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Frage 2: Erstattung der Schulungskosten A. Erstattungsanspruch aus § 40 I BetrVG i.V.m. § 37 VI 1 BetrVG
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Ein Anspruch des Betriebsrats gegen V auf Erstattung der Teilnahmekosten könnte sich aus § 40 I BetrVG i.V.m. § 37 VI 1 BetrVG ergeben.