach im mittelschwedischen Dalarna ein Aufstand aus, der sich binnen weniger Monate zu einer nationalen Erhebung gegen die dänische Vorherrschaft ausweitete. Erich sah sich genötigt, mit den Hansestädten Frieden zu schließen und diesen in Vordingborg im Juli 1435 im Wesentlichen ihre alten Privilegien im Norden zu bestätigen, um sich der Bekämpfung des schwedischen Aufstandes zuwenden zu können. Der vor allem für Dänemark ungünstige Frieden von Vordingborg machte Erich nunmehr jedoch auch für den dänischen Reichsrat angreifbar. Es gelang Erich aber auch nicht, den schwedischen Aufstand, der inzwischen von Angehörigen des schwedischen Hochadels geführt wurde, niederzuschlagen.

Angesichts des zunehmenden Widerstandes, gerade auch des dänischen Reichsrates gegen seine Politik, zog sich Erich 1438 halsstarrig nach Gotland zurück, um damit die Arbeit des dänischen Regierungsapparates zu blockieren. Der dänische Reichsrat berief daraufhin jedoch den Neffen Erichs, Christoph von Bayern, als dessen nächsten Verwandten zum Reichsverweser, und erklärte Erich im Sommer 1439 für abgesetzt. Im Herbst 1439 erklärten auch die Reichsräte Schwedens und Norwegens Erich jeweils für abgesetzt. In Dänemark wählte der Reichsrat 1440 den bisherigen Reichsverweser als Christoffer III. zum neuen König.

Erich selbst setzte sich nun auf Gotland fest und betrieb hier von Schloss Visborg aus Seeräuberei, um sich an seinen Gegnern schadlos zu halten. 1446 fiel ihm sein väterliches Herzogtum Pommern-Stolp im Wege der Erbfolge wieder zu. Als 1448 der schwedische Reichsverweser Karl Knutson Bonde dort als Karl VIII. zum König gewählt wurde und Gotland angriff, übergab Erich die Insel einer dänischen Flotte und zog sich in sein pommersches Herzogtum zurück, das er als Herzog Erich I. noch für gut zehn Jahre regierte.

Erich von Pommern starb 1459 in seinem Geburtsort Rügenwalde und wurde in der dortigen Stadtkirche beigesetzt.

Kopenhagen. Eine Biografie

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